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bob
Deutscher Beitrag für Europäische
Entwicklungsfonds sinkt
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Haushalt. Gesamtausgaben in Höhe von fast 3,86 Milliarden
Euro (2004: 3,78 Milliarden Euro) weist der Etat des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung für das Jahr 2005 aus. Damit erhöht sich der
Rahmen gegenüber diesem Jahr um 75,66 Millionen Euro. Der
Regierungsentwurf sah demgegenüber eine geringfügige
Absenkung vor.
Bei den Ausgaben für Investitionen dürfen knapp 2,93
Milliarden Euro (Regierungsentwurf: 2,87 Milliarden Euro)
aufgewandt werden. Bei Zuweisungen und Zuschüssen sind es
884,03 Millionen Euro (863 Millionen Euro), bei den
Personalausgaben sind es 31,68 Millionen Euro (knapp 31,62
Millionen Euro) und bei den sächlichen Verwaltungsausgaben
17,32 Millionen Euro (gleiche Summe wie in diesem Jahr). An
Einnahmen möchte das Bundesministerium knapp 695,99 Millionen
Euro erzielen. Dies bedeutet einen Rückgang um mehr als 13,46
Millionen Euro.
Die Ausgaben für bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit
wurden um 33 Millionen Euro auf jetzt 983 Millionen Euro
aufgestockt, die für bilaterale Technische Zusammenarbeit um
32 Millionen Euro auf 626 Millionen Euro erhöht. Alle
Fraktionen votierten dafür. Den Beitrag zu den
"Europäischen Entwicklungsfonds" (Abkommen von Lomé und
Cotonou) hat das Parlament hingegen um 10 Millionen Euro auf 520
Millionen Euro abgesenkt. Die Zahlungen an die Vereinten Nationen
wurden bei den parlamentarischen Beratungen um 10 Millionen Euro
auf insgesamt 171,39 Millionen Euro erhöht. Ebenfalls
angehoben wurde der Ansatz für den Zivilen Friedensdienstes um
500.000 Euro auf 14,5 Millionen Euro an.
Das Parlament ermächtigt die Regierung, sich im Rahmen
multilateraler Schuldendienstregelungen am Schuldenerlass zugunsten
von hoch verschuldeten, armen Entwicklungsländern zu
beteiligen und auf Forderungen der Finanziellen Zusammenarbeit zu
verzichten. Das derzeit geschätzte Erlassvolumen sei mit
über 2 Milliarden Euro zu taxieren. Es sei mit dem Partnerland
zu vereinbaren, dass die dadurch frei werdenden Mittel zur
Umsetzung seiner nationalen, gemeinsam mit den Kräften seiner
Gesellschaft entwi-ckelten und alle Schichten seiner
Bevölkerung berück-sichtigenden Armutsminderungsstrategie
verwendet werden. Prozess und Inhalt dieser Strategie sollten auch
zur Stabilisierung der innenpolitischen Verhältnisse im
Partnerland beitragen. bob
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