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BR
Bundesrat ist anderer Meinung
Änderung des Aufenthaltsrechts
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag den
Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Änderung des
Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze aus mehreren Gründen
angerufen. Er verlangt, dass gegen die Versagung der Aussetzung der
Abschiebung ein Widerspruch nicht statthaft ist.
Zudem kritisiert der Bundesrat eine Übergangsregelung, nach
der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor
Erteilung der Niederlassungserlaubnis die Möglichkeit eines
Widerrufs oder einer Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis bei
"Altfällen" nicht mehr prüfen soll. So werde bei Inhabern
des so genannten kleinen Asyls, die diesen Status am 1. Januar 2005
seit mehr als drei Jahren inne haben, ohne sachlichen Grund auf
Überprüfung der Situation im Herkunftsland verzichtet.
Außerdem wendet sich der Bundesrat gegen die vorgesehene
Anhebung der abgesenkten Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Personen.
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