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Nationale Standards der Entsorgung
stärken
EU-Abfallpolitik
Umwelt. Die EU-Kommission will die Umweltstandards bei der
Abfallentsorgung stärken. Dies sieht der Vorschlag zur Novelle
einer zehn Jahre alten EU-Verordnung über die Verbringung von
Abfällen vor, wie die Bundesregierung in einer Unterrichtung
(15/3890) mitteilt.
Damit sollen Veränderungen aufgegriffen werden, die auf die
neuesten Entwicklungen beim "Basler Abkommen über die
Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von
gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung" der Vereinten
Nationen und einen Beschluss der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
zurückgehen.
Die Europäische Kommission schlägt unter anderem vor,
dass Behörden nach vorheriger Unterrichtung einem Export von
Abfällen widersprechen dürfen, wenn diese im Ausland nach
niedrigeren Standards als im exportierenden Land behandelt werden
können.
Mit dieser Regelung könnten deutsche Behörden
verhindern, dass etwa zu hoch belastetes und nicht der
Altholzverordnung entsprechendes Altholz aus Deutschland im Ausland
zu Möbeln verarbeitet und in der Folge als
Möbelbestandteil wieder nach Deutschland eingeführt
wird.
Auch möchte die Brüsseler Behörde verhindern,
dass Abfall in die Anlagen in den neuen Mitgliedstaaten gelangt,
wenn für diese Übergangsfristen gelten. Verhindert werden
soll auch, dass in Länder außerhalb der Europäischen
Union exportiert wird, wenn deren Behandlungsmethoden nicht den
Standards der EU entsprechen. Der Bundestag hatte die Regierung im
Mai aufgefordert, sich für diese Belange einzusetzen
(15/2957).
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