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FDP gegen eine Veröffentlichungspflicht
Vorstandsgehälter
Wirtschaft und Arbeit. Die FDP-Fraktion verlangt, dass auf
gesetzliche Regelungen zur Offenlegung und Begrenzung von
Vorstandsgehältern verzichtet wird. Stattdessen sollten den
Eigentümern des Unternehmens Rechte an die Hand gegeben
werden, um über die Transparenz von Vorstandsgehältern
durch Beschluss der Hauptversammlung zu entscheiden. Dies geht aus
einem Antrag der Fraktion (15/4038) hervor, in dem sich die
Abgeordneten für eine Stärkung der Aufsichtsräte und
der Eigentümerrechte einsetzen.
Bei einer Nichtentlastung von Aufsichtsratsmitgliedern durch die
Hauptversammlung sollten den Eigentümern Sanktionen zur
Verfügung stehen, heißt es weiter. Die Liberalen
empfehlen, die paritätische Mitbestimmung abzuschaffen und zur
Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten auch
von Konzernen mit mehr als 2.000 Beschäftigten
zurück-zukehren. Ferner solle das Gewerkschaftsprivileg bei
der Zusammensetzung des Aufsichtsrates beseitigt werden, es sollen
also nur noch betriebsangehörige Arbeitnehmer in den
Aufsichtsrat gewählt werden können. Die Zahl der
Aufsichtsräte sei auf bis zu zwölf zu begrenzen. Die Zahl
der Aufsichtsratsmandate pro Person solle durch eine freiwillige
Regelung auf fünf beschränkt werden. Erst wenn die
freiwillige Verpflichtung nicht eingehalten werde, solle eine
gesetzliche Regelung geprüft werden. Frühere
Vorstandsvorsitzende sollten drei Jahre lang nicht zum
Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt werden können.
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