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Lärmschutz an der Anhalter Bahn in Berlin
anbringen
FDP-Initiative
Verkehr und Bauwesen. Die Anbringung eines Lärmschutzes an
einem Teil der bestehenden Schienenwege der Anhalter Bahn fordert
die FDP-Fraktion, so wie sie die 16.
Bundesimmissionschutzverordnung bei Neubauten vorsehe. Wie die
Abgeordneten in ihrem Antrag (15/4262) darlegen, werde die Strecke
der Anhalter Bahn durch Berlin zwar nicht neu gebaut, aber ihre
Auslastung rechtfertige die Einrichtung eines
Lärmschutzes.
Sie bezieht sich auf eine Antwort der Bundesregierung vom 10.
November 2004, der zufolge der bei Fertigstellung der Dresdener
Bahn umgeleitete Verkehr nunmehr auf den Schienenwegen der Anhalter
Bahn fahren solle und diese somit bis an die Grenze der
Vollauslastung bringe. Da Regierungsangaben zufolge mit einer
Wiederherstellung der Dresdener Bahn nicht vor dem Jahr 2012 zu
rechnen ist, haben die Anwohner nach Ansicht der FDP-Fraktion ein
Anrecht auf den für Neubauten vorgeschriebenen Lärmschutz
entlang der Strecke, wo dies innerhalb Berlins noch nicht
realisiert wurde. Dieser sei ihnen beim Wiederaufbau der Anhalter
Bahn versagt worden, heißt es in dem Antrag.
Das Planfeststellungsverfahren dazu beruht nach Ansicht der FDP
auf einer falschen Grundlage, da man von einer anderen
Verkehrsbelastung ausgegangen sei. Auch das
Bundesverwaltungsgericht habe das Nichtanbringen eines
Lärmschutzes unter der Voraussetzung bestätigt, dass eine
Verlagerung des für die Dresdener Bahn vorgesehenen Verkehrs
auf die Anhalter Bahn ausgeschlossen werde. Da nun aber die
Anhalter Bahn eine der meist belasteten Strecken in Deutschland
sein werde, halten die Antragsteller Lärmschutzmaßnahmen
für notwendig.
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