Kranken- und Pflegeversicherung
Hier haben Abgeordnete die Wahl zwischen zwei Modellen: Etwa 40
% der Abgeordneten sind Mitglied in der gesetzlichen
Krankenversicherung. Bei ihnen trägt der Bundestag - wie ein
Arbeitgeber bei seinen Arbeitnehmern - die Hälfte des
Beitrages zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Von
Leistungseinschnitten bei der gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung ist diese Gruppe von Abgeordneten stets
unmittelbar selbst betroffen.
Die übrigen Abgeordneten haben eine private Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen, deren Beiträge sie selbst zahlen, die aber nur ein Teil des Risikos decken. Den Rest übernimmt die Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben. Weil Reformen im Bereich der gesetzlichen Sicherungssysteme inzwischen stets wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden, sind auch diese Abgeordneten über Änderungen des Beihilferechts stets mitbetroffen.