|
|
vom
Regierung droht den Versorgern mit Verfahren
wegen Missbrauchs
Neuregelung des
Energiewirtschaftsrechts
Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesregierung hält es für
erforderlich, dass die künftige Bundesregulierungsbehörde
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post auch
auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien tätig werden kann.
Dies geht aus ihrer Gegenäußerung (15/4069) zur
Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf zur
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (15/3923)
hervor.
Die Kompetenzen der Regulierungsbehörde seien dabei
begrenzt und dienten lediglich dazu, das privatrechtlich
ausgestaltete System von Erzeugung, Vergütung und Abrechnung
von Strom aus erneuerbaren Energien durch erhöhte
Rechtssicherheit zu stabilisieren und zu sichern. Die Behörde
soll nach Meinung der Regierung dazu beitragen, dass die
Informationsunterschiede zwischen einzelnen Betreibern von
Erneuerbare-Energien-Anlagen und den Betreibern von
Elektrizitätsversorgungsnetzen nicht zu ungerechtfertigten
Kostennachteilen für die Netznutzer führen
"Neuland betreten"
In ihrer Gegenäußerung (15/4068) zur Stellungnahme des
Bundesrates zur geplanten Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
(15/3917) schreibt die Regierung, mit der Umsetzung
europäischer Vorgaben werde in vielen Bereichen Neuland
betreten. Ziel sei es, ein auf die deutschen Verhältnisse
optimal zugeschnittenes Regulierungssystem zu installieren.
Hauptaufgabe der Regulierungsbehörde werde kurzfristig der
Aufbau einer durchsetzungsstarken Missbrauchsaufsicht sein. Im
Hinblick auf die Erhöhungen der Entgelte für den
Netzzugang vor Inkrafttreten des neuen Ordnungsrahmens werde die
Behörde angewiesen werden, sofort nach Inkrafttreten des
Gesetzes Missbrauchsverfahren zu eröffnen.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung nach eigener
Darstellung einen Vorschlag unterbreiten, wonach bis zum
Inkrafttreten einer Anreizregulierung Erhöhungen der
Netzzugangsentgelte genehmigt werden müssen. Parallel seien
die Voraussetzungen zu schaffen, um eine derartige
Anreizregulierung einzuführen. Dabei sei dann zu prüfen,
mit welchen Aufsichtsinstrumenten diese Regulierung sichergestellt
werden kann.
Die Bundesregierung nimmt nach eigenen Angaben zur Kenntnis,
dass sich eine Mehrheit der Länder für ihre Beteiligung
an den Vollzugsaufgaben der Netzregulierung ausspricht. Es sei
nicht zu verkennen, heißt es weiter, dass die Länder mit
der Wahrnehmung der Kartell- und Energieaufsicht in der
Vergangenheit Kompetenz erworben hätten. Dennoch meint die
Regierung, dass ein ausschließlicher Vollzug durch eine
Bundesregulierungsbehörde die sachgerechte Lösung sei, um
einheitliche Wettbewerbsbedingungen und klare Zuständigkeiten
zu gewährleisten. Sie erklärt überdies, ein
zügiger Abschluss des Gesetzgebungsvorhabens sei
"wünschenswert", wobei sie gegebenenfalls Vorschläge
für einvernehmliche Lösungen unterbreiten werde.
Zurück zur
Übersicht
|