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BR
Schärfer gegen Menschenhandel
Vermittlungsausschuss angerufen
Der Bundesrat hat zum Strafrechtsänderungsgesetz den
Vermittlungsausschuss angerufen. Der vom Bundestag vorgelegte
Gesetzesbeschluss wird in mehreren Punkten kritisiert. Er setzt
sich unter anderem dafür ein, den Strafrahmen für das
Verbringen von Kindern in die Prostitution zu erhöhen und mit
Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu bedrohen. Außerdem
soll ein spezifischer Tatbestand gegen den Verkauf von Menschen zu
Zwecken der sexuellen Ausbeutung und ein weiterer Tatbestand des
sexuellen Missbrauchs von Menschenhandelsopfern geschaffen werden.
Damit soll die Degradierung des Menschen zur Handelsware besonders
unter Strafe gestellt werden. Über den Tatbestand des
sexuellen Missbrauchs sollen zukünftig "Freier" bestraft
werden, denen bewusst ist oder die damit rechnen mussten, dass es
sich bei den Prostituierten um Opfer skrupelloser Frauen- und
Menschenhändler handelt. Bisher bleiben diese Personen
straflos.
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