Selbstbedienung
So merkwürdig es klingen mag: Die Abgeordneten würden
auf dieses "Vorrecht" gerne verzichten. Sie wären zufrieden,
wenn sie in den vergangenen zwei Jahrzehnten in gleichem Maß
an der Entwicklung der Löhne und Gehälter teilgenommen
hätten, wie andere auch.
Das "Diäten-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts von 1975 hat die Abgeordneten ausdrücklich verpflichtet, selbst - und: "vor den Augen der Öffentlichkeit" - über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen. Diese angebliche "Selbstbedienung" hat dazu geführt, dass die Abgeordneten heute rund 950,00 € weniger pro Monat bekommen als die Oberbürgermeister, Richter und leitenden Beamten, mit denen sie 1977 noch in etwa gleichgestellt waren.
Das Verfassungsgericht hat den Abgeordneten 1975 aber zugleich ausdrücklich eine Entschädigung zugesprochen, die "eine Lebensführung gestattet, die der Bedeutung des Amtes angemessen ist". Und genau darum geht es: um eine Entschädigung, die der Leistung, dem Arbeitseinsatz und Zeitaufwand - und vor allem: der Verantwortung der gewählten Volksvertreter - entspricht.
Auch in Zukunft werden die Parlamentarier selbst über die Diäten entscheiden müssen.