Protokoll-Nr. 14/26
DEUTSCHER BUNDESTAG
Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
14. Wahlperiode
22 38-24 50
Wortprotokoll
der
26. Sitzung
des Ausschusses für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
(10. Ausschuss)
am Mittwoch, 27. Oktober 1999, 10.00 Uhr
(Berlin, Dorotheenstr. 93, Sitzungssaal 004)
Öffentliche Anhörung zu dem
Entwurf zur neuen
M i l c h q u o t e n r e g e l u n g
Vorsitz: Peter Harry Carstensen (Nordstrand), MdB
EINZIGER PUNKT DER TAGESORDNUNG
Seite
Entwurf zur neuen
M i l c h q u o t e n r e g e l u n g
Verordnung zur Durchführung der Zusatzabgabenregelung
und zur Neuordnung des Systems für die
Referenzmengenübertragungen
- Zusatzabgabenverordnung - 6 -
43
Anlage 1: Sachverständigenliste 44 - 45
Anlagen 2 - 6: Eingangsstatements 46 - 58
Anlage 7: Fragenkatalog 59 - 62
ZUR TAGESORDNUNG
Der Vorsitzende begrüßt die
Sachverständigen (Anlage 1) sowie die übrigen Besucher
der Anhörung.
Er erinnert daran, dass der Ausschuss am 15. September beschlossen
habe, zu dem Entwurf der Bundesregierung für eine
künftige Milchgarantiemengenverordnung - der sog.
Zusatzabgabenverordnung - eine öffentliche Anhörung
durchzuführen. Der Entwurf sei als Ausschuss-Drucksache 14/123
verteilt worden.
Eine formelle Beratung des Verordnungsentwurfes durch den Bundestag
sei nicht vorgesehen. Da in diesem Themenkomplex jedoch sehr viel
Brisanz liege, und zwar nicht erst seit den Beschlüssen zur
Agenda 2000, wolle sich der Ausschuss eingehend mit diesem Entwurf
befassen, da er eine entscheidende Rahmenbedingung für die
anstehenden Planungen und Investitionsentscheidungen der
Milcherzeuger schaffe.
Aus diesem Grunde habe man zu dieser Anhörung eingeladen und
verbinde das mit der Hoffnung, wenigstens indirekt noch einen
gewissen Einfluss auf den Entwurf nehmen zu können.
Die Sachverständigen seien vorab um die schriftliche
Beantwortung eines Fragenkatalog gebeten worden. Die hierzu
eingegangenen Stellungnahmen würden als Ausschuss-Drucksachen
14/160 bis 14/168 vorliegen und hinter den jeweiligen Namen auf der
Sachverständigenliste vermerkt sein. Die Liste liege auf den
Tischen am Eingang aus.
Der Vorsitzende bittet nun die
Sachverständigen um ein kurzes Eingangsstatement, um im
Anschluss daran mit einer ersten Fragerunde zu beginnen.
Willi Kampmann, Deutscher Bauernverband (DBV), Referent
für Milchangelegenheiten (Anlage
2)
Romuald Schaber, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher
Milchviehhalter (BDM), führt dazu aus, dass der BDM
grundsätzlich über die vorliegende Verordnung
enttäuscht sei, da sie keine durchgreifende Änderung
gegenüber der geltenden Regelung darstelle. Nach wie vor nicht
gelöst seien folgende Probleme: Die Altpachtproblematik, die
sich durch den Entwurf infolge der Aufhebung der
Flächenbindung verschärfe. Dadurch seien die
Altverpächter in der Lage, künftig ihre Milchquoten
flächenlosgelöst besser zu verwerten als bisher. Auch
würden zu hohe Preise auf die Milchviehhalter zukommen.
Deshalb könnten diese nur unzureichend kalkulieren im Hinblick
auf einen möglichen Ausstieg aus der Quotenregelung.
Darüber hinaus werde auf Grund der vorgesehenen
Änderungen künftig eine erhebliche Rechtsunsicherheit
herrschen, da man bei einer Vielzahl von Regelungen
Überprüfungen durch die Verwaltungsgerichte
erwarte.
Im übrigen versuche der Entwurf, zu vielen Interessen gerecht
zu werden, anstatt sich mehr auf die Stärkung der aktiven
Milcherzeuger zu konzentrieren.
Zu den einzelnen konkreten Schwachpunkten gehöre die
Übertragung von Betrieben auf einzelne Familienmitglieder. So
sei eine Verpachtung an den Sohn oder die Ehefrau möglich, die
den Betrieb wiederum an den Betriebsleiter weiterverpachte. Sie
erhalte z. B. lediglich die neue Betriebsstelle sowie einen
Obstgarten, während der Rest auf den Betriebsleiter
übergehe. Dadurch könne die Börse umgangen
werden.
Ein weiterer Schwachpunkt sei, dass es den Siedlungsgesellschaften
weiterhin möglich sein soll, mit Quoten zu handeln. Dieser
Aspekt erhalte durch den Börsenzwang eine ganz andere
Dimension als bisher. Das gleiche gelte bei den sog.
Härtefällen. So sei es ein Fehler, bei der
3-Jahres-Verkaufsfrist Härtefälle zu
berücksichtigen, da der beabsichtige preisdämpfende
Effekt dieser Maßnahme sonst verloren gehe.
Auch wäre es ein Fehler, dass öffentlich geförderte
Betriebe von dem vorgesehenen Abzug von 33 % im Falle der
Auflösung von Pachtverträgen freigestellt werden sollen.
Dies gebe nur Anlass zu Streitereien und eröffne den
Umgehungsmöglichkeiten Tür und Tor.
Gleichwohl sehe man eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten.
So wäre es im Gegensatz zur Position des DBV wichtig,
eingezogene Referenzmengen nicht der Börse anzudienen. Dies
hätte keine preisdämpfende Wirkung, da die Nachfrager,
also die Bauern, sofort eine Mischkalkulation aufstellen
würden. Daher sollten eingezogene Referenzmengen unentgeltlich
allen Marktbeteiligten zur Verfügung gestellt werden. Der BDM
schlage daher einen Verbleib in der Saldierung vor.
Der Abzug beim wiederholten Gang an die Börse müsste
höher ausfallen. Die 20-%-Schwelle sei wohl aus rechtlichen
Gründen notwendig. Sie sei jedoch viel zu hoch. Dadurch
könne sich das Preisniveau in Ruhe nach oben bewegen. Auch
könne die Aussetzung des Abzugs bei einem wiederholten
Börsengang im ersten Jahr dazu führen, dass sich das
Preisniveau nach oben bewege.
Als eine weitere preisdämpfende Maßnahme schlage man
vor, dass Nachfrager immer den Preis bezahlen müssen, den sie
bereit seien zu bieten, unabhängig von der Höhe. Dies
hätte zur Folge, dass an der Börse Geld übrigbleibe,
womit die Verwaltungskosten der Börse jedenfalls zum Teil
mitfinanziert werden könnten.
Zusammenfassend sei festzustellen, dass das vorgeschlagene
Börsenmodell für deutsche Verhältnisse nicht
geeignet sei, da nach wie vor die Nachfrage höher als das
Angebot sei. Leider müsse man aus Sicht der Milcherzeuger
feststellen, dass der vorgelegte Verordnungsentwurf nicht zu einer
Stärkung der Position der aktiven Milcherzeuger führe,
auch unter Berücksichtigung des vorgesehenen Ausstieges aus
der Milchquote in einigen Jahren.
Bernd Voss, Vorsitzender des Milchausschusses der
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e. V.
(AbL), weist eingangs darauf hin, dass er eine Diskussion,
die in Richtung Milchpreissenkung laufe, für problematisch
halte, da es seit 1989 einen Milchpreisverfall von 20 bis 25 % gebe
und dass sich diese Entwicklung infolge der Beschlüsse zur
Agenda 2000 noch fortsetze.
Was den Entwurf im einzelnen betreffe, so halte man auch sein Ziel,
den Strukturwandel in der Milchviehhaltung in Deutschland zu
fördern, für problematisch. Dieser rein
marktwirtschaftliche Ansatz sei vor dem Hintergrund der 4 Mio.
Arbeitslosen und dem Ausbluten ganzer Regionen fatal. Die Folge
werde ein Abwandern der Milcherzeugung aus klassischen
Grünlandstandorten sein, da man dort auf Grund einer fehlenden
Flächenprämie eine erheblich schlechtere
Liquiditätssituation habe. Angesichts der Tatsache, dass ca.
40 % der Milcherzeugung in Pächterhand liege, also jenseits
von 10 Mrd. Litern, und man von einem Milchpreis zwischen 1 und 2
DM ausgehe, werde es in den nächsten sechs Jahren bei den
milchviehhaltenden Betrieben in Deutschland zu einem Kapitalabfluss
zwischen 10 und 20 Mrd. DM kommen. Angesichts der
Ausstiegsdiskussion aus der Milchquotenregelung werde es eine
zunehmende Tendenz bei den Verpächtern geben, Quote zu
verkaufen. Mit diesen Vorbelastungen würden dann die
milchviehhaltenden Betriebe dem freien Markt überlassen.
Grundsätzlich habe man Verständnis dafür, dass die
neue Bundesregierung die Position der alten Bundesregierung
insoweit übernehme, als sie sich das vom DBV vor allem
favorisierte Börsenmodell zu eigen mache. Gleichwohl gebe es
erhebliche Kritik seitens der AbL an dem alten Verordnungsentwurf -
Stand 27. August - was ausführlich in der Stellungnahme
formuliert sei. Hervorheben möchte er jedoch, dass man den
vorgesehenen Pächterschutz für nicht ausreichend und als
rechtlich nicht abgesichert betrachte. Sollte es hier rechtliche
Probleme geben, so verkehre sich das Ziel der Verordnung in ihr
Gegenteil. Weiterhin gebe es keine Lösung der
Altpachtproblematik. Vielmehr werde für Altpächter vor
1984 ein Anreiz geschaffen, die Quote an der Börse zu
kapitalisieren.
Außerdem gebe es keine ausreichenden Strukturbedingungen. So
müsste der potenzielle Käufer mindestens ein Hektar
Grünlandfläche pro 10.000 Liter Milch aufweisen, um
einseitige Wanderbewegungen der Quote innerhalb der Landwirtschaft
zu vermeiden.
Ein weiterer Kritikpunkt betreffe die Umgehungstatbestände,
auf die der BDM bereits hingewiesen habe. Auch gebe es die
Möglichkeit von Dreiecksgeschäften.
Hinsichtlich des neuen Verordnungsentwurfs sei positiv
hervorzuheben, dass darin Härtefälle aufgeführt
seien, bei denen ein Wiederverkauf innerhalb der 3-Jahres-Frist
möglich sei. Auch sehe er eine gewisse Einschränkung von
Dreiecksgeschäften vor. Allerdings sei nicht
verständlich, als wesentlichen Härtefall öffentliche
Stallbaumaßnahmen vorzusehen, womit Dreiecksgeschäfte in
diesem Falle zulässig wären.
Ein weiterer Aushöhlungspunkt der am 15. Oktober zugeleiteten
neuen Verordnung sei die Regelung, dass Landgesellschaften ohne
Flächen mit Milchlieferrechten handeln können. Dies werde
einen florierenden Markt neben der Börse ermöglichen mit
der Folge, dass es keine Abzüge gebe und vorrangig Betriebe
mit großen Baumaßnahmen bedient werden könnten.
Diese Sonderregelung für diese Betriebe sei nicht
akzeptabel.
Für problematisch halte man auch, dass für ein Jahr die
preisdämpfende Wirkung der Milchquotenanbieter wegfallen
solle, denn man werde erst einmal einen massiv nach oben gehenden
Preis haben, den man nach einem Jahr versuchen müsse, wieder
nach unten zu drücken. In diesem Punkt könnte man sich
den Vorstellungen des Bauernverbandes anschließen, hier einen
Preiskorridor zu schaffen. Ein weiterer detaillierter Vorschlag der
AbL sei, Betriebe, die unter dem Gleichgewichtspreis liegen, in der
zweiten Runde zu fragen, ob sie dementsprechend einsteigen
wollen.
Als Fazit stellt er abschließend fest, dass die Beibehaltung
der derzeit geltenden Regelung noch sinnvoller wäre als das,
was durch die neue Verordnung geplant sei.
Der Vorsitzende erklärt, dass ihm von einer
neuen Fassung des Verordnungsentwurfs vom 15. Oktober nichts
bekannt sei.
MR Dr. Reinhard Schick, Bayern, führt dazu
aus, dass auf Grund der Bedeutung der Milchviehhaltung für
Bayern die künftige Verordnung eine besondere Brisanz
habe.
Kern einer Neuregelung müsse sein, dass die Quoten mit dem
Beginn der Verlängerung zwingend und dauerhaft den
Milcherzeugern zugeteilt werden, dass die im EU-Recht
festgeschriebene obligatorische Flächenbindung aufgehoben und
sichergestellt werde, dass die Milcherzeuger, die nach dem Jahr
2000 ihre Milchproduktion einstellen, ihre Quote auch abgeben
müssen. Ansonsten sei es nicht möglich, die Position der
aktiven Milcherzeuger wirklich zu stärken und deren Belange in
den Mittelpunkt einer Neuregelung zu stellen. Dies sei auch das
eindeutig formulierte Ziel aller Bundesländer.
