|
|
vom
Bundestag setzt den Rotstift auch bei
Personalausgaben an
Bundesministerium der Finanzen
Haushalt. Die Ausgaben des Bundesfinanzministeriums hat der
Bundestag für das kommende Jahr auf 4,04 Milliarden Euro
festgelegt. Im Entwurf der Bundesregierung waren noch 4,94
Milliarden Euro vorgesehen gewesen. In diesem Jahr stehen dem
Mi-nisterium 3,52 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Einnahmen
sollen sich auf 657,26 Millionen Euro belaufen im Vergleich zu 1,11
Milliarden Euro 2004. Im Regierungsentwurf waren dafür 1,29
Milliarden Euro eingeplant.
Den Löwenanteil schlucken wiederum die Personalausgaben,
die mit 1,66 Milliarden Euro gegenüber 1,81 Milliarden Euro im
Regierungsentwurf (2004: 1,8 Milliarden Euro) veranschlagt sind. Es
folgen die Zuweisungen und Zuschüsse mit 1,5 Milliarden Euro
(693,18 Millionen Euro). Der Zuwachs ist vor allem auf
Wiedergutmachungsleistungen des Bundes zurückzuführen,
bei denen die Zuweisungen und Zuschüsse allein 662,94
Millionen Euro betragen. Hinzu kommen sächliche
Verwaltungsausgaben in Höhe von 560,42 Millionen Euro und
Investitionen im Umfang von 325,44 Millionen Euro. Die
Verpflichtungsermächtigungen für 2005 summieren sich auf
466,52 Millionen Euro (317,87 Millionen Euro).
Ausgaben für Finanzverwaltung
Auf die Bundesfinanzverwaltung entfällt mit 1,94 Milliarden
Euro (2,14 Milliarden Euro) knapp die Hälfte aller Ausgaben.
Auch hier ist ein klares Übergewicht bei den Personalkosten
mit 1,4 Milliarden Euro (1,5 Milliarden Euro) zu verzeichnen. In
den Haushaltsberatungen sind die Ansätze für
Beamtenbezüge von 1,17 auf 1,15 Milliarden, die
Vergütungen der Angestellten von 198 Millionen Euro auf 125,23
Millionen Euro und die Löhne der Arbeiter von 66 Millionen
Euro auf 38,84 Millionen Euro gekürzt worden. Von 2,03
Millionen Euro auf 100.000 Euro reduziert wurde der Zuschuss an die
VK-Servicegesellschaft für Vermögenszuordnung und
Kommunalisierung, die ihre Tätigkeit als Verwaltungshelfer
für die Oberfinanzdirektion Berlin Ende letzten Jahres beendet
hat und liquidiert wird. Bei den Ausgaben für die
Bundesvermögens- und -bauangelegenheiten ist ein
geringfügiger Zuwachs von 257,75 Millionen Euro auf 268,69
Millionen Euro eingeplant. Dabei sollen die Ausgaben für die
Bewirtschaftung und Unterhaltung der Grundstücke des
allgemeinen Grundvermögens von 144 Millionen Euro auf 166,3
Millionen Euro steigen, die Baumaßnahmen für das
allgemeine Grundvermögen aber von 68,5 Millionen Euro auf 16,2
Millionen Euro sinken. Für Bauten an Bundesdienststellen sind
62,1 Millionen Euro vorgesehen. Auf 142,03 Millionen Euro (149,2
Millionen Euro) summiert sich die Verwaltungskostenerstattung an
die Länder für die Bauverwaltung, die diese im Auftrag
des Bundes wahrnehmen. Das einheitliche Management für
Dienstleistungen des Bundes soll Einnahmen von 92,85 Millionen Euro
(92,59 Millionen Euro) erwirtschaften.
Geld für Treuhandanstalt
Die Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt
schlägt im Etat mit 386,43 Millionen Euro (423,77 Millionen
Euro) zu Buche. Davon entfallen 251,14 Millionen Euro (290,29
Millionen Euro) auf Ausgaben für die Lausitzer und
Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft, die stillgelegte
ostdeutsche Braunkohletagebauanlagen saniert und verwertet. 121,06
Millionen Euro (121,69 Millionen Euro) sollen die Energiewerke Nord
erhalten, die die Stilllegung und den Abbau der Kernkraftwerke
Greifswald und Rheinsberg umsetzen und das Zwischenlager Nord
betreiben.
14,23 Millionen Euro (11,8 Millionen Euro) soll die Gesellschaft
zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben
erhalten. Darüber hinaus fallen Lasten im Zusammenhang mit
Aufenthalt und Abzug von ausländischen Streitkräften im
Umfang von 120,47 Millionen Euro an.
Die dem Ministerium angeschlossenen Behörden weisen
folgende Ausgabenansätze auf (in Millionen Euro): Bundesamt
für Finanzen 361,27 (126,68), Bundesmonopolverwaltung für
Branntwein 90,99 (98,9), Bundeswertpapierverwaltung 23,39 (27,42)
und Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen 41,3
(38,14). vom
Zurück zur
Übersicht
|