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Hartmut Hausmann
Kapitalflucht wird erschwert
Zinsbesteuerung in der EU
Mit der Bestätigung der Zinsbesteuerungsabkommen mit
Andorra durch das Europäische Parlament in Straßburg ist
am 17. November ein weiterer Baustein zur Verhinderung der
Kapitalflucht aus der EU gesetzt worden. Angesichts der
Unmöglichkeit, innerhalb der EU ein einheitliches System der
Zinsbesteuerung zu errichten, war eine Richtlinie unter der
Bedingung beschlossen worden, dass die Einführung
gleichwertiger Maßnahmen in den Vereinigten Staaten, der
Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra, San Marino sowie den
britischen und den niederländischen Territorien erreicht
werde. Die Zinsertragsrichtlinie führt voraussichtlich ab
Mitte 2005 ein System des automatischen Informationsaustauschs
zwischen den Steuerbehörden mit weitgehender Aufhebung des
Bankgeheimnisses ein. Luxemburg, Österreich und Belgien wurde
davon abweichend die Möglichkeit gewährt, eine
Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte von Gebietsausländern
einzuführen, von deren Ertrag 75 Prozent an das Herkunftsland
überwiesen werden. Damit könnten diese Länder
weiterhin ihr Bankgeheimnis aufrecht erhalten.
Österreich, Luxemburg und Belgien haben sich daraufhin
verpflichtet, ab 2005 eine Quellensteuer von 15 Prozent für
Zinseinkünfte von Gebietsausländern einzuführen.
Nach drei Jahren wird diese auf 20 Prozent erhöht und nach
acht Jahren sogar auf 35 Prozent. Voraussetzung dabei ist aber,
dass die Schweiz die gleichen Steuersätze anwendet wie
Luxemburg, Belgien und Österreich.
Nachdem aber ein entsprechendes Abkommen mit der Schweiz
abgeschlossen wurde, dessen endgültige Verabschiedung im
Berner Parlament noch in diesem Jahr als problemlos angesehen wird,
und auch ein Referendum nicht zu erwarten ist, scheint das Ziel
eines einheitlichen Systems - bestehend aus zwei Säulen - in
Europa zur Realität zu werden; zumal die Schweiz und Luxemburg
die Verteidigung ihres Bankgeheimnisses strikt mit der
Bekämpfung der Geldwäsche und der kriminellen
Aktivitäten verbunden haben.
Die jetzt bestätigten Abkommen mit Andorra und
Liechtenstein enthalten die gleichen Elemente wie
Informationsaustausch bei Verdacht auf Steuerbetrug und
Quellensteuer wie das mit der Schweiz, sind jedoch weniger
detailliert. In Zusatzprotokollen ist aber die Verpflichtung
enthalten, dass die beiden Länder Maßnahmen ergreifen,
die denen der EU-Staaten angleichwertig sind. Der EVP-Experte
Alexander Radwan zeigte sich überzeugt, dass diese Lösung
auch tragfähig ist, wobei alles vom Inkrafttreten des Abkommen
mit der Schweiz abhänge. Als Anerkennung für ihre
Zusammenarbeit mit der EU wurden Andorra und Liechtenstein bereits
2001 von der Liste der kooperationsunwilligen Länder
genommen.
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