Allerdings seien diese Ziele in dem neuen Verordnungsentwurf vom
15. Oktober nicht hinreichend gewährleistet.
Zu den zwei Hauptkritikpunkten gehörten im wesentlichen das
Übertragungsproblem sowie die Behandlung der laufenden
Pachtverträge. Hinsichtlich des Übertragungssystems sei
zu kritisieren, dass es auch künftig eine Reihe von
Möglichkeiten zur flächengebundenen
Quotenübertragung geben werde. Damit bleibe es in weiten
Bereichen bei einer Verknüpfung zwischen Quote und
Sacheigentum. Es blieben nicht nur alte flächengebundene
Rückübertragungsansprüche bestehen, sondern es
würden auch neue entstehen. Der ganze Problemkreis der
Quotenregelung bleibe weiterhin behaftet mit den bekannten
Eigentumsproblemen, die die Situation der milcherzeugenden
Pächter seit Jahren schwer belaste. Dies behindere letztlich
auch die vorgesehene preisdämpfende Wirkung.
Ein weiterer Kritikpunkt sei der vorgesehene Abzug bei der
flächenlosen Quotenübertragung in Höhe von 10 bis 20
%. Diese Regelung werde das Angebot an handelbarer Quote verknappen
und verteuern. Auch halte man die Umverteilung über
Landesreserven für sehr problematisch. Er erinnere in diesem
Zusammenhang an die Entwicklungen 1990 nach Einführung der
Milchquote, als es die Härtefallregelung gegeben habe. Man
müsse davon ausgehen, dass in weiten Teilen Deutschlands die
Nachfrage nach entsprechenden Verteilmengen wesentlich
größer sein werde als das entsprechende Angebot. Dies
erfordere entsprechende Verteilungskriterien, was zu genau den
gleichen Problemen führen werde, die man auf Grund der eben
erwähnten Härtefallregelungen haben werde. Hinzu komme
der erforderliche bürokratische Aufwand.
Der Hauptkritikpunkt sei die Behandlung der laufenden
Pachtverträge. So stelle die derzeitige Regelung keine
zumutbare Lösung dar, da die Pächter keine Garantie
dafür haben, dass sie zu wirtschaftlich vertretbaren Preisen
die bisher bewirtschafteten Quoten erwerben können. Daher sei
hier ein Neuanfang notwendig, der auch vor dem Hintergrund des
EU-Rechtes sowie des Verfassungsrechtes möglich sei, denn die
Pachtablösung diene letztendlich hochrangigen Interessen des
Gemeinwohles. Bei einer entsprechend vordringlichen Umgestaltung
könne der Verordnungsgeber auch in rechtlich geschützte
Positionen eingreifen.
Dies führe in der Konsequenz zu einem Vorschlag, den Bayern zu
§ 11 vorgelegt habe. Demnach werde für diese Situation
ein fester Preis vorgeschrieben, der in Jahresraten gestaffelt sei,
um die Liquidität der Betriebe möglichst wenig
einzuschränken. Daher sollten alle Beteiligten
Überlegungen in diese Richtung anstellen.
Bayern trete nach wie vor dafür ein, dass entgegen der hier
geäußerten Position der Quotenausstieg im Jahre
2006/2008 nicht erfolgen werde. Auch halte man es für
völlig abwegig, die Niedrigpreisländer Neuseeland,
Australien oder Argentinien als das erstrebenswerteste Ziel
für die deutsche Milchproduktion in den Mittelpunkt der
Diskussion zu stellen, wie dies kürzlich geschehen sei. Dies
hätte auf Grund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen das
Ende der deutschen Milcherzeugung zur Folge, die ein wesentlicher
Garant für die flächendeckende Bewirtschaftung in den
sensibelsten Gebieten dieses Landes sei.
MR Christian Boron, Brandenburg, führt dazu
aus, dass die Aufhebung der Flächenbindung in den alten
Bundesländern und deren Nichteinführung in den neuen
Bundesländern von Brandenburg begrüßt werde. Das
Verkaufsstellenmodell werde im Grundsatz auch begrüßt,
da es zu Markttransparenz führe. Auch verhindere der
Gleichgewichtspreis hohe spekulative Preise. Allerdings würden
dadurch auch günstige Nachbarschaftsgeschäfte verhindert.
Begrüßt werde, dass es nach 10 Jahren Sonderregelungen
zu einem einheitlichen Recht in diesem Bereich komme.
Was den Basisabzug betreffe, so sei er rechtlich bedenklich, was
sowohl die Höhe als auch die Staffelung betreffe. Die
Staffelung benachteilige eindeutig größere Strukturen,
die es insbesondere in den neuen Ländern gebe. Darüber
hinaus entstehe eine Verknappung der Mengen, die
marktwirtschaftlich transferiert würden, womit die verknappte
Menge unnütz verteuert werde. Im übrigen sehe man es als
bedenklich an, dass drei Marktformen entstehen, und zwar ein
marktwirtschaftlicher, ein Pachtmarkt in den alten
Bundesländern sowie ein staatlich administrierter Markt, auf
dem kostenlos Referenzmengen verteilt würden. Objektive
Kriterien zur Verteilung seien schwierig zu entwickeln und im
übrigen prozessanfällig, wobei der Verwaltungsaufwand
relativ hoch sei.
Der Wiederholungsabzug würde sich eindeutig preisdämpfend
auswirken, sei allerdings ebenfalls prozessanfällig, da man
vorher nicht einschätzen könne, wie hoch der
Gleichgewichtspreis sein werde. Das Auslaufen der Quotenregelung
mache es erforderlich, dass diese vorgegebene Regelung bis zu
diesem Zeitpunkt zu der notwendigen Wettbewerbsfähigkeit der
Betriebe führe. Wichtige Voraussetzung hierbei sei die
Gewährleistung unternehmerischer Entscheidungsfreiheit, um
unter den Bedingungen der Agenda-2000-Beschlüsse, von WTO II
und dem bevorstehenden Beitritt der Länder Mittel- und
Osteuropas die notwendige Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen.
Hier seien Zweifel angebracht, ob der Verordnungsentwurf diesen
Zielen gerecht werde.
MR Dr. Werner Dahmen, Rheinland-Pfalz, (Anlage
3)
Dr. Martin Berges, Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe
(NRW), (Anlage 4)
Angela Künnemann, Landwirtschaftskammer Weser-Ems
(NS), (Anlage 5)
Thomas Beck, Geschäftsführer RWF GmbH
Wolferschwenda, (Anlage 6)
Der Vorsitzende bittet die AbL um nähere
Erläuterungen zu dem unzureichenden Pächterschutz, der u.
a. höhere Abzüge erfordere.
Weiterhin möchte er von den Landwirtschaftskammern und dem
Vertreter Rheinland-Pfalz wissen, welche Auswirkungen man infolge
der unterschiedlichen Preise an den Börsen auf das Angebots-
und Nachfrageverhalten bei dem darauffolgenden Börsentermin im
Jahr erwarte.
Abg. Albert Deß weist auf die Erfahrung in
seiner Region hin, dass entweder diejenigen, die in absehbarer Zeit
Quoten veräußern wollten, diese bereits verkauft
hätten, und andererseits diejenigen, die keine Quoten
veräußern wollten und die Pachtverträge bereits bis
zum Jahr 2008 verlängert hätten. Daher stelle sich die
Frage, wo die notwendigen Mengen für die Börse herkommen
sollen.
Im übrigen betrachte er die vorgesehenen Regelungen für
zu kompliziert und erwarte nicht, dass sie einen
preisdämpfenden Effekt auf die Milchquoten haben werden.
Weiterhin weist er darauf hin, dass eine Abschaffung des
Quotensystems in vielen Regionen das Ende der Milcherzeugung
bedeuten würde. Man müsste dann mit Weltmarktpreisen
unter 30 Pfennig pro Liter Milch rechnen und daher die Frage an die
Sachverständigen, wie man sich dann noch eine Milcherzeugung
in Deutschland vorstelle.
Abg. Heidi Wright weist darauf hin, dass die alte
Pachtproblematik insbesondere juristischer Natur sei und die
Bundesregierung daher nur einen engen Spielraum auf Grund der
rechtlichen Vorgaben bei der Entwicklung der neuen Konzeption
gehabt habe. Darauf seien die Sachverständigen kaum
eingegangen und insofern bitte sie den BDM hierzu um eine
Stellungnahme sowie zu den Auswirkungen der Regelungen auf die
regional unterschiedlichen Preise, wobei bemerkenswert sei, dass
trotz des Preisdruckes infolge einer höheren Nachfrage
Milchquoten erworben werden.
Im übrigen bitte sie auch die Bundesregierung um eine
Darlegung der juristischen Problematik.
Der Vorsitzende erwidert darauf, dass es nicht
üblich sei, in einer Anhörung in eine Befragung der
Bundesregierung einzutreten. Adressaten der Fragen seien in der
Anhörung die Sachverständigen.
Abg. Ulrich Heinrich weist darauf hin, dass nach
den Stellungnahmen der Sachverständigen das Angebot an
Milchquoten nicht ausreichen werde, um die Nachfrage zu
befriedigen. Er bitte daher die Sachverständigen um eine
Stellungnahme, ob die zahlreichen Ausnahme-, Härtefall- und
Altpachtregelungen die Ursache dafür seien, dass es
voraussichtlich nicht zu einer Preisabsenkung bei der Quote
komme.
Weiterhin habe er die Frage, wie die Verkaufsstellen organisiert,
von wem sie betrieben und finanziert werden sollen und ob der DBV
bereit wäre, entsprechende Aufgaben zu übernehmen.
Abg. Kersten Naumann möchte von dem Vertreter
Bayerns wissen, ob die Einrichtung mehrerer
Übertragungsgebiete in Bayern dem Ziel dienten, ein Abwandern
der Quote zu verhindern und ob außer Baden-Württemberg
noch andere Länder planten, im Land mehrere
Übertragungsgebiete zu schaffen.
Schließlich bitte sie um eine Stellungnahme zu der
Auffassung, dass die Milchquoten nicht in die Bilanzen aufzunehmen
seien.
Abg. Ulrike Höfken wendet sich gegen die zum
Teil indirekt geäußerte Auffassung der
Sachverständigen, alles zu belassen wie es sei. Es bestehe ein
dringender Handlungsbedarf, u. a. wegen der notwendigen
Rechtsangleichung im Hinblick auf die neuen Bundesländer und
auch angesichts der Tatsache, dass die Milcherzeugung schon heute
für eine Reihe von Betrieben nicht mehr rentabel sei, und zwar
gerade bei den aktiven Milcherzeugern. Deren weitere
Existenzsicherung erfordere entsprechende Regelungen.
Allerdings sei die Ideallösung - das Lieferrechtsmodell - aus
den bekannten Gründen nicht realisierbar. Daher müsse auf
Grund dieser Vorgaben im Rahmen der verbleibenden
Möglichkeiten eine Lösung für die Betriebe gesucht
werden.
Zu der Möglichkeit, Abzüge vorzunehmen, habe sie die
Frage, ob man darin eine preisdämpfende Wirkung sehe, wenn die
entsprechende Weitergabe an die Betriebe nicht mit Kosten verbunden
wäre. Auch sei zu überlegen, ob bei der Verteilung der
Referenzmengen, die nicht über die Länder erfolgen
sollte, u. a. auch eine Bevorzugung von Grünlandregionen als
Kriterium Anwendung finden sollte.
Weiterhin bitte sie alle Sachverständigen um eine
Stellungnahme dazu, ob die Siedlungsgesellschaften die vorgesehenen
Sonderrechte erhalten sollen oder nicht. Als ein weiterer
Kritikpunkt unter dem Stichpunkt ?Umgehungstatbestände? sei
die Möglichkeit zur Übertragung ganzer Betriebe
geäußert worden und daher die Frage, wie dies verhindert
werden könne. Schließlich habe sie die Frage, ob man in
der Einrichtung sog. Pools zur Aufnahme der Referenzmengen eine
preisdämpfende Wirkung erwarte.
Abg. Matthias Weisheit erklärt, dass ihn der
Versuch immer wieder verwundere, in das Milchquotensystem mit ihrem
planwirtschaftlichen Charakter marktwirtschaftliche Elemente
einzubauen. Dies werde immer zum Scheitern verurteilt sein. Daher
bitte er die Sachverständigen um eine Einschätzung,
welchen Zeitpunkt zum Ausstieg aus der Milchquote man für
vernünftig erachte.
Weiterhin möchte er wissen, welche Vorschläge die
Sachverständigen hätten, die angesprochenen
Umgehungsmöglichkeiten zu vermeiden.
Schließlich habe er an den Vertreter Bayerns die Frage,
welche Möglichkeit man dort sehe, die Mehrwertsteuerbelastung
zu vermeiden.
