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Mehr auf regionale Besonderheiten achten
Agrarförderung
Verbraucherschutz. Die Bundesregierung stimmt die
Agrarförderung jetzt stärker auf regionale Besonderheiten
ab. Dies geschehe dadurch, dass die Erarbeitung ländlicher
Entwicklungskonzepte gefördert wird, wie aus einem Bericht der
Regierung über die künftige Gestaltung der
Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küs-tenschutzes" (15/3797)
hervorgeht.
Um regionale Entwicklungsprozesse schneller in Gang zu bringen,
könne ein um fünf Prozentpunkte höherer Zuschuss
gegeben werden, wenn Investitionen dazu dienen, ein regionales
Entwicklungskonzept umzusetzen. Ab 2007 würden die
Fördersätze dann um fünf Prozentpunkte für
solche Maßnahmen gesenkt, die nicht dem Zweck des
Entwicklungskonzepts dienen. Bei integrierten ländlichen
Entwick-lungskonzepten könnten bis zu 75 Prozent der Kos-ten,
einmalig bis zu 50.000 Euro, gezahlt werden, heißt es in dem
Bericht. Bis zu 70 Prozent der Kosten, jedoch höchstens 75.000
Euro jährlich, könnten fünf Jahre lang für das
Regionalmanagement ausgegeben werden, um regionale
Entwicklungsprozesse anzustoßen, zu organisieren und zu
begleiten.
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