BESTIMMUNGEN FÜR ÜBERGANGSGELD VERSCHÄRFEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/MIK-bn) Die Anrechnungsbestimmungen für das Übergangsgeld ehemaliger Bundesminister und parlamentarischer Staatssekretäre, die nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt Mitglied des Bundestags bleiben, sollen mit "sofortiger Wirkung” verschärft werden.
Mit diesem Ziel haben die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf (14/2235) zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vorgelegt. Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden aus dem Amt soll danach das Übergangsgeld in voller Höhe ruhen.
Mit Beginn der 15. Wahlperiode sollen sonstigen Versorgungsbezüge aus öffentlichen Kassen zu 80 Prozent auf die Abgeordnetenentschädigung angerechnet werden. Diese Regelung soll laut dem Gesetzentwurf gleichermaßen für neu- und wiedergewählte Mitglieder des Bundestages gelten.
Mit dem Gesetzentwurf wollen die Koalitionsfraktionen zudem die bisherige Amtsausstattung der Abgeordneten an die technische Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechniken anpassen.
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