Abg. Meinolf Michels möchte wissen, wie die
Tatsache beurteilt werde, dass Milcherzeuger, die Anträge zur
Betriebserweiterung gestellt haben, bei dem ersten
Börsentermin nicht zum Zuge kämen und daraufhin
längere Zeit bis zum nächsten Termin warten
müssten.
An den DBV stellt er die Frage, ob sich dessen Haltung zur
Börse ändern würde, wenn feststehe, dass sich an der
bisherigen Mehrwertsteuerregelung nichts ändern werde.
Weiterhin weist er darauf hin, dass Milchquoten häufig
beliehen werden. So könne der Fall eintreten, dass es zu einem
Abzug in Höhe von 30 % komme, obwohl die Quote bereits
insgesamt nach einem allgemeinen Orientierungswert beliehen worden
sei. Es stelle sich daher die Frage, ob man nicht für die
Abgabe von Angeboten für entsprechende Quoten einen
Orientierungsrahmen einführe. Im übrigen bestehe die
Sorge, dass die Quotenmenge, die tatsächlich an die Börse
gelange, über einen längeren Zeitraum hinweg relativ
gering sein werde, was zu erheblichen Schwierigkeiten bei den
aktiven Milcherzeugern führen würde.
Abg. Ulrich Heinrich bittet in die Antworten auch
die Problematik der Abzugsregelung, der Verteilung der
Referenzmengen und der Sonderregelung für
Siedlungsgesellschaften einzubeziehen.
Thomas Beck erklärt zu der Frage der
Übertragungsgebiete, dass Thüringen im Vergleich zu
Bayern mit 900.000 Milchkühen nur über 130.000
Milchkühe verfüge und insofern hier keine Veranlassung
bestehe, mehrere Übertragungsgebiete im Gegensatz zu Bayern zu
schaffen.
Was die juristischen Hemmnisse betreffe, so seien es die
juristischen Altlasten, die die Schaffung eines modernen
zukunftsträchtigen Quotensystems für den aktiven
Milcherzeuger verhinderten. Im übrigen sei auch festzustellen,
dass die nichtaktiven Milcherzeuger, die sog. Sofamelker, wieder
die Oberhand gewonnen hätten. Bei dem ?Sofamelker? handele es
sich um nichtaktive Milcherzeuger, die die Milchquote an aktive
Milcherzeuger verleasen, daran erheblich verdienten, während
der Milcherzeuger die Leasingrate kaum aufbringen könne.
Auf Frage des Vorsitzenden erklärt er, dass es in
Thüringen keine sog. Sofamelker gebe. Mit juristischen
Altlasten werde ausgedrückt, dass die Quote inzwischen so
stark kapitalisiert worden sei, dass man sich davon nicht mehr
lösen könne und der Staat sie nicht bezahlen könne
und dass andererseits der Inhaber der Quote diese nicht kostenlos
abgeben werde.
Angela Künnemann, (NS),
erklärt, dass die Auswirkungen unterschiedlicher
Börsenpreise auf den nächsten Börsentermin schwer
abschätzbar sei. Ausgangslage sei, dass die Milcherzeuger auf
die Verkaufsstelle in ihrem Übertragungsgebiet angewiesen
seien. Für Niedersachsen sei bisher nur eine Verkaufstelle
vorgesehen. Allerdings werde überlegt, eine Kaufstelle mit
mehreren norddeutschen Bundesländern zusammen zu führen.
Je größer das Übertragungsgebiet sei, um so
günstiger sei dies für den Milcherzeuger. Weiterhin weist
sie darauf hin, dass die Gefahr bestehe, dass in gewissen Regionen
Flächen nicht mehr verpachtbar seien, und zwar dann, wenn die
Fläche ohne Quote verpachtet werden müsse. So gebe es in
manchen Regionen kaum eine Nachfrage nach Flächen ohne
Quote.
Zur Frage nach einem Ausstiegstermin halte sie eine entsprechende
Festlegung im Hinblick auf die Planungssicherheit der Milcherzeuger
für erforderlich, denn dies habe wesentlichen Einfluss auf die
Preisvorstellungen. Daher halte sie eine klare Vorgabe für
einen Ausstieg spätestens im Jahre 2008 für
erforderlich.
Dr. Martin Berges, (NRW), bestätigt
ebenfalls, dass der Milcherzeuger keine Möglichkeit habe,
Milchquoten in einem anderen Übertragungsgebiet zu erwerben.
Man werde sehr unterschiedliche Preisentwicklungen haben, was von
Angebot und Nachfrage abhänge, aber auch möglicherweise
von unterschiedlichen Milchpreisen. Er erwarte, dass sich die
Preise in den neuen Bundesländern bei 40 Pfennig und darunter
einpendeln werden, in den alten Bundesländern eher bei 1,20 DM
und darüber.
Im übrigen finde ein erheblicher Strukturwandel statt. So gebe
es eine Vielzahl von Anträgen auf Übertragung von
Referenzmengen, womit der Strukturwandel der nächsten zwei
Jahre vorweggenommen werde. Dies bedeute, dass man in den kommenden
zwei Jahren aufstockungswilligen Betrieben nicht ausreichende
Quotenmengen anbieten könne mit der Folge, dass sich der Preis
künftig eher nach oben entwickeln werde. Dies könnte
wiederum zur Folge haben, dass sich in den nächsten Jahren
nicht sehr viel über die Börse abwickeln werde.
Zu der Frage nach dem Zeitpunkt des Ausstiegs aus der
Milchquotenregelung sei festzustellen, dass die Milcherzeugung auch
dann zusammenbrechen würde, wenn man die jetzige
Quotenregelung beibehalte, aber weiterhin mit dem
Inlandspreisniveau auf Weltmarktpreisniveau abwandere. Dadurch
würde die Wettbewerbsfähigkeit der milcherzeugenden
Betriebe auch nicht gestärkt werden. Daher sei die Erkenntnis
wichtig, dass man nicht das eine machen könne, das andere aber
unterlasse. Insofern wäre ein klares Ausstiegsszenario
dringend erforderlich, um Preise betriebswirtschaftlich
vernünftig kalkulieren zu können. Ob man vor oder nach
2008 aussteigen solle, werde von dem Milchpreis abhängen. Eine
Festlegung sollte allerdings bald erfolgen.
Zu den Härtefallregelungen bemerkt er, dass jegliche Regelung
dieser Art das Angebot verknappe. Hier stelle sich die
grundsätzliche Frage, ob es Ausnahmeregelungen geben
müsse, was er bei Siedlungsgesellschaften nicht unbedingt
bejahen könne.
Bei dem Komplex ?Gesamtbetriebe/Verpachtung oder Verkauf von
kleineren Betrieben?, die insgesamt weiter bewirtschaftet werden
sollen, stelle sich die Frage, wie überprüft werden
solle, ob eine Weiterbewirtschaftung erfolge. Sei dies nicht der
Fall, dann führe dies zu einer Verknappung, was die Frage
aufwerfe, ob es ein schützenswertes Interesse gebe,
Kleinbetriebe weiterhin mit Quoten ausgestattet zu lassen, sofern
diese für 10/20 Jahre oder noch länger verpachtet werden.
Als Alternative böte sich an, den Verkauf von Quoten
zuzulassen wie auch den Quotenkauf an der Börse, sofern
beabsichtigt sei, die Bewirtschaftung wieder aufzunehmen.
Die Frage nach der Einrichtung der Verkaufsstellen auf Landesebene
oder Bundesebene sei lediglich nach Kostengesichtspunkten zu
entscheiden. Wenn eine bundesweite Einrichtung dies
kostengünstiger machen könne, sollte man diesen Weg
gehen.
Dies sei unabhängig von der Frage, wieviel
Übertragungsgebiete von den Ländern gebildet werden. In
Nordrhein-Westfalen gebe es derzeit keine Überlegungen,
kleinere Regionen zu schaffen. So seien trotz der 1993 geschaffenen
Möglichkeit zur flächenlosen Übertragung Quoten
entgegen ursprünglichen Befürchtungen nicht aus den
Mittelgebirgsregionen abgewandert. Für die Quotenabwanderung
seien insbesondere die vorhandenen Strukturen sowie das zur
Verfügung stehende Kapital von Bedeutung.
Was die Quotenaufstockung betreffe, so beseitige die neue Regelung
das bisherige Maß an Flexibilität. Die notwendige
Anpassung der Milchmenge sei nicht mehr kurzfristig möglich,
sondern erfordere eine langfristige Planung.
Im Zusammenhang mit der einzelbetrieblichen Förderung werde
es, sofern keine Änderung erfolge, quotenrechtliche Probleme
geben, da die Betriebe zum Zeitpunkt der Bewilligung die
Referenzmenge nachweisen müssten, für die sie
Kuhplätze errichten wollen. Zwischen dem Zeitpunkt der
Bewilligung und dem Zeitpunkt, wo an einem neu errichteten Kuhplatz
das erste Mal Milch abgegeben werden könne, könnten
zwischen sechs und zwölf Monaten liegen, da Ausschreibung und
Baumaßnahmen erst nach der Bewilligung erfolgen
können.
Hier sei eine Änderung notwendig, da Betriebe, die in dem
laufenden sowie in dem kommenden Jahr mit einer einzelbetrieblichen
Förderung rechneten, in diesem Jahr schon Quoten erwerben
müssten mit der Folge, dass ca. ein Jahr lang unproduktive
Kosten in Quoten gesteckt werden, die erst im kommenden Jahr
ermolken werden könnten. Daher müsse von dem Erfordernis,
Quoten zum Zeitpunkt der Bewilligung nachweisen zu müssen,
Abstand genommen werden.
Dr. Werner Dahmen, (RP), erklärt, dass eine
Antwort auf die Frage nach der Entwicklung der Quotenpreise in den
unterschiedlichen Übertragungsgebieten reine Spekulation
wäre. Jedes Land werde davon ausgehen, dass es das für
sich günstigste Übertragungsgebiet geschaffen habe.
Rheinland-Pfalz sei als erstes Flächenland mit dem Saarland
übereingekommen, ein gemeinsames Übertragungsgebiet auf
Grund der vergleichbaren Strukturen zu schaffen. Er rechne damit,
dass es auf Grund der unterschiedlichen Preise in den einzelnen
Übertragungsgebieten zu Zündstoff an den Grenzen kommen
werde, was dann wiederum den Druck zu Änderungen der
Verordnung verstärken werde.
Was die Börse betreffe, so gehe er davon aus, dass der Markt
derzeit weitgehend leergefegt werde. Die Milcherzeuger, seien es
die aufstockenden oder aufgebenden Betriebe, hätten kein
Vertrauen in die Wirkungsweise der Börse. Daher würden
für das kommende Jahr vorgesehene Geschäfte bereits jetzt
vorgezogen und abgewickelt. Folge davon werde sein, dass zum ersten
Börsentermin nur ein geringes Mengenangebot vorliegen werde,
was wiederum zu einem höheren Preisanstieg führen werde.
Dies wiederum würde sich zumindest in der ersten Zeit auch
belastend auf die auslaufenden Pachtverträge auswirken.
Als Ausstiegsdatum aus der Milchquotenregelung favorisiere man das
Jahr 2008, wobei die verbleibenden acht Jahre allerdings auch dazu
genutzt werden sollten, um zu wettbewerbsfähigen Strukturen zu
kommen, auch im Verarbeitungsbereich. Hier befinde sich
Rheinland-Pfalz allerdings mit drei Molkereien, einer
Gesamtverarbeitungsmenge von 1,3 Mrd. Litern und 25 Jahren
Spitzenauszahlungspreis in einer guten Position.
Ein entscheidendes Erfordernis sei eine flexible
Übertragungsregelung. So gehe es darum zu verhindern, dass
sich künftig Betriebsgesellschaften außerhalb der
Verkaufsstellen bildeten. Dies bedeute, dass zwei Betriebe mit je
200.000 kg, die eine GbR bilden wollten, zunächst einmal ihre
200.000 kg, an der Börse verkaufen müssten. Danach
müssten sie als Käufer versuchen, mit einem
entsprechenden Angebot 400.000 kg zu erwerben. Hier dürfe es
nicht passieren, dass solche Betriebe, die an einer
Fortführung der Milcherzeugung interessiert seien, leer
ausgehen.
Hinsichtlich der Frage nach den Übertragungsgebieten habe man
die Feststellung gemacht, dass die Milchquote aus den guten
Gebieten in Rheinland-Pfalz in die benachteiligten Gebiete
gewandert seien. Hier wäre die Milchquotenregelung
überfordert, eine flächendeckende Milcherzeugung
sicherzustellen. Auch könne es Vorteile haben, wenn sich die
Milcherzeugung aus einzelnen Gebieten zurückziehe, da dies
wiederum Chancen für andere Betriebsformen, wie z. B. eine
extensive Grünlandbewirtschaftung eröffne.
Was die Quotenpreise betreffe, so sollten die Milcherzeuger als
Unternehmer die Freiheit haben, selber zu entscheiden, was sie
für die Quote bieten wollen. Dirigistische Maßnahmen
wären hier fehl am Platze.
