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wol
Mehr Transparenz für Pläne und
Programme
Strategische Umweltprüfungen
beschlossen
Umwelt. Gegen den Widerstand von CDU/CSU und FDP
hat der Bundestag am 17. Dezember mit der Mehrheit von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen die textgleichen
Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen und der
Bundesregierung zur Einführung einer strategischen
Umweltprüfung (SUP) und zur Umsetzung einer EU-Richtlinie in
der vom Umweltausschuss veränderten Fassung angenommen. Die
dazu eingearbeiteten Änderungsanträge der Koalition
ergänzen eine Reihe von Bestimmungen der
Umweltverträglichkeitsprüfung und sehen eine
Änderung des Bundeswaldgesetzes vor (15/3441, 15/4119,
15/4236). Das Plenum folgte bei seiner Entscheidung einer
Empfehlung (15/4501) des Umweltausschusses vom 15. Dezember.
Der Bundestag setzt mit dem Strategischen
Umweltprüfungsgesetz (SUPG) EU-Vorgaben zur Prüfung der
Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme um. Nach dem
Gesetz unterliegen Pläne und Programme mit vermuteten
erheblichen Umweltauswirkungen künftig einer Strategischen
Umweltprüfung, um nachteilige Auswirkungen bereits
frühzeitig im Planungsprozess erkennen und
berücksichtigen zu können. Zentraler Punkt ist nach dem
Willen der Initiatoren die Erstellung eines Umweltberichts, um
Auswirkungen zu erfassen und zu bewerten, Maßnahmen zur
Verhinderung oder Abschwächung negativer Auswirkungen
darzustellen und die Öffentlichkeit und Umweltbehörden in
den Planungsprozess stärker einzubeziehen.
Die SPD hatte im Ausschuss erklärt, das
Gesetz sei so konzipiert, dass die von der EU geforderten Elemente
der SUP in das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
(UVPG) als Stammgesetz integriert werden. Damit sei es auch
gelungen, ein Verfahren vorzugeben, das allen Beteiligten
ermögliche, Planungsprozesse aufzuteilen und in getrennten
Abschnitten alle umweltrelevanten Aspekte zu berück-sichtigen.
Dies werde Verfahren unter frühzeitiger Beteiligung der
Öffentlichkeit deutlich vereinfachen und beschleunigen. Wenn
die Mitarbeiter der zuständigen Behörden dabei lernten,
ihre Arbeit transparenter zu machen, führe dies zu weniger
Skepsis und höherer Beteiligung der
Bevölkerung.
Die CDU/CSU hatte die Bemühung der
Koalition, das Gesetz durch ihren Änderungsantrag zu
verbessern, positiv bewertet. Da die fristgerechte Umsetzung zum
21. Juli versäumt worden sei, gehe es nun nur darum,
Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Inhaltlich halte man
eine SUP-pflichtige Einordnung von Landschaftsplanungsvorhaben
für unbegründet. Im Hinblick auf die viel beschworene
Entbürokratisierung verzichte das Gesetzesvorhaben auf die in
der Richtlinie angelegte Möglichkeit, durch entsprechende
Verknüpfungen unerwünschte Mehrfachprüfungen zu
vermeiden. Dem widersprachen die Bündnisgrünen unter
Hinweis auf die Erfahrungen bei der Landschaftsplanung und im
Hinblick auf den Bürokratievorwurf.
Die FDP hatte sowohl die Einbeziehung der
Öffentlichkeit beim SUPG als auch die Verbesserungen durch den
Änderungsantrag als "Schritt in die richtige Richtung"
begrüßt. Allerdings kritisierten auch die Liberalen
"teilweise unnötige" Bürokratiehemmnisse sowie eine
ungenaue Definition bei den Rechtsbegriffen. Zudem sei die
SUP-Pflichtigkeit weder bei den bereits angeführten
Landschaftsplanungen noch bei Plänen zur Lärmminderung,
zur Luftreinhaltung oder zur Festsetzung von
Überschwemmungsgebieten generell als "zwingend"
anzusehen.
Der Bundestag lehnte zugleich einen
Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (15/1497) ab
und folgte damit ebenfalls einer Empfehlung des Umweltausschusses
(15/1955). Die Länderkammer hatte auf Änderungen bei den
Umweltverträglichkeitsanforderungen der Agrarbetriebe mit
Tierhaltung gedrungen, um diese Betriebe, aber auch die
Genehmigungs- und Überwachungsbehörden zu
entlasten.
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