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mik
Studentenwerk soll unter Vorbehalt zahlen
BAföG
Petitionen. Für weitere BAföG-Zahlungen an einen
Medizinstudenten "unter Vorbehalt" hat sich der Petitionsausschuss
eingesetzt. Deshalb beschloss er am 15. Dezember einstimmig, die
entsprechende Eingabe an die Bundesregierung "zur Erwägung" zu
überweisen. Der Medizinstudent wendet sich gegen die Ablehnung
der BAföG-Zahlungen für sein fünftes und sechstes
Semester, da er den nach dem Ende des vierten Fachsemesters
erforderlichen Leistungsnachweis zum frühest möglichen
Zeitpunkt nachgeholt habe. Nach eigenen Angaben hat er für die
ersten vier Semester seine Studiums BAföG erhalten. Er habe
alle Scheine abgeschlossen, nur in Biochemie habe er die
Prüfung nicht bestanden. Da Biochemie eine Jahresveranstaltung
sei, benötigte er zwei Semester, um die Voraussetzung für
die Anmeldung zur ärztlichen Vorprüfung, dem Physikum, zu
erfüllen. Sein Antrag auf verspätete Vorlage des
Leistungsnachweises habe das BAföG-Amt abgelehnt.
Aus seiner Sicht liegt eine Verletzung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, da er erst ein Jahr später
die geforderten Leistungen über vier Fachsemester hätte
erbringen können und nicht wie in anderen Studiengängen
die Möglichkeit gehabt habe, fortlaufend Leistungen abzulegen.
Der Petent weist weiter darauf hin, dass er das erste Staatsexamen
mittlerweile ohne weitere Verzögerungen erfolgreich abgelegt
habe. Er sei nun im siebten Fachsemester und erhalte noch für
das achte Semester eine Förderung durch einen Bildungskredit.
Seine Eltern könnten ihm keine Unterstützung geben.
Deshalb wisse er nicht, wie er die verbleibenden zwei Studienjahre
finanzieren solle. Er habe gegen den Ablehnungsbescheid des
Studentenwerks Rostock geklagt und vom Verwaltungsgericht Schwerin
Recht erhalten. Das Studentenwerk habe jedoch gegen das Urteil
Berufung eingelegt und das Verfahren sei daher noch nicht
abgeschlossen, so der Petent.
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