Zu dem Stichwort ?Sofamelker? bemerkt er abschließend, dass
die Quote ein immaterieller Produktionsfaktor sei, den man
akzeptiert und der einen Wert auf Grund der Knappheit der
Quotenmengen habe. Im übrigen würde sich auch keiner
über sog. ?Sofapflüger? mokieren.
MR Christian Boron, (BB), erklärt, dass in
Brandenburg nur eine Verkaufsstelle in einem
Übertragungsgebiet eingerichtet werde, dessen Grenzen entlang
der Landesgrenze verlaufen. Eine flächendeckende
Landbewirtschaftung sei in Brandenburg schon deshalb nicht
möglich, weil für eine Grünlandfläche von
300.000 ha nur eine Milchreferenzmenge in Höhe von 1,3 Mio.
Tonnen zur Verfügung stehe, die nur für ca. 140.000 ha
ausreiche. Insofern sei es unrealistisch, dieses Ziel zu erreichen,
was sicherlich auch daran liege, dass im Gegensatz zu den alten
Bundesländern in den neuen Ländern nur die halbe
Milchmenge pro Hektarfläche zur Verfügung stehe.
Was Ausnahmeregelungen bezüglich des Börsenmodelles
betreffe, so habe man entsprechende Erfahrungen mit dem in den
neuen Ländern betriebenen Poolsystem, das Ende März
nächsten Jahres auslaufe. Auf Druck der Basis habe man
zunehmend Ausnahmeregelungen geschaffen mit der Folge, dass der
Pool praktisch leer sei, was man auch bei der Börse erwarte,
wenn es zu zahlreichen Ausnahmeregelungen kommen sollte.
Hinsichtlich der Frage nach der Einspeisung in die Landesreserven
habe er Zweifel, wie dies funktionieren solle, da die
Verkaufsstelle mit verbindlichen Angeboten bei Verkauf und Kauf
arbeite. Auch würde dies seiner Auffassung nach dem
verbindlichen EU-Recht widersprechen, wonach Zuteilungen aus der
Landesreserve nach objektiven Kriterien und nicht im Wege einer
linearen Verteilung vorgenommen werden müssten.
Im übrigen habe sich Brandenburg deutlich dafür
ausgesprochen, dass der Ausstieg aus der Milchquotenregelung nach
dem Jahre 2006 erfolgen müsse. Da die Quotenregelung bis zum
Jahre 2008 laufe, würde in den Jahren 2005 bis 2008 bereits
ein schrittweiser Ausstieg erfolgen und damit eine Preissenkung
eingeleitet werden. Der endgültige Ausstieg müsste dann
im Jahre 2008 in ein oder zwei Schritten erfolgen, allerdings in
Verbindung mit entsprechenden angemessenen
Ausgleichsleistungen.
Sicherlich werde es unterschiedliche Preise an den einzelnen
Verkaufsstellen geben. In den neuen Bundesländern habe man
keine entsprechenden Erfahrungen, aber wohl in den alten
Bundesländern, wo es ein entsprechendes
Nord-Süd-Gefälle gebe. Ob der Preis in den neuen
Ländern dann bei ca. 40 Pfennig liege, sei jetzt nicht
abschätzbar. Man habe in den letzten Jahren eine Reihe von
landesrechtlichen Regelungen mit Transfermöglichkeiten
geschaffen. Der Strukturwandel sei immer noch im Gange und liege
jährlich bei ca. 10 %. Ob sich die Milcherzeuger in den neuen
Bundesländern beim ersten Börsengang an den Preisen in
den alten Ländern orientieren werden, sei offen.
MR Dr. Reinhard Schick,(BY), erklärt, dass er
die unterschiedliche Preisbildung an den unterschiedlichen
regionalen Börsen nicht für sehr dramatisch halte, da
dies nicht eine Folge der Börse, sondern der Regionalisierung
und bereits jetzt der Fall sei, möglicherweise künftig in
Verbindung mit einer stärkeren Transparenz. Die Milcherzeuger
würden in der Regel die unterschiedliche Preisgestaltung in
Deutschland kennen. Bayern habe im übrigen hierzu einen
Fixpreis für die Übertragung der bestehenden
Pachtverträge vorgeschlagen, um damit das Problem der
Differenzierung zu lösen.
Weiterhin gebe es die Option, in der Verordnung den Ländern
die Möglichkeit einzuräumen, nicht das Börsenmodell
zu praktizieren, sondern das bisherige Übertragungssystem
beizubehalten, was er auch für einen möglichen Weg
hielte.
Hinsichtlich der Frage nach der Regionalisierung gebe es in Bayern
Überlegungen, Übertragungsbereiche stärker zu
konzentrieren. Auf Grund der unterschiedlichen Milchmengen auch
innerhalb der Regierungsbezirke werde man voraussichtlich die
bisherige Regionalisierungstiefe hinsichtlich der Verkaufsstellen
nicht beibehalten können. Wichtig werde es sein, eine
praktikable Lösung zu finden, die einerseits einen gewissen
Differenzierungsgrad bewahre, um gravierende Verschiebungen am
Markt zu vermeiden, andererseits aber auch eine gewisse
Konzentration erlaube.
Was die Mehrwertsteuerfrage betreffe, so sei dies weniger ein
rechtstechnisches Problem - Aufnahme von Freistellungsklauseln im
Umsatzsteuergesetz -, sondern mehr eine politische Frage, inwieweit
es hier zu entsprechenden Mehrheiten im Bundestag käme.
Die Frage des Quotenausstieges halte er für weniger
WTO-relevant als dies häufig erklärt werde.
Tatsächlich handele es sich nur um eine kleine Gruppe
innerhalb der WTO, die strikt an einer Abschaffung der
Quotenregelung interessiert sei, und zwar seien es einige
Länder der Cairns-Gruppe. Bei den Amerikanern habe sich die
Position zur Milchproduktion inzwischen geändert und hier
plädiere man nicht mehr so sehr in Richtung Ausstieg. Daher
gehe er nicht davon aus, dass drei bis vier Mitgliedstaaten mit
einem relativ kleinen Umfang an der Milchgesamtproduktion und einem
sehr kleinen Anteil am Weltmarkt - allerdings mit den weltweit
niedrigsten Preisen - eine entsprechende entscheidende Rolle bei
den WTO-Verhandlungen spielen werden.
Was das Ausstiegsszenario aus der Milchquotenregelung betreffe, so
sei ursprünglich geplant gewesen, eine Anpassung in den
kommenden drei Jahren einzuleiten, um dann 2006 auszusteigen. Da
der Ausstieg jetzt verschoben werden solle, müsste dies
fairerweise auch bei der Anpassung der Fall sein, und zwar in den
Jahren 2005 bis 2008, die dann noch erheblich unter den
Anforderungen, die nach dem Ausstieg zu erwarten seien, liegen
würde. Demnach müsste es nach der jetzt vorgesehenen
Anpassung noch die eigentliche konkrete Auslaufperiode geben, da
angesichts der bestehenden Rahmenbedingungen nicht erwartet werden
könne, dass bis 2008 in Europa ein Produktionsniveau aufgebaut
werden könne, das auch nur annähernd den
Weltmarktbedingungen entspreche.
Im übrigen gebe es bisher keine Antwort auf die Frage, welches
Marktordnungskonzept nach einem Ausstieg aus der
Milchquotenregelung Anwendung finden solle. Angesichts der
Finanzlage der EU wäre es eine reine Illusion, nach einem
Ausstieg noch mit Ausgleichszahlungen zu rechnen. Angesichts der
festgeschriebenen Mittelkonstanz beim EU-Haushalt sowie dem
Finanzbedarf infolge der Osterweiterung sehe er keine
entsprechenden finanziellen Spielräume, ganz abgesehen davon,
inwieweit entsprechende erhöhte Beihilfen WTO-konform
wären.
Insofern wäre es sicherlich realistischer, die Quote
beizubehalten als zu hoffen, ein aufgesetztes Beihilfesystem im
Milchsektor in den kommenden WTO-Verhandlungen durchzusetzen. Daher
gehe es nicht an, klare Aussagen zum Ausstieg zu machen, nicht aber
für die Zeit danach. So hätten die Milchbetriebe ein
erhebliches Potential zur Ausweitung der Produktion, ohne die
entsprechenden baulichen Kapazitäten erhöhen zu
müssen, und zwar im Rahmen von 10 bis 20 %. Eine entsprechende
Erhöhung der EU-Milchproduktion um 20 %, die im Binnenmarkt
nicht abgesetzt werden könne, würde zu einer
Verdreifachung der Weltmarktmenge führen und hätte damit
unweigerlich den Zusammenbruch des Weltmarktes im Milchsektor zur
Folge. Insofern halte er entsprechende Diskussionen für
unverantwortlich, sofern nicht konkrete Konzepte für die Zeit
nach dem Ausstieg vorgelegt werden.
Bernd Voss, (AbL), erklärt, dass er den
Pächterschutz nicht für ausreichend halte. Die Position
der Milcherzeuger sei weiterhin zu schwach, was auch durch die
Rechtsprechung - Stichwort: Altpachtverträge - festgeschrieben
worden sei. So erfordere der Pächterschutz höhere
Abzüge, wenn der Verpächter an die Börse gehe, die
bisher vorgesehen 33 % Abzüge seien effektiv nur 23 %. Auch
habe man trotz der Hinweise auf die BGH-Rechtsprechung und
bestehendes EU-Recht angesichts zurückhaltender
Äußerungen des BMJ sowie des BMF Zweifel an der
Rechtssicherheit dieser Regelung. Sollte diese Regelung mit der
sich die Bauern nach seiner Kenntnis in gewisser Weise anfreunden
könnten, aus rechtlichen Gründen wegfallen, hätte
dies verheerende Folgen.
Außerdem halte er für problematisch, dass der Abzug im
ersten Jahr beim Börsengang entfallen solle und damit auch
dessen kostendämpfende Wirkung. Dies werde zu hohen
Börsenpreisen führen mit entsprechenden Auswirkungen auf
die Abwicklung der Pachtverträge zum Stichtag
01.04.2000.
Da es sich um eine Verordnung des Staates handele, sollte die
Börse auch von der Verwaltung betrieben werde, was zu dem
notwendigen Vertrauen bei den Bauern führen würde. Sollte
sich der Staat hierbei einzelner Verbände bedienen, so
müssten die Verkaufsstellen durch entsprechende
Aufsichtsgremien kontrolliert werden, in der alle Beteiligten
vertreten seien.
Sicherlich sei es notwendig, eine neue Verordnung zu schaffen, um
zum einen eine Angleichung der Verhältnisse zwischen den alten
und neuen Bundesländern zu erreichen und um das derzeitige
Leasing abzuschaffen. Das derzeitige Milchquotensystem sei so nicht
fortführbar.
Was die Verteilung der Mengen aus der Landesreserve betreffe, so
halte man hierfür bestimmte Kriterien für erforderlich,
wozu ein bestimmter Grünlandanteil sowie eine mittlere
Betriebsgröße gehörten. Darüber hinaus sollte
keine Verteilung erfolgen.
Hinsichtlich der Umgehungstatbestände sei nicht
nachvollziehbar, dass Siedlungsgesellschaften als freie
Quotenhändler auftreten könnten. Sog.
Dreiecksgeschäfte ließen sich am einfachsten dadurch
vermeiden, dass eine weitere Übertragung erst nach einer
Bewirtschaftung über drei Jahre möglich sei. Insgesamt
wäre die beste Lösung, einen konsequenten
Pächterschutz einzuführen, und zwar unabhängig
davon, ob der Verpächter Milcherzeuger oder nicht
Milcherzeuger sei.
Zur Grünlandsituation erklärt er, dass diese Problematik
auf der Entscheidung zur GAP-Reform von 1992 sowie der neuen
Maisprämie beruhe, die ein Absinken des Milchpreises von ca. 4
bis 5 Pfennig ermögliche, was direkt die Grünlandbetriebe
benachteilige. Ursache für das Abwandern entsprechender
Betriebe sei die schwierige wirtschaftliche Situation auf Grund
entsprechender negativer politischer Rahmenbedingungen.
Romuald Schaber, (BDM), erinnert eingangs an die
Zielsetzung der Verordnung. So gehe es zum einen bei der
Pachtsituation darum, die Neupachten mit dem sehr hohen Pachtanteil
so zu regeln, dass dies für die melkenden Betriebe
kalkulierbar sei und ihre Liquidität erhalten bleibe.
Weiterhin sollen die Quotenpreise gesenkt, die Altpachtproblematik
gelöst und schließlich das Risiko infolge bestehender
Planungsunsicherheit gemindert werden.
Nun sei das Börsenmodell an sich schon kein optimales
Instrument, um diesen Zielsetzungen zu entsprechen. Da es
darüber hinaus zahlreiche Ausnahmeregelungen gebe, werde die
Umsetzung der Zielsetzung noch weiter erschwert. So bestehe die
Gefahr, dass die vorgesehene Abzugsregelung mit 33 % deshalb
leerlaufe, wenn man eine Reihe von Ausnahmen zulasse, so z. B.
hinsichtlich öffentlich geförderter Betriebe.
