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"Zahler haben Leistungsanspruch"
Sozialversicherungssysteme
Gesundheit und Soziale Sicherung. Personen, die Beiträge in
die Sozialversicherungssysteme im Glauben eingezahlt haben, sie
seien sozialversicherungspflichtig, sollen auch einen Anspruch
darauf haben, Sozialversicherungsleistungen zu erhalten. Die
FDP-Fraktion fordert die Regierung in einem Antrag (15/4040) zum
Handeln auf. Sollte sich bei einer späteren Prüfung durch
die Sozialversicherungsträger herausstellen, dass die
einzahlende Person doch nicht versicherungspflichtig war, solle
diese wählen können, ob sie ihren Anspruch geltend machen
oder ihre Beiträge zurückfordern will. Die FDP bezieht
sich dabei auf Familienangehörige, die in Familienbetrieben
mitarbeiten und regelmäßig
Sozialversicherungsbeiträge zahlen. In den letzten Jahren sei
solchen mitarbeitenden Familienangehörigen immer wieder die
Auszahlung von Versicherungsleistungen verwehrt worden. Grund
dafür sei, dass die Bewertung der Arbeitnehmereigenschaft
dieser mitarbeitenden Familienangehörigen zum Zeitpunkt der
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge und zum Zeitpunkt der
Auszahlung der Leistungen unterschiedlich ausfallen kann.
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