sas
Bund soll vier Fünftel bezahlen
Förderung von Agrarstruktur und
Küstenschutz
Verbraucherschutz. Nach dem Willen des Bundesrates soll die
Regierung ab 2005 für die dann obligatorische Modulation einen
Finanzierungsanteil in Höhe von 80 Prozent bei der
Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küs-tenschutzes" bereitstellen. Dazu
möchte er das Gesetz über diese Gemeinschaftsaufgabe
(GAK-Gesetz) ändern und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf
(15/4113) vorgelegt.
Darin heißt es, bisher stelle der Bund 80 Prozent für
die Kofinanzierung der nationalen Modulation zur Verfügung.
Diese laufe Ende 2004 aus. Damit der Bund ab 2005 auch für die
dann greifende obligatorische Modulation einen Finanzierungsanteil
in Höhe von 80 Prozent im Rahmen der
Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe einbringt, bedürfe es
eines Zusatzes in dem GAK-Gesetz.
Die Bundesregierung lehnt den Vorstoß der Länderkammer
mit der Begründung ab, bei den aktuellen Beratungen der
Föderalismus-Kommission werde auch die Mischfinanzierung bei
der Gemeinschaftsaufgabe der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes überprüft. Dem Ergebnis der
Kommission soll nach Ansicht der Regierung nicht durch "isolierte"
Gesetzesänderungen vorgegriffen werden.
Unter Modulation wird die Einbehaltung eines bestimmten
Prozentsatzes der Direktzahlungen der EU für Zwecke der
ländlichen Entwicklung verstanden. Die Einführung der
obligatorischen Modulation ist Bestandteil der EU-Agrarreform.
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