Ein weiteres Problem sehe man darin, dass im Falle der
Kündigung von Pachtverträgen durch den Pächter der
Verkäufer die Möglichkeit habe, die Quoten an die
Börse zu geben. Dadurch könne der Verpächter die
Pachtpreise schrittweise anheben, indem er dem Pächter
androhe, dass dieser ansonsten die Quoten verliere. Hier werde die
Abhängigkeit des Pächters zum Vorteil des
Verpächters ausgenutzt.
In der Möglichkeit zur Übertragung ganzer Betriebe sehe
man ebenfalls einen Weg, die Börse zu umgehen.
Was die Auswirkungen auf die Quotenpreise betreffe, so habe der
Milcherzeuger zum Ausgleich entstehender Kosten nur die
Möglichkeit, die Produktion auszuweiten, was dann vielfach zu
für ihn ungünstigen Konditionen geschehe, die häufig
nicht mehr den Wirtschaftlichkeitsanforderungen entsprechen.
Hinsichtlich der Preisbildung erklärt er, dass hierfür
insbesondere die Nachfrageseite entscheidend sei. Wirksamstes
Mittel zur Verringerung der Nachfrage und einer entsprechenden
preisdämpfenden Wirkung wäre ein Verzicht auf die
Förderung von Investitionen zur Produktionserweiterung. Das
vorgesehene Lösungssystem werde deshalb nicht funktionieren,
weil man hier versuche, zwei unterschiedliche, sich widersprechende
System zu verbinden, und zwar auf der einen Seite ein Quotensystem,
auf der anderen Seite ein marktwirtschaftliches System mit freien
unternehmerischen Entscheidungen. Eine Mengenbegrenzung werde immer
zu einer Einschränkung führen und könne nur durch
einen kostendeckenden und guten Milchpreis gerechtfertigt werden.
Daran scheitere es jedoch schon seit einigen Jahren und diese
Entwicklung werde auch anhalten.
Zu der Diskussion um ein Ausstiegsszenario aus der
Milchquotenregelung erklärt er, dass man bei allem Für
und Wider auf eine Quotenregelung lieber dann verzichte, wenn sie
im Ergebnis mehr Kosten verursache als Vorteile bringe. Durch den
Verordnungsentwurf ziehe sich wie ein roter Faden der Ansatz,
Strukturwandel um jeden Preis zu erzielen. Diesen hätte man
wesentlich kostengünstiger erreichen können, wenn man
sich der Minderheitengruppe der vier Mitgliedstaaten bei der
Agenda-Diskussion angeschlossen und die Milchquote abgeschafft
hätte.
Sicherlich wäre es grundsätzlich von Vorteil, ein festes
Datum für den Ausstieg festzuschreiben. Der BDM habe jedoch
von der Nennung eines festen Datums abgesehen, da es sich in der
Vergangenheit gezeigt habe, dass man sich auf Grund politischer
Veränderungen darauf nicht verlassen könne. Daher brauche
man ein risikofreies System.
Sicherlich wäre es für das Funktionieren eines
Quotenregimes gut, die Quoten zu reduzieren und damit zu
höheren Preisen zu kommen. Dies sei aber derzeit nicht der
politische Wille und müsse akzeptiert werden. Trotzdem sollte
die Reserve kostenlos weitergegeben werden, denn wenn sie über
die Börse fließe, habe der aktive Milcherzeuger hiervon
keinerlei Vorteile.
Bei einer zusätzlichen Förderung der
Grünlandbetriebe spiele die Regionalität sicherlich eine
Rolle. Entscheidend würden aber die politischen
Rahmenbedingungen sein.
Was den Hinweis auf die Rechtsprechung betreffe, so sei man der
Auffassung, dass sie einem Lieferrechtsmodell nicht im Wege stehen
würde, und habe den Eindruck, dass sie zum Teil als Alibi
verwendet werde. Zur Flexibilität bemerkt er, dass man auf
Grund der durch das Leasing entstandenen Probleme für dessen
Abschaffung eintrete und daher eine einzelbetriebliche Saldierung
der Unterlieferungen fordere. Diese sollten bis zu einem gewissen
Grad in das nächste Jahr übertragen werden können,
um dadurch eine gewisse Flexibilität zu erreichen.
Überlieferungen wären dagegen auf EU-Ebene nicht
durchsetzbar.
Willi Kampmann, (DBV), teilt den Pessimismus
hinsichtlich des vorgezogenen Strukturwandels und der ausreichenden
Menge an den Verkaufsstellen nicht. Wenn es auf der einen Seite
bereits jetzt einen vorgezogenen Strukturwandel gebe, so gebe es
dementsprechend in den nächsten zwei Jahren auch eine
geringere Nachfrage, wobei es in einer Übergangsphase
sicherlich gewisse Anpassungsschwierigkeiten geben werde.
Hierzu verweist er auch auf die Situation in Dänemark, wo man
vor eineinhalb Jahren vor dem Hintergrund einer vergleichsweisen
guten Struktur 400.000 kg durchschnittliche Referenzmenge bei jedem
Milcherzeuger gehabt habe. Ungeachtet dieser guten Struktur habe
man anlässlich der ersten drei Handelstermine 12 % der
gesamten dänischen Referenzmenge an den Verkaufsstellen
umgesetzt. Der Preis, der sich in Dänemark entwickelt habe,
spiele die tatsächlichen Verhältnisse wider, denn in
Dänemark habe es, bevor Verkaufsstellen eingerichtet worden
seien, eine Art Schwarzmarkt gegeben. Insofern habe man dort jetzt
das Niveau, das der Realität und der Rentabilität der
Betriebe entspreche. Aus diesem Grunde sollte man etwas
zuversichtlicher an das neue System herangehen.
Was den Vorwurf der mangelnden Flexibilität betreffe, so
verweist er darauf, dass sich heute die Landwirte in Sorge um die
Referenzmengen gegenseitig überbieten. Das Quotenmanagement
sei heute sehr schwierig, wobei sehr viele Makler mit eingeschaltet
seien, durch die die Quotenpreise auch mit angeheizt würden.
Diese Nachteile und dadurch bedingte zusätzliche Kosten
könnte man mit dem Handel der Referenzmengen über die
Verkaufsstellen vermeiden. Dadurch würde auch das
entsprechende Geschäft der Landwirte planbarer und
kalkulierbarer.
Zur Vermeidung von Umgehungen sei entscheidende Voraussetzung, dass
die Ausnahmen von dem Handel über die Verkaufsstellen auf das
Allernotwendigste reduziert würden. Hierzu gehöre die
strikte Begrenzung des Parteiwechsels, was auch entsprechend
kontrolliert werden müsste. Diese Härtefallregelung sei
evtl. noch einmal zu überdenken.
Als ein großes Problem betrachte er ebenfalls die klassische
Umgehung im Falle der Siedlungsgesellschaften mit der Gefahr, dass
sich ein zweiter Quotenmarkt entwickle, wodurch das Quotensystem im
Kern getroffen würde.
Was den Komplex - ganze Betriebe und Teilbetriebe - betreffe, so
könne die Fusion von Teilgesellschaften im Einzelfall eine
Hilfe sein. Gleichwohl würden dadurch auch erhebliche
Möglichkeiten für Umgehungstatbestände
geschaffen.
Das vierte Problem seien die infolge der Abzugsregelungen
freiwerdenden Mengen. Wenn hier vorgesehen werden sollte, diese
Mengen nach objektiven Kriterien, wie z. B. Grünlandanteil zu
verteilen, dann werde dadurch auch das Mengenangebot zu Lasten der
Verkaufsstellen geschmälert. Daher müssten diese
Ausnahmeregelungen zumindest auf das absolute Minimum begrenzt
werden, um ein Funktionieren der Verkaufsstellen zu
garantieren.
Im übrigen sei er angesichts der Weltmarktsituation schon
erstaunt über die vorbehaltlose Festlegung auf das
Ausstiegsdatum 2008. Vor zwei Jahren sei die Situation im
Milchbereich angesichts des Exportbooms nach Russland noch sehr
günstig gewesen. Diese Situation habe sich jedoch in dem
vergangenen dreiviertel Jahr entscheidend verändert und zu
einer Halbierung der Preise für die wichtigsten Milchprodukte
geführt.
Wer den Ausstieg fordere, müsse auch ein Konzept für die
Zeit danach vorlegen. Ohne eine adäquate Alternativregelung
werde es dann keine Milchproduktion mehr in Deutschland geben. Um
die Kostensituation zu verdeutlichen, verweist er auch darauf, dass
die Getreidemarktordnung mit einem Anteil von 9 % in der
Europäischen Union Kosten in Höhe von 35 Mio. DM
verursache. Die Milchmarktordnung verursache im Vergleich dazu
lediglich 1,5 Mrd. DM Kosten und dies bei einem Einkommensanteil
von weit über 20 %. Dies zeige den notwendigen Mittelaufwand,
um den deutschen Milcherzeugern in einem Ausstiegsszenario die
notwendigen Perspektiven zu geben.
Insofern habe er Probleme mit der Minderheitenposition der vier
Länder Dänemark, Italien usw. Danach spreche sich
Dänemark zwar für eine vollständige Abschaffung der
Quote aus, aber nur in Verbindung mit einem vollständigen
Preisausgleich. Diese Forderung sei leicht zu erheben, da
Dänemark Nettoempfänger sei. Hiermit würde
Deutschland zur Kasse gebeten und insofern sei diese Forderung mit
Skepsis zu betrachten.
Sollte das Problem Mehrwertsteuer nicht gelöst werden, so
wäre über das Verkaufsstellenkonzept erneut zu beraten,
da dann zusätzliche Belastungen auf die pauschalierenden
Landwirte zukommen würden. Er gehe jedoch von einer
möglichen Lösung aus.
Was das Problem der von Banken beliehenen Referenzmengen betreffe,
so handele es sich hier mehr um ein privatrechtliches Problem und
nicht ein Problem der Ausgestaltung der
Garantiemengenregelung.
Insgesamt sei er der Auffassung, dass nach gewissen Schwierigkeiten
in einer Einführungsphase das Verkaufsstellensystem durchaus
funktionieren werde, sofern die genannten Umgehungstatbestände
auf ein Minimum beschränkt würden. Bestärkt werde er
auch durch die Entwicklung in anderen EU-Mitgliedstaaten, wo man
einen ähnlichen Weg gehen wolle.
RA Dietrich Klein, (DBV), weist hinsichtlich der
Frage der Rechtssicherheit des neuen Modells darauf hin, dass man
vor Gericht nie ganz sicher sei. Gleichwohl seien die Chancen
gegenüber der bisherigen Rechtslage insofern gestiegen, als
die Quote künftig nicht mehr flächengebunden sein werde,
woran die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes bisher
immer angesetzt habe.
Der Vorsitzende stellt hierzu die ergänzende
Frage, inwieweit angesichts zu erwartender Widersprüche und
einer entsprechenden aufschiebenden Wirkung bei der
Übertragung von Quoten mit einer Lähmung des
Milchquotenhandels gerechnet werden müsse.
RA Dietrich Klein, (DBV), antworte darauf, dass
man auf Grund der bisherigen Erfahrungen mit einer entsprechenden
Entwicklung nicht rechnen müsse, da nur ein kleiner Teil bei
entsprechenden Streitigkeiten die Gerichte anrufe. Darüber
hinaus hätten entsprechende Gerichtsentscheidungen keine
Auswirkungen auf davor liegende Tatbestände, sondern
würden nur für die Zukunft - ex nunc - gelten.
Im übrigen sei die im Verordnungsentwurf erreichte
Verbesserung des Pächterschutzes noch einmal
herauszustreichen. So habe der Pächter künftig einen
Anspruch auf ein Ankaufsrecht, nicht nur auf ein Vorkaufsrecht,
wenn der Vertrag ende, so dass der Verpächter den Pächter
nicht unter Druck setzen könne. Dieses Ankaufsrecht des
Pächters komme dann zum Zuge, wenn der Verpächter den
Vertrag kündige oder der Vertrag auslaufe. Dies sei ein
entscheidender Vorteil für die milcherzeugenden Betriebe, da
sie nicht befürchten müssten, dass ihnen die Quote
abhanden komme.
Weiterhin erklärt er, dass man die Umgehungstatbestände
nicht zu leicht nehmen sollte, denn es könnte sich in einer
Reihe von Fällen hierbei um Straftaten handeln. Dies falle in
den Bereich Vollzug der Verordnung, wofür die
Bundesländer zuständig seien, auch wenn sie sich bei
einzelnen Aufgaben sog. beliehener Unternehmer bedienten.
Abg. Heinrich-Wilhelm Ronsöhr möchte von
der AbL wissen, ob man sich nicht angesichts der Tatsache, dass die
Quote den Strukturwandel auf Grund der Vorkosten nicht gerade
fördere, besser auf letzteren einstellen solle, als zu
versuchen, ihn zu verhindern.
Auch bitte er um eine Stellungnahme dazu, in welche Bereiche die
Milch gehe und wo es entsprechende Schwerpunktbildungen gebe.
