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Götz Hausding
Auch im zweiten Anlauf scheitert die
Bundesregierung beim Bundesrat
Länder sehen die Kindertagesbetreuung als
zustimmungspflichtig an
Auch im zweiten Anlauf fand das von der Bundesregierung
vorgelegte Tagesbetreuungsausbaugesetz nicht die Zustimmung des
Bundesrates. Mit dem Gesetz soll erreicht werden, dass die
Tagesbetreuung für Kinder, insbesondere im Alter unter drei
Jahren, bedarfsgerecht ausgebaut und in den ostdeutschen
Bundesländern gesichert und weiterentwickelt wird. Dazu wird
die bislang bestehende Verpflichtung zu einem bedarfsgerechten
Angebot konkretisiert.
Zukünftig sollen für Kinder im Alter unter drei Jahren
Betreuungsplätze nach Bedarf vorgehalten werden, wenn deren
Eltern erwerbstätig sind, sich in einer beruflichen
Bildungsmaßnahme befinden oder das Wohl der Kinder nicht
gesichert ist. Der ursprünglich von Bundesfamilienministerin
Renate Schmidt (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf wurde in einen
zustimmungsbedürftigen und einen zustimmungsfreien Teil
aufgespalten. Der nunmehr vorliegende Gesetzesbeschluss bedarf nach
Ansicht des Bundestages nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Die nordrhein-westfälische Bildungsministerin Ute
Schäfer (SPD) forderte die Länderkammer dazu auf, den Weg
zu einem zügigen Ausbau der Tagesbetreuung frei zu machen. Man
sei sich einig über das Ziel des Gesetzes, schließlich
gehöre der Ausbau der Kinderbetreuung derzeit zu einer der
wichtigsten gesellschaftspolitischen Aufgaben und stelle einen
bedeutenden Bestandteil nachhaltiger Familienpolitik dar.
Bedarfsorientierte und qualifizierte Tagesbetreuung sei ein
wesentlicher Baustein zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die
dadurch mögliche Erleichterung einer "Pro-Kind-Entscheidung"
habe auch langfristig eine gesamtgesellschaftliche Wirkung auf die
demographische Entwicklung. Dies dürfe nicht durch weitere
Debatten verzögert werden, so Schäfer, die herausstellte,
dass in dem Gesetz lediglich jetzt schon geltende Pflichtaufgaben
der Kommunen konkretisiert und modifiziert werden.
Auch Bayerns Familienministerin Christa Stewens (CSU) betonte
die elementare Bedeutung des Ausbaus der Kinderbetreuung. Die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf müsse verbessert werden -
Bayern sei auf diesem Wege Vorbild. Der vorliegende Gesetzentwurf
hingegen sei enttäuschend. Es gebe keine klare
Finanzierungsgrundlage für die Länder. Die vom Bund
avisierten Entlastungen durch Hartz IV seien zeitlich unklar und in
ihrer Höhe unsicher, kritisierte sie und forderte eine
Abkopplung der Tagesbetreuungsfinanzierung von Hartz IV. Die Zeche
der kommunenfeindliche Politik von Rot-Grün zahlten
schließlich die Eltern, die aufgrund gestiegener
Betreuungskosten ihre Kinder von den Kitas abmelden würden.
Damit seien schlussendlich die Kinder die Verlierer. Stewens
stellte fest: "Die Bundesregierung hat kein Herz für Kinder!"
Eine Bemerkung, die ihr einen aufgebrachten Zwischenruf des
rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD)
einbrachte - eine in der Länderkammer eher unübliche
Gefühlsbekundung. Davon unbeeindruckt kritisierte die
bayrische Familienministerin die Aufspaltung des Gesetzes. Ihrer
Ansicht nach seien die Regelungen in jeden Falle
zustimmungspflichtig. Schließlich maße sich der Bund die
Definitionshoheit an und mische sich in kommunale Angelegenheiten
ein.
Dieses Gesetzgebungsverfahren, so der schleswig-holsteinische
Finanzminister Ralf Stegner (SPD), sei ein Lehrstück für
die Missachtung der Probleme künftiger Generationen wie auch
für parteipolitisch motiviertes Handeln. Nicht zuletzt
aufgrund der niedrigen Geburtenraten sei der Generationenvertrag in
Gefahr, doch man streite sich weiterhin über
Zuständigkeiten und Verfahrensfragen. Der Bürger habe die
Zuständigkeitsdebatte satt - jungen Eltern sei es
verständlicherweise egal, wer für dringend notwendige
Leistungen wie den Ausbau der Kinderbetreuung zahle.
Familienministerin Renate Schmidt verteidigte die Aufspaltung
des Gesetzes, sie sei "sachgerecht und zulässig". Die Trennung
sei notwendig, weil der Ausbau der Tagesbetreuung schnell auf den
Weg gebracht werden müsse. Bei den Fragen der Jugendhilfe
hingegen sei eine weitere Diskussion möglich. Die von der
bayrischen Familienministerin angemahnte Zustimmungspflichtigkeit
des Bundesrates könne sie nicht erkennen, ebenso sei die
Finanzierung gesichert. Eine Revisionsklausel stelle sicher, dass
die Länder durch Hartz IV um 2,5 Milliarden Euro entlastet
würden. Das ständige Hinterfragen dieser Entlastung
könne sie nicht mehr nachvollziehen, so die
Bundesfamilienministerin, die nochmals klarstellte, dass mit dem
Gesetz keine neuen Pflichten auf Ländern und Kommunen
zukämen. Es würden lediglich seit 13 Jahren geltenden
Vorschriften, die bisher nicht umfassend umgesetzt wurden,
konkretisiert und modifiziert. Die Länder hätten es in
der Hand gehabt, so abschließend Renate Schmidt, doch in den
letzten 13 Jahren sei zu wenig passiert, deshalb habe der Bund
tätig werden müssen.
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