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dpa
Mehr Rechte für Fahrgäste
NRW bringt Gesetzentwurf ein
Die Rechte von Fahrgästen sollen nach einem von
Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf
gestärkt werden. "Wir wollen einklagbare Rechte für
Fahrgäste im Nah- und Fernverkehr", unterstrich
NRW-Verkehrsminister Axel Horstmann (SPD) am Freitag. Nach dem
bisherigen Recht sind Verkehrsbetriebe nicht verpflichtet, ihren
Kunden eine Entschädigung zu zahlen, wenn Busse oder Bahnen im
Fern- und Nahverkehr nicht pünktlich sind oder gar ganz
ausfallen.
Die Gesetzesvorlage will deshalb die Eisenbahn-Verkehrsordnung
ändern, die bisher jegliche Ansprüche des Fahrgasts
ausschließt. Der jetzt in den Ausschüssen des Bundesrates
zu behandelnden Entwurf will einen Anspruch auf Schadensersatz bei
Zugausfällen und Verspätungen von mehr als 20 Minuten
einführen, wenn ein Verschulden der Bahn vorliegt. Die
Beweislast soll nicht beim Fahrgast, sondern beim Verkehrbetreiber
liegen.
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