Schließlich stellt er an die Vertreter der drei
Bundesländer die Frage, ob sie sich eine Initiative ihrer
Länder im Bundesrat mit der Aufforderung an den Bund
vorstellen könnten, das Mehrwertsteuerproblem im Sinne der
deutschen Landwirtschaft zu lösen.
Schließlich sei die entscheidende Frage an die
Sachverständigen, ob man mit dem neuen Verordnungsentwurf das
immer wieder unterstrichene Ziel, und zwar ein Sinken der
Milchquotenpreise, erreichen werde.
Der Vorsitzende unterstützt die Aufforderung
an die Bundesländer, im Sinne der deutschen Landwirtschaft auf
eine Lösung des Mehrwertsteuerproblems hinzuwirken.
Weiterhin weist er zur Situation in Brandenburg hin, dass das
Verkaufsstellenmodell in den neuen Ländern voraussichtlich nur
funktionieren werde, wenn es sowohl eine genügende Milchmenge
als auch genügend Anbieter gebe. Er habe daher die Frage an
den Vertreter Brandenburgs, ob man bereit wäre, im Falle eines
Nichtfunktionieren des Börsenmodells auf Grund zu geringer
Milchmengen oder einer zu geringen Zahl von Anbietern mit den
anderen Bundesländern über eine Vergrößerung
der Übertragungsgebiete zu reden.
Abg. Albert Deß stellt an die
Befürworter eines Quotenausstieges im Jahre 2008 die Frage,
welche Größe und wie viel Kuhstellplätze ein
Betrieb dann haben müsste, um weltmarktfähig zu sein.
Nach seinen Informationen würden Durchschnittsbetriebe in
Kalifornien über 640 Kuhstellplätze verfügen, die
darüber hinaus noch der Politik gegenüber den Abbau des
Außenschutzes beklagten.
Zur Entwicklung des Weltmarktpreises bei Milch weist er darauf hin,
dass dieser 1989 bei 31 Pfennig, 1990 bei 39 Pfennig gelegen habe
und danach infolge eines Überangebotes in Höhe von 2 Mio.
t innerhalb eines Jahres auf 18 Pfennig gesunken sei. Sollte die
Milchquotierung in Europa freigegeben werden, würde der
Milchpreis unter 10 Pfennig absinken, da die Mengen nicht absetzbar
wären.
Weiterhin habe er an den Vertreter Brandenburgs die Frage, warum
man es dort für notwendig halte, dass auch noch für
Betriebe über 1.000 ha Fläche Ausgleichszahlungen
geleistet werden. Schließlich habe er den Eindruck, dass den
jungen Bauern suggeriert werde, nur im Wege eines starken Wachstums
wettbewerbsfähig sein zu können. Daher werde von vielen
Jungbauern versucht, um jeden Preis entgegen aller wirtschaftlichen
Vernunft Quote zu erwerben. Dies würde das Problem nicht
lösen und dementsprechend müsste auch seitens der
landwirtschaftlichen Beratung dieser Vorstellung entgegengewirkt
werden.
An den BDM habe er die Frage, warum das seinerzeit anlässlich
des Regierungswechsels von diesem favorisierte Milchquotenmodell
nicht mehr diskutiert werde.
Abg. Ulrike Höfken erklärt, dass
sicherlich die betriebswirtschaftliche Situation der Betriebe auch
künftig eine große Rolle spielen werde. Allerdings
würden andere Aspekte mehr in den Vordergrund treten, wie z.
B. eine verstärkte Marktorientierung, was eine
Imageentwicklung des Produktes erfordere. Auf Grund der
größeren Mengen werde auch der Umwelt- und Tierschutz
wie auch die Pflege der Kulturlandschaft ein stärkeres Gewicht
erfahren, was insgesamt im Hinblick auf die
Wettbewerbsfähigkeit von Bedeutung sein werde.
Angesichts der Tatsache, dass der Strukturwandel bereits jetzt
schon vorgezogen werde, stellt sie an die Sachverständigen die
Frage, ob der jetzige Erlass eines Verkaufsverbotes ein
erfolgversprechendes Instrument wäre.
Von dem Vertreter Rheinland-Pfalz bitte sie nochmals um
Erläuterungen dazu, anstelle der Börse ein anderes Modell
einzuführen.
Abg. Meinolf Michels unterstreicht, dass ein
Ausstieg 2008 ohne ein Konzept für die Zeit danach nicht
realisierbar sei. Auch danach brauche man noch eine bestimmte Form
der Mengenbegrenzung. Hierzu bitte er den DBV nochmals um
nähere Präzisierungen, auch gerade vor dem Hintergrund
der Einführung des Börsenmodells.
Weiterhin möchte er wissen, wie dann, wenn eine Kooperation
zwischen zwei/drei Betrieben künftig nicht mehr möglich
sei, die Abwicklung dieser Kooperation, insbesondere auch im
Hinblick auf die Quotenaufteilung, zu erfolgen habe.
Abg. Matthias Weisheit erklärt, dass es dann,
wenn man ernsthaft über das Ziel eines Absinkens der
Quotenpreise debattiere, keinen Raum mehr für eine Spekulation
über die Fortführung des Milchquotenregimes über das
Jahr 2008 hinaus gebe.
Abg. Heinrich-Wilhelm Ronsöhr erklärt
dazu, dass jedes Ausstiegsszenario sich im Raum der Spekulation
bewege, da nur die EU verbindlich einen Ausstieg festlegen
könne. Vom französischen Landwirtschaftsminister sei z.
B. erklärt worden, dass man für eine Beibehaltung des
Milchquotenregimes über das Jahr 2008 eintrete. Insofern
müsse man auch mit Äußerungen gegenüber den
Bauern vorsichtig sein, der Ausstieg im Jahre 2008 sei beschlossene
Sache.
Der Vorsitzende verweist hierzu darauf hin, dass
BM Funke die Verordnung mit dem ausdrücklichen Ziel eines
Ausstieges im Jahre 2008 vorgelegt habe.
Abg. Meinolf Michels erläutert seine
Ausführungen dahingehend, dass es immer Einvernehmen
darüber gegeben habe, die Mengen national zu begrenzen. Nicht
könne es dagegen Ziel sein, einer Weltmarktentwicklung mit all
ihren Belastungen Tor und Tür zu öffnen. Dies müsse
auch in einer entsprechenden Anhörung thematisiert
werden.
Der Vorsitzende stellt zur rechtlichen Situation
fest, dass für einen Ausstieg ein Beschluss nicht mehr
erforderlich sei. Vielmehr erfordere die Fortführung des
Milchgarantiemengensystems den Beschluss einer qualifizierten
Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten. Dies seien die rechtlichen
Vorgaben und insofern gehe es jetzt um die Ausgestaltung des
Milchquotenhandels ab dem 1. April 2000.
Thomas Beck erklärt, dass eine Begrenzung der
Milchproduktion auch künftig unausweichlich sei. Im
übrigen sei eine Milchproduktion mit einem Milchpreis in
Höhe von 30 Pfennig völlig unrentabel.
Angela Künnemann, (NS), bezeichnet es als
Voraussetzung für eine Preissenkung an der Börse, dass
sich die Nachfrager auch vernünftig verhalten und nicht durch
überhöhte Angebote den Gleichgewichtspreis nach oben
drücken. Im übrigen komme es nicht nur darauf an, dass es
ausreichende Mengen gebe, sondern auch ausreichende Mengen zu
niedrigen Preisen.
Was die Auflösung von Kooperationen betreffe, so sehe der
Entwurf bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) vor,
dass die Mengen entsprechend des GbR-Vertrages flächenlos an
die Gesellschafter übertragen werden. Ihr sei allerdings auch
nicht klar, wie dies angesichts fehlender Kriterien funktionieren
solle. Hier werde man von dem Einvernehmen der Gesellschafter
abhängig sein.
Dr. Martin Berges, (NRW), warnt ebenso vor einer
Entwicklung, in der die Milcherzeuger überwiegend hohe
Angebote mit dem Hintergedanken einreichen, dass sie dann nur den
Gleichgewichtspreis zahlen müssten, der dadurch aber in die
Höhe getrieben werde. Dieser Entwicklung müsse
entgegengewirkt werden, denn die Börse biete durchaus die
Chance, betriebswirtschaftlich sinnvolle Preise zu bieten.
Gleichwohl sei immer offen, ob sie entsprechende Quotenmengen
erhalten, da dies vom Angebot abhänge. Zur Zeit rechne man mit
einem Nachfrageüberhang.
Im übrigen unterstreicht er auch die Sorge, dass sich im Falle
des Fehlens eines festen Ausstiegsdatums die Preise
möglicherweise nicht wie beabsichtigt nach unten bewegen. Eine
preisdämpfende Wirkung könnte andernfalls nur noch
infolge eines erwarteten Strukturwandels eintreten, da dann das
Angebot größer werde.
Was die Bewegungen der Quote betreffe, so würde sie im Falle
einer fehlenden Regionalisierung immer zum besten Milcherzeuger und
zum besten Standort wandern. Auch sei diese Frage davon
abhängig, wo es jetzt entsprechende Milchkapazitäten
gebe. So werde man dort, wo Boxenlaufställe stehen, auch in
den nächsten Jahren weiterhin Milcherzeugung betreiben.
Langfristig werde man jedoch damit rechnen müssen, dass
bestimmte Regionen auf Grund höherer Grundfutterkosten
voraussichtlich den Vorteil der Milcherzeugung verlieren. Dies
führe dann zur Frage an die Politik, inwieweit sie diese
Entwicklung im Wege einer Regionalisierung aufhalten wolle, was
allerdings auch immer auf Kosten der Wettbewerbsfähigkeit
gehen werde.
Der Vorsitzende verweist in diesem Zusammenhang
darauf, dass es in den neuen Bundesländern ein Wandern der
Milch in den 50er/60er Jahren infolge steigender Arbeitskosten
gegeben habe, was zu der Frage führe, inwieweit bei der
jetzigen Diskussion die Entwicklung der Lohnkosten eine Rolle
spiele.
Dr. Martin Berges, (NRW), antwortet darauf, dass
sich in der Vergangenheit die Frage der Erweiterung von Betrieben
immer daran orientiert habe, was technisch machbar sei. Die Rolle,
die die Lohnkosten hierbei spielen, würden auch immer von der
Möglichkeit abhängen, inwieweit
Rationalisierungsmaßnahmen möglich seien.
In der aktuellen Diskussion halte er die Frage der Lohnkosten nicht
für so vorrangig, da man auch künftig die Struktur der
Familienbetriebe behalten werde. Sicher sei, dass Betriebe mit
größeren Beständen auch unter
Lohnkostengesichtspunkten Wettbewerbsvorteile haben
würden.
Hinsichtlich der Auflösung einer GbR unterstreicht er, dass
der neue Verordnungsentwurf eine Aufteilung der Referenzmengen
vorsehe. Daher werde entscheidend sein, wie der
Gesellschaftsvertrag im einzelnen aussehe und ob er hierzu
Regelungen enthalte. Insofern seien diese Verträge dahingehend
zu überprüfen, ob Zusätze im Hinblick auf die
während der Laufzeit der Gesellschaft erworbenen
Referenzmengen erforderlich seien, damit Klarheit darüber
bestehe, wie die Aufteilung im Falle der Auflösung -
Verhältnis 1 : 1, nach Kapitalanlage oder dergleichen - zu
erfolgen habe. Dies sei allerdings auch in der Vergangenheit schon
erforderlich gewesen und sollte auch immer schriftlich fixiert
sein.
Für überdenkenswert betrachte er das Problem, dass es
künftig keine Teilfusionen mehr geben solle, was
Entwicklungsmöglichkeiten von Betrieben beschneide.
MR Dr. Werner Dahmen, RP, weist darauf hin, dass
die Agrarminister von Bund und Ländern zum Quotenausstieg
für das Jahr 2008 einen mehrheitlichen Beschluss gefasst
hätten.
MR Dr. Reinhard Schick, BY, korrigiert diese
Aussage dahingehend, dass die Agrarminister nur einstimmige
Beschlüsse fassen könnten. Ein entsprechender
einstimmiger Beschluss zum Quotenausstieg liege jedoch nicht vor.
Allerdings hätten sich in einer Protokollerklärung einige
Länder für den Ausstieg, andere Länder gegen den
Ausstieg ausgesprochen.
Der Vorsitzende verweist hierzu auf den Beschluss
der Agrarminister zur Agenda 2000 ?Der Rat verpflichtet sich, im
Jahre 2003 auf der Grundlage eines Berichtes der Kommission eine
Halbzeitbewertung mit dem Ziel vorzunehmen, die derzeitige
Quotenregelung nach dem Jahre 2006 auslaufen zu lassen?.
MR Dr. Werner Dahmen, RP, führt zur
Wettbewerbsstellung der Milcherzeuger aus, dass sich im Falle eines
ungebremsten Strukturwandels unter dem Schutz der Quotenregelung
die Zahl der milchviehhaltenden Betriebe um zwei Drittel verringert
haben werde. Man werde dann auf eine durchschnittlicher
Größe von ca. 760.000 kg pro Betrieb kommen. Er halte
dies für eine Basis, von der aus man die Betriebe in eine
quotenlose Zeit, allerdings in Verbindung mit Außenschutz
entlassen könne.
