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Das Parlament
Nr. 48 / 22.11.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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vom

"Wer bestellt, muss auch bezahlen"

Belastungen durch Bürokratie

Wirtschaft und Arbeit. Bürokratische Hemmnisse zu beseitigen und bessere Rahmenbedingungen für Arbeit zu schaffen, ist das Anliegen eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion (15/4156). Beispielsweise sollten betriebliche Doppel- und Mehrfachprüfungen in Unternehmen abgeschafft werden.

Die Prüfung arbeitschutzrechtlicher Voraussetzungen sowohl durch Berufsgenossenschaften als auch Gewerbeaufsichtsämter belaste Betriebe, Bürger und Einrichtungen zeitlich und finanziell, so die Fraktion. Der Gesetzgeber müsse entweder die Prüfzuständigkeiten in den einschlägigen Gesetzen auf eine amtliche Stelle übertragen oder aber die jeweils zuständigen Stellen verpflichten, ihre Prüfungen mit den anderen Stellen zu koordinieren. Weder Betriebe noch Kunden könnten nachvollziehen, warum etwa Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter die gleichen Regelungstatbestände zum Teil kostenpflichtig in den Unternehmen prüfen.

Was Statistikpflichten angeht, empfiehlt die Fraktion, sich an die Regel zu halten: "Wer eine Statistik bestellt, muss sie auch bezahlen." Alle weiteren Statis-tikanforderungen sollten daher zu Lasten des fachlich federführenden Ministeriums gehen, das die Kosten bei der Haushaltsaufstellung decken müsse. Die statis-tischen Ämter und damit die Unternehmen müssten dringend entlastet werden, so die Abgeordneten. Ferner dürfe die von der Koalition beschlossene Ausbildungsplatzabgabe nicht angewendet werden, da sie ein "unverantwortliches Bürokratiemonster" sei.

Verbandsklagerechte aufheben

Das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz, das zum Jahresende ausläuft, sollte nach Meinung der Abgeordneten mindestens bis zum Auslaufen des Solidarpakts II im Jahre 2019 weitergelten. Es sei nach der Wiedervereinigung für die neuen Länder eingeführt worden, um den Aufbau wichtiger Infrastrukturen nicht durch zu lange Planungszeiten zu verzögern.

Die Regierung wird zudem aufgefordert, alle Verbandsklagerechte zu benennen, die reduziert oder aufgehoben werden können. Die Beteiligung von Verbänden und Vereinigungen an Genehmigungs- und Klageverfahren erhöhe nicht nur Kosten der Verfahren, sondern beanspruche auch die Zeit der schon überlas-teten Gerichte. Die Fraktion empfiehlt, ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch zu schaffen und die sozialpolitischen Schwellenwerte zu vereinheitlichen, um sie einfacher anwenden zu können. Einige Detailregelungen im Arbeitssicherheitsgesetz und in der Arbeitsstättenverordnung sollten laut Union reduziert werden. Bei den Minijobs empfiehlt die Fraktion, die Aufzeichnungspflicht bei den Arbeitszeitnachweisen zu streiche. Bei Neueinstellungen will sie, dass das Kündigungsschutzgesetz erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 20 Mitarbeitern angewendet wird.

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