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sas
Bundestag billigt beschleunigte Planung für
ein weiteres Jahr
Verkehrswege im Osten
Verkehr und Bauwesen. Das
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz ist am 25. November zum
dritten Mal geändert worden. Einstimmig nahm der Bundestag
einen Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
(15/4133) an. Damit wird die Geltungsdauer der bisherigen Regelung
um ein weiteres Jahr verlängert. Ohne Verlängerung
wären die Verfahren der vereinfachten Planung für
Infrastrukturprojekte in den ostdeutschen Ländern zum
Jahresende ausgelaufen.
Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der
Unionsfraktion, der sich dafür stark gemacht hatte, dass die
Bundesregierung bis Ende März 2005 eine Gesetzesinitiative
für beschleunigte und vereinfachte Planungsverfahren für
ganz Deutschland vorlegt. Die Union bedauerte darin die
Ankündigung der Koalition im Gesetzentwurf, das
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz letztmalig zu
verlängern. Die Koalitionsfraktionen begründete ihre
Ablehnung damit, dass sie den Entschließungsantrag der Union
für überflüssig halten, weil der Regierung die
Dringlichkeit der Vorlage eines Entwurfes zur
Planungsbeschleunigung bewusst sei. Sie gehe deshalb davon aus,
dass das Ministerium einen solchen Enwurf vor Ende März
vorlegen werde.
Anlass für eine weitere Verlängerung des
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes bietet aus Sicht der
Koalition die Verkehrsinfrastruktur in Ostdeutschland. Diese sei
gegenwärtig noch nicht auf dem Stand, wie es mit Blick auf das
nach der deutschen Vereinigung gestiegene Aufkommen angestrebt
worden sei. Um mehr Planungssicherheit für
Bundesfernstraßen, -wasserstraßen, Verkehrsflughäfen
und Straßenbahnen in den ostdeutschen Ländern zu haben,
sollen beschleunigte Verfahren noch bis Ende 2005 möglich
sein. sas
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