Hinsichtlich der Einkommenssituation sei festzustellen, dass es
zwischen guten und mittleren Betrieben durchschnittliche
Gewinnunterschiede von ca. 800 DM je Kuh gebe. Dies entspreche etwa
10 bis 12 Pfennig je kg Milch. Wenn man noch die durchschnittliche
Quotenbelastung von 7 Pfennig hinzurechne, komme man zu
Unterschieden von 20 Pfennig. Dies bedeute bei einem
Auszahlungspreis von 60 Pfennig einen effektiven Preis von 40
Pfennig, womit die Betriebe zurechtkommen müssten. Dies
wäre allerdings die Grenzsituation, denn es gebe kein
Naturgesetz, dass sich die Weltmarktpreise künftig
ständig bei 35/40 Pfennig bewegen.
In Rheinland-Pfalz habe man sich deshalb gegen die Börse
ausgesprochen, weil ihre Transparenzwirkung allein nicht in der
Lage sei, preisdämpfend zu wirken. Angebot und Nachfrage werde
weiterhin entscheidend für den Quotenpreis sein. Da zumindest
in der ersten Zeit ein sehr geringes Angebot einer sehr hohen
Nachfragen gegenüberstehe, werde man mit einem relativ hohen
Quotenpreis in das Börsensystem starten. Hinzu komme ein
erheblicher Verwaltungsaufwand für die Landwirte und die
Länder infolge der Börsen. Es gebe vom Land auch schon
ein konkretes Angebot. Die Landwirtschaftskammer habe sich
dementsprechend beworben, die Börse zu betreiben, allerdings
zu einem Preis von 200.000 DM pro Jahr. Unter diesen Umständen
könnte das Land auch 2 Mio. kg Referenzmengen pachten und
diese den Bauern kostenlos zur Verfügung stellen.
Hinsichtlich der Kosten der Börse werde gefordert, dass das
Land und nicht die Landwirtschaft die entsprechenden Kosten trage.
Angesichts der Haushaltslage sei dies jedoch nicht möglich und
müsste ansonsten den Landwirten an anderer Stelle entzogen
werden. Daher müsse letztendlich die Landwirtschaft diese
Kosten selber tragen.
Daher schlage Rheinland-Pfalz als Alternativlösung vor, das
bisherige System aufrecht zu erhalten mit den Möglichkeiten
von Kaufpacht und Leasing, Letzteres allerdings in
eingeschränkter Form, um den aufgezeigten Problemen Rechnung
zu tragen.
Unterstützen würde man die im Verordnungsentwurf
vorgesehenen Restriktionen bei der Auflösung von
Pachtverhältnissen. Ansonsten sollten die Landwirte die
Möglichkeit haben, nach Gesichtspunkten der Rentabilität
und Liquidität ihrer Betriebe Quote zu kaufen oder zu
pachten.
Ein Ausstieg wäre auch insofern problematisch, da erhebliche
Vermögen auch über die Börse in die Quoten geflossen
seien, die niemand gerne aufgeben möchte.
Zum Mehrwertsteuerproblem gebe es im Land bisher keinerlei
Überlegungen.
MR Christian Boron, BB, erklärt zu der
Mehrwertsteuerfrage, dass eine entsprechende Initiative für
Brandenburg deshalb nicht in Frage komme, da es im Lande kaum
pauschalierende Betriebe gebe und insofern das Problem keine Rolle
spiele.
Im übrigen verweist er darauf, dass es im Land ca. 1.000
milcherzeugende Betriebe gebe, davon die Hälfte
Großunternehmen und die andere Hälfte Familienbetriebe.
Nebenerwerbslandwirte würden so gut wie keine Rolle in
Brandenburg spielen. Die LPG-Nachfolgebetriebe würden 80 % der
Milchquote produzieren, der Rest 20 %. Auf Grund landesgesetzlicher
Regelungen seien in der Vergangenheit schon sehr viel Quoten
transferiert worden, so dass für die Verkaufsstellen keine
großen Mengen zur Verfügung stehen werden, und zwar
alles auf bundesrechtlicher Basis. Ernsthafte Überlegungen mit
anderen Ländern hinsichtlich größerer
Übertragungsgebiete zusammenzugehen, gebe es noch nicht. Auf
Arbeitsebene werde aber überlegt, evtl. mit
Mecklenburg-Vorpommern, das über ähnliche
Rahmenbedingungen verfüge, entsprechende Gespräche zu
führen. Ähnliches wäre mit Sachsen-Anhalt denkbar.
Bei Sachsen und Thüringen seien die Bedingungen allerdings
anders. Vorgesehen sei bisher nur, in dieser Frage mit Berlin
zusammenzugehen, das nur über einen Milcherzeuger
verfüge, allerdings den größten in Europa, mit
45.000 t Milchquote. Es handele sich hierbei um das Berliner
Stadtgut mit mehreren Standorten im Lande Brandenburg.
Die Frage der wettbewerbsfähigen Betriebsgröße sei
für ihn schwer zu beantworten, da es in Brandenburg zum einen
die LPG-Nachfolgeunternehmen mit großen Stallanlagen gebe,
die man auch in Laufstallhaltung umgebaut habe. Hier gebe es ganz
andere betriebswirtschaftliche Bedingungen als bei den
Kleinbetrieben. Allerdings sei festzustellen, dass die
größeren Betriebseinheiten sowohl bei den Leistungen als
auch bei der Qualität Vorteile gegenüber den kleineren
Betrieben aufwiesen. So habe man seit 1991 im Lande die
Milchleistung verdoppelt. Allerdings reiche die Größe
allein nicht aus, wenn sie nicht mit entsprechenden notwendigen
Investitionen verbunden sei.
Was die Ausgleichszulagen für nach EU-Recht festgelegte
benachteiligte Gebiete betreffe, so habe Brandenburg 80 % seines
Territoriums entsprechend eingestuft, da diese Gebiete über
extrem niedrige Bodenwerte verfügten, wo dementsprechend nicht
zu Weltmarktbedingungen produziert werden könne. Was die
betriebswirtschaftliche Frage nach den Ausgleichszahlungen für
Betriebe über 1.000 ha betreffe, so könne er diese nicht
beantworten.
MR Dr. Schick, BY, weist darauf hin, dass die
Mehrwertsteuerfrage auch von der endgültigen Verabschiedung
des Verordnungstextes im Hinblick auf mögliche Initiativen
abhänge. Allerdings würde Bayern für die Verankerung
einer entsprechenden Option im Verordnungstext eintreten, falls
sich keine geeigneten Träger finden sollten. Diese Frage
sollte aber auch nicht überbewertet werden.
Zur Frage des Regionalisierungskonzeptes weist er darauf hin, dass
sich diese insbesondere in den Ländern mit geringen Mengen
stelle, wo es Sinn mache, mit anderen Ländern zu kooperieren.
Für Bayern sei dies nicht vorgesehen.
Das genannte Verkaufsverbot, bei dem es sich wahrscheinlich eher um
ein generelles Abgabeverbot handele, sei es fraglich, ob dies
überhaupt mit dem entsprechenden EU-Recht vereinbar sei.
Im übrigen werde ein Ausstieg aus der Quote für die
Betriebe schwer zu verkraften sein, da selbst bei günstigen
Bedingungen die Auswirkungen auf die Preise Dimensionen einnehmen
werden, die zumindest zeitweise erheblich über den genannten
Rechengrößen liegen werden. Hier werde es lange
strukturelle Anpassungen erfordern, da die Betriebe auf Grund
langfristiger Investitionen gebunden seien. Insofern müsse
dieses Thema sehr vorsichtig erörtert werden.
Was den Preisdruck betreffe, so habe man vorgeschlagen, für
die laufenden Pachtverträge einen festen Übergabepreis zu
bestimmen mit der Folge, dass damit bereits ein größerer
Block zu festen wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen
übertragen wäre. Infolge der jetzt vorgesehenen Aufhebung
der Flächenbindung werde dies auch gerichtsfester sein als der
Weg der Abzugsregelungen.
Für die Länder gehe es darum, zu gewährleisten, dass
die Übertragungssituation für bestehende Verträge so
günstig wie möglich ausgestaltet werde.
Bernd Voss, (AbL), weist darauf hin, dass es seit
der Einführung der Milchquotenregelung 1984 einen
Strukturwandel gebe, der quasi zu einer Halbierung der
Milchviehbetriebe geführt habe. Allerdings sei auch zu
berücksichtigen, dass bei Futterbau und rindviehhaltenden
Betrieben 70 % der Arbeitsplätze in der Landwirtschaft liegen.
Der Strukturwandel werde nicht aufzuhalten sein, sollte aber vom
Staat nicht auch noch gefördert werden. Insofern spreche er
sich gegen die einzelbetriebliche Förderung mit dem Ziel einer
Produktionsausweitung aus. Vorzuziehen seien Investitionen im
qualitativen Bereich wie z. B. Tierschutz,
Produktqualität.
Abg. Heinrich-Wilhelm Ronsöhr erwidert
darauf, dass ein Betrieb mit 20 Kühen keine
einkommensfähige Betriebseinheit im Sinne eines
Haupterwerbsbetriebes darstelle.
Bernd Voss, (AbL), entgegnet darauf, dass man sich
nicht generell gegen das Wachstum einzelner Betriebe ausspreche,
sondern fordere, dass dies die Betriebe aus eigener Kraft leisten
und nicht im Wege staatlicher Förderung. Der Schwerpunkt
dieser Förderung solle bei einer Verbesserung der
Qualität liegen. Generell verschließe man sich nicht
gegenüber dem technischen Fortschritt und den vorhandenen
Realitäten, sei aber gegen die mit der Verordnung vorgesehene
betriebliche Förderung, sofern sie den Quotenerwerb
erleichtere und in Verbindung mit den vorhandenen
Ausnahmeregelungen den Strukturwandel verschärfe.
Zur Frage des Ausstiegs aus der Quotenregelung erklärt er,
dass sich die AbL für die Beibehaltung der Quote ausspreche.
In jedem Falle sollte seitens der Politik möglichst bald eine
entsprechende Festlegung im Hinblick auf die notwendige
Planungssicherheit erfolgen. Ein entsprechender Beschluss
müsste allerdings auf EU-Ebene erfolgen. Weiterhin wendet er
sich gegen die Ängstlichkeit für den Fall des Wegfalles
der Quote. So sei der Weltmarkt zu 40 bis 45 % von
EU-Dumpingexporten gekennzeichnet. Einen realistischen
Weltmarktpreis gebe es faktisch nicht.
Bereits jetzt ein Verkaufsverbot einzuführen, halte er
ebenfalls aus rechtlichen Gründen nicht für möglich.
Notwendig sei vielmehr ein umfassender Pächterschutz, auch
für das Pachtverhältnis zwischen Landwirt und Landwirt,
um mögliche Umgehungstatbestände zu vermeiden.
Zu der Situation nach dem Wegfall der Quote sagt er voraus, dass
die Milchviehbetriebe sicherlich einen Kapitalabfluss in einer
Größe von 10 bis 20 Mrd. DM haben werden, um den
Istzustand ihrer Quoten zu finanzieren. Erst danach ergebe sich der
Strukturwandel, den sie durch weiteren Quotenkauf finanzieren
müssten. Im übrigen sei zu berücksichtigen, dass die
jetzige Diskussion über einen Ausstieg aus der Quote die
Preisperspektiven der Milchviehbetriebe senken würden.
Abschließend warnt er nochmals davor, das Leasing
beizubehalten, da die Landwirte trotz aller Schwierigkeiten auch
weiterhin in der Lage sein werden, die Quote über das Jahr
anzupassen. Im übrigen gebe es dann auch noch die
Möglichkeit der Saldierung.
Romuald Schaber, (BDM), antwortet auf die Fragen,
dass die Milch trotz der unzureichenden Wettbewerbsfähigkeit
überwiegend zu den Grünlandbetrieben abwandere, da dort
Alternativen fehlten. So stelle sich die Frage, wie lang diese
Entwicklung noch anhalte. Sollte sich die Arbeitsmarktsituation
verbessern, könnte dies zu erheblichen Abwanderungen aus den
Grünlandbereichen führen, sofern die Politik dem nicht
entgegenwirke.
Die Mehrwertsteuer halte er nicht für ein großes
Problem, da diese Mehrwertsteuer von den Quotenabgebern entrichtet
werde. Die Quotennachfrager seien dagegen nicht mehr in der Lage,
dies noch auf den Quotenpreis draufzuschlagen. Das Problem liege
eben in der Ungleichbehandlung zwischen den optierenden Betrieben,
die die Steuer absetzen können, und den pauschalierenden
Betrieben, die dies nicht könnten.
