|
|
vom
"Wer bestellt, muss auch bezahlen"
Belastungen durch Bürokratie
Wirtschaft und Arbeit. Bürokratische Hemmnisse zu
beseitigen und bessere Rahmenbedingungen für Arbeit zu
schaffen, ist das Anliegen eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion
(15/4156). Beispielsweise sollten betriebliche Doppel- und
Mehrfachprüfungen in Unternehmen abgeschafft werden.
Die Prüfung arbeitschutzrechtlicher Voraussetzungen sowohl
durch Berufsgenossenschaften als auch Gewerbeaufsichtsämter
belaste Betriebe, Bürger und Einrichtungen zeitlich und
finanziell, so die Fraktion. Der Gesetzgeber müsse entweder
die Prüfzuständigkeiten in den einschlägigen
Gesetzen auf eine amtliche Stelle übertragen oder aber die
jeweils zuständigen Stellen verpflichten, ihre Prüfungen
mit den anderen Stellen zu koordinieren. Weder Betriebe noch Kunden
könnten nachvollziehen, warum etwa Berufsgenossenschaften und
Gewerbeaufsichtsämter die gleichen Regelungstatbestände
zum Teil kostenpflichtig in den Unternehmen prüfen.
Was Statistikpflichten angeht, empfiehlt die Fraktion, sich an
die Regel zu halten: "Wer eine Statistik bestellt, muss sie auch
bezahlen." Alle weiteren Statis-tikanforderungen sollten daher zu
Lasten des fachlich federführenden Ministeriums gehen, das die
Kosten bei der Haushaltsaufstellung decken müsse. Die
statis-tischen Ämter und damit die Unternehmen müssten
dringend entlastet werden, so die Abgeordneten. Ferner dürfe
die von der Koalition beschlossene Ausbildungsplatzabgabe nicht
angewendet werden, da sie ein "unverantwortliches
Bürokratiemonster" sei.
Verbandsklagerechte aufheben
Das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz, das zum
Jahresende ausläuft, sollte nach Meinung der Abgeordneten
mindestens bis zum Auslaufen des Solidarpakts II im Jahre 2019
weitergelten. Es sei nach der Wiedervereinigung für die neuen
Länder eingeführt worden, um den Aufbau wichtiger
Infrastrukturen nicht durch zu lange Planungszeiten zu
verzögern.
Die Regierung wird zudem aufgefordert, alle Verbandsklagerechte
zu benennen, die reduziert oder aufgehoben werden können. Die
Beteiligung von Verbänden und Vereinigungen an Genehmigungs-
und Klageverfahren erhöhe nicht nur Kosten der Verfahren,
sondern beanspruche auch die Zeit der schon überlas-teten
Gerichte. Die Fraktion empfiehlt, ein einheitliches
Arbeitsgesetzbuch zu schaffen und die sozialpolitischen
Schwellenwerte zu vereinheitlichen, um sie einfacher anwenden zu
können. Einige Detailregelungen im Arbeitssicherheitsgesetz
und in der Arbeitsstättenverordnung sollten laut Union
reduziert werden. Bei den Minijobs empfiehlt die Fraktion, die
Aufzeichnungspflicht bei den Arbeitszeitnachweisen zu streiche. Bei
Neueinstellungen will sie, dass das Kündigungsschutzgesetz
erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 20 Mitarbeitern
angewendet wird.
Zurück zur
Übersicht
|