ZUM THEMA AUFGABE VON EIGENTUM IN DER DDR NACHGEFRAGT (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) re- Um die Gewährleistung der Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln in bezug auf die Aufgabe von Eigentum in der ehemaligen DDR geht es der CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (14/834). Darin erklären die Abgeordneten, viele Erben hätten infolge gesetzlicher Mietbeschränkungen seinerzeit das Erbe ausgeschlagen. In der gemeinsamen Erklärung der deutschen Staaten vom 15. Juni 1990 sei dieser Sachverhalt als nicht "hinnehmbares und deshalb durch Rückgabe wiedergutzumachendes Unrecht" bewertet und im Vermögensgesetz ein Restitutionstatbestand begründet worden. In der Folge sei es jedoch, so die CDU-Fraktion, wegen einer oft nachlässigen Suche nach nächstberufenen Erben zur Ausstellung unrichtiger Erbscheine gekommen und seien Grundstücke und Gebäude zu Unrecht in das Grundbuch des Volkseigentums eingetragen worden. Nachrangige Erben hätten Vorrang vor dem nächstberufenen Erben erhalten, der sich seinerzeit infolge der wirtschaftlichen Zwänge in der DDR für die Ausschlagung des Erbes entschieden hatte.
Bezugnehmend auf die vom Bundesverwaltungsgericht am 28. August 1997 ergangenen Grundsatzentscheidungen, in denen der Vorrang des geschädigten erstauschlagenden Erbens gegenüber nachrangigen Erben bestätigt wurde, wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob sie beabsichtige, bereits abgeschlossene Verfahren aufgrund dieser Entscheidungen erneut aufzugreifen, um die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns in der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten. Ferner interessiert die Abgeordneten, wie viele Verfahren, bei denen es um unvollständige Erbausschlagungen geht, von den Vermögensämtern sowohl abschließend als auch noch nicht abschließend entschieden worden sind, ob die Bundesregierung sicherstellt, daß die Grundsätze der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes beim Verwaltungshandeln der Vermögensämter berücksichtigt werden und welche finanziellen Auswirkungen die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes haben. Auch interessiert die CDU/CSU-Fraktion, ob die Bundesregierung an einem Gesetzentwurf arbeitet, in dem die Einführung eines Paragraphen 1 a (unvollständige Erbausschlagungen) im Vermögensgesetz vorgesehen wird.
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