Was die Quotenpreise betreffe, so sehe er keinen Grund dafür,
dass diese an der Börse sinken werden. Solange die Nachfrage
höher als das Angebot sei, komme die Transparenz den
Quotenabgebern zugute. Es gebe nur geringe Spielräume, um
diesen Preis unter gewissen Einschränkungen abzusenken.
Wirksamstes Mittel bei einem wiederholten Börsengang
wäre, einen hohen Abzug vorzusehen. Die bisher vorgesehen 20 %
Freimarge würden das ganze Instrument wirkungslos
machen.
Zur Frage Wachstum und staatliche Förderung verweist er
darauf, dass man seitens der Beratung in der Anfangszeit 40
Kühe als wettbewerbsfähige Größe propagiert
habe. Dann habe man erklärt, dass man 60 bis 80 Kühe
benötige, und schließlich 100 bis 120 Kühe.
Diejenigen, die sehr schnell auf Wachstum gesetzt hätten,
hätten auch einen Wettbewerbsvorteil von 6 bis zu 10 Pfennig.
Der größere Teil jedoch, der diesen Entwicklungen nicht
so schnell habe folgen können, sei ihnen immer
hinterhergerannt, ohne letztlich von den Erweiterungen profitieren
zu können. Darüber hinaus hätten zahlreiche der
geförderten Betriebe, sogar Härtefallbetriebe, ihre Quote
noch zu guten Preisen verkaufen können. Daher sollte nach
seiner Auffassung die Förderung - auch die verlorenen
Zuschüsse - erneut überdacht werden, um zu verhindern,
dass sich gerade junge Landwirte überstürzt zu
Investitionen entschließen.
Zu dem sog. A/C-Modell stellt er die Frage, warum dieses
zukunftsweisende Modell nicht noch von der alten Bundesregierung
stärker unterstützt worden sei, als es auf EU-Ebene noch
Mehrheiten für dieses Modell gegeben habe.
Weiterhin erklärt er, dass die Zukunftsperspektiven für
Landwirte zur Zeit nicht so rosig aussehen, dass aber jedenfalls
die aktuelle Situation der Landwirte von der alten Bundesregierung
zu verantworten sei.
Die Frage nach dem sog. Verkaufsverbot bezieht sich seiner
Auffassung nach auf jetzt verpachtete Quoten. Wichtig sei in diesem
Zusammenhang lediglich, dass die 33 % Abzugsregelung auch für
die Quoten Anwendung finde, die erst nach dem 01.04.2000
übertragen werden. Dies müsse allerdings auch in der
Praxis deutlich bekannt gemacht werden. Dementsprechend werde sich
dann auch das Preisniveau darauf einstellen.
Was das Übernahmerecht bei der Beendigung der
Pachtverträge betreffe, so gelte dies entsprechend dem
Verordnungstext nicht bei einer Kündigung durch den
Pächter, sondern nur wenn der Verpächter
kündige.
Kündige also der Pächter, so könne der
Verpächter die Quote an den Pächter übertragen, habe
aber auch die Möglichkeit, sie an der Börse zu verkaufen.
Damit sei der Pächter vom Verpächter erpressbar, es sei
denn, das Angebot sei höher als die Nachfrage, aber hiervon
sei man zur Zeit weit entfernt. Erläuternd verweist er
nochmals darauf, dass man bei vielen Altpachtverhältnissen die
gleiche Situation vorfinde. So fordere der Verpächter bei
auslaufenden Pachtverträgen eine höhere Pacht. Sei der
Pächter nicht bereit dazu, gelte dies als Kündigung des
Pächters mit der Folge, dass der Pächter kein
Übernahmerecht hinsichtlich der Quote habe und sich nur an der
Börse bedienen könne.
Die Akzeptanz der vorgesehenen Quotenregelung werde letztlich davon
abhängen, ob der Nutzen dieser Regelung auch bei dem zu Buche
schlage, für den die Regelung geschaffen worden sei,
nämlich dem aktiven Milcherzeuger. Es gehe also darum, dass
der Nutzen dieser Regelung nicht durch die mit dem Quotenhandel
verbundenen Belastungen wieder aufgezehrt werde.
Ansonsten erübrige sich die Diskussion - Quotenregelung ja
oder nein -, da dann der Druck in den Jahren 2005/2006 oder 2008 so
stark werde, dass es keine Alternative mehr zu einem Ausstieg gebe,
und zwar unabhängig davon, welchen finanziellen Aufwand es im
Zusammenhang mit der Regelung gegeben habe.
Willi Kampmann, (DBV), erklärt, dass Aussagen
in der Richtung, der Quotenpreis an den Verkaufsstellen werde eher
steigen als sinken, rein spekulativer Natur seien. Nach den
Vorausberechnungen und Simulationsmodellen habe sich
herausgestellt, dass der Gleichgewichtspreis an der Börse
nicht von hohen Geboten der Nachfrageseite abhängig sei,
sondern im wesentlichen von der Angebotsmenge und dem
Angebotspreis. Daher sei auch der Wiederholungsabzug von besonderer
Bedeutung, um dadurch Druck auf die Anbieter auszuüben.
Deshalb habe der DBV auch gefordert, diese Abzüge noch zu
erhöhen.
Im übrigen sehe das Gesamtkonzept vor, dass der Nachfrager
nachweise, dass er in der Lage sei, sein evtl. maximales Gebot auch
zu bedienen und eine entsprechende Bankbürgschaft über
die gebotene Gesamtsumme beifüge. Insofern erwarte man hier
ein entsprechend betriebswirtschaftliches vernünftiges
Verhalten. Hinsichtlich eines Ausstieges unterstreicht er nochmals,
dass der DBV gegen einen Ausstieg im Jahre 2008 sei. Nicht
dürfe man in diesem Zusammenhang allerdings die
Beschlüsse zur Agenda 2000 und die Verpflichtungen im Rahmen
der ersten oder auch zweiten WTO-Runde unberücksichtigt
lassen. So werde auf Grund der Agenda-Beschlüsse in den
nächsten Jahren eine Quotenaufstockung in Höhe von 5 %
erfolgen mit entsprechenden Auswirkungen auf den Markt. In den
Ausgleich für die Milcherzeuger steige man allerdings erst im
Jahre 2005 ein. Die WTO-Verhandlungen würden zu einer weiteren
Senkung der Exporterstattungen sowie zu einer stärkeren
Öffnung des EU-Marktes führen, was ein höhere
Angebot zur Folge haben werde. Hier könne man nur hoffen, dass
der entsprechende Konsum auf EU-Ebene so wachse, dass dadurch die
zusätzliche Menge kompensiert werden könne. Andernfalls
werde es Probleme hinsichtlich des notwendigen Handlungsbedarfs auf
Seiten der Politik geben.
Auf Grund dieser starken Abhängigkeit von der Marktentwicklung
halte er eine Aussage für zu spekulativ dahingehend, im Jahre
2008 definitiv auszusteigen oder nicht.
RA Dietrich Klein, (DBV), weist darauf hin, dass
die Vorschläge zum Pächterschutz von der Bundesregierung
in dem Verordnungstext aufgegriffen worden seien. Daher wende er
sich entschieden gegen anderslautende Aussagen. So greife der
Pächterschutz in dem Moment, in dem der Verpächter
kündige oder der Pachtvertrag ende, sei es durch
Zeitablauf.
Wenn also beispielsweise der Pachtvertrag ende und der
Verpächter dem Pächter anbiete, die Quote zu dem
bisherigen Preis plus X fortzuführen, dann sei der
Pächter eben nicht erpressbar. Sei dem Pächter dieser
Preis zu hoch, brauche er ihn nicht zu akzeptieren mit der Folge,
dass der Pächterschutz greife, was bedeute, dass er ein
Kaufrecht hinsichtlich der Quote habe. Hier müsse man von
Vertretern der Milcherzeuger erwarten können, dass sie sich
bei entsprechend wichtigen Fragen präzise
äußern.
Auf Frage des Vorsitzenden bestätigt er, dass dann, wenn es im
Falle eines auslaufenden Pachtvertrages nicht zu einem
Geschäft zwischen Verpächter und Pächter komme,
sondern der Weg über die Börse gewählt werde, die 33
% Abzugsregelung greife.
Was die Frage der Gesellschaft betreffe, so erfolge im Falle der
Auflösung oder des Ausscheidens einzelner Gesellschafter die
Quotenübertragung theoretisch grundsätzlich über die
Verkaufsstelle. Im Gesetzentwurf sei jedoch eine Sonderregelung
enthalten, wonach die Anlieferungsreferenzmengen nach den
gesellschaftsvertraglichen Regelungen übertragen werden
können. Dies bedeute, dass z. B. bei dem Ausscheiden eines
Gesellschafters dessen Gesellschaftsanteile, also auch die Quote,
den anderen verbleibenden Gesellschaften zuwachse. Dies sei eine
unproblematische Regelung.
Allerdings gebe es ein Korrektiv in der Weise, dass
gemäß § 7 Abs. 6 diese Regelung nur greife, wenn es
sich bei den Gesellschaftern um Milcherzeuger, nicht aber um reine
Kapitaleigner handele.
Im übrigen werde die Gründung von Gesellschaften in
Zukunft in anderer Weise möglich sein als bisher. Der Grund
dafür sei, dass eine Überführung der Quote in die
Gesamthand, also in das Gesellschaftsvermögen dazu führen
würde, dass ein Verkaufsakt über die Verkaufsstelle
erfolgen müsste. Dies hätte zur Folge, dass stille
Reserven aufgedeckt würden mit der Auswirkung, dass es zu
einer vollen Einkommensversteuerung der entsprechenden aktivierten
Reserven käme, was wirtschaftlich nicht zumutbar
wäre.
Gleichwohl sei eine Gesellschaftsbildung von aktiven Milcherzeugern
möglich, sofern sie Milcherzeuger blieben, was dem allgemeinen
Ziel diene, zu verhindern, dass Quoten an nichtaktive Milcherzeuger
gehen.
Auf Frage des Vorsitzenden bestätigt er nochmals, dass bei der
Auflösung alter Gesellschaften die Quoten nur an
milchproduzierende Gesellschafter gehen (§ 7 Abs. 6 der
Verordnung - 2. Entwurf). Was die Feststellung betreffe, ob jemand
Milchproduzent sei, so dies eine Frage der Umsetzung der
Verordnung, wofür die Bundesfinanzverwaltung bzw. die
Länderbehörden zuständig seien. Ggf. bedürfe
dies auch einer entsprechenden Überprüfung.
Abg. Meinolf Michels führt das Beispiel an,
dass aus einer dreiköpfigen Gesellschaft einer im Streit
ausscheide. Wenn er die Quote anderweitig verkaufen wolle,
würde dadurch die Milchproduktion der verbleibenden zwei
Gesellschafter unwirtschaftlich.
Daher möchte er wissen, wie der Fall rechtlich und
wirtschaftlich zu beurteilen sei, wenn der ausscheidende
Gesellschafter doch bereit wäre, die Quote an die zwei
verbleibenden Gesellschafter zu übertragen, wie die
Preisfindung erfolge und inwieweit hier die Börse
einzuschalten wäre.
RA Dietrich Klein, (DBV), verweist hierzu auf die
gesellschaftsrechtliche Möglichkeit, dass die
Geschäftsanteile des ausscheidenden Gesellschafters den
verbleibenden Gesellschaftern zuwachsen, wofür dann der
ausscheidende Gesellschafter in der Regel eine Abfindung erhalte.
Im übrigen unterstreicht er, dass Gesellschafter künftig
Milcherzeuger sein müssten.
Auf eine weitere Frage des Vorsitzenden erklärt er, dass die
vorgesehenen Regelungen für Gesellschaften dem Praxisbedarf
entsprechen müssten. Allerdings erfordere dies künftig
Änderungen der Vertragsgestaltung von Gesellschaften, was
sicherlich auch zu einem entsprechenden Beratungsbedarf bei den
Beratungsstellen führen werde.
Zu dem Komplex betriebliche Investitionshilfe weist er darauf hin,
dass sich auch der DBV seit einiger Zeit für die Öko- und
Biomilcherzeuger einsetze. Gerade in diesem Bereich gebe es einen
erheblichen Nachholbedarf in den betrieblichen Strukturen.
Zum einen gebe es das Problem, dass die Betriebe zu klein seien mit
der Folge zu hoher Kosten. Zum anderen gebe es zu wenig große
Verarbeitungsbetriebe mit einer kostengünstigen Verarbeitung
der Biomilch. Insofern sei es unverständlich, wenn sich
Ökobetriebe gegen entsprechende betriebliche
Investitionsförderungen aussprechen.
Der Vorsitzende hält als Resümee fest,
dass die landwirtschaftlichen Betriebe künftig ungeachtet der
genauen Voraussage über mögliche Entwicklungen auf jeden
Fall kostengünstiger produzieren müssen. Dies sei auch
ein Auftrag an die Politik.
Abschließend dankt der Vorsitzende den Sachverständigen
für ihre Ausdauer bei der Beantwortung der Fragen aus der
Mitte des Ausschusses.
Ende der Sitzung 14.50 Uhr
Peter Harry Carstensen (Nordstrand), MdB
Vorsitzender