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049/2002
Stand: 25.02.2002
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"Reformen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb werden geprüft"

/Recht/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung macht Initiativen zu einer Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb von den Ergebnissen einer dazu einberufenen Arbeitsgruppe abhängig. Wie sie in ihrer Antwort (14/8248) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (14/8167) erklärt, erarbeite die Arbeitsgruppe auch Vorschläge zur Harmonisierung des Lauterkeitsrechts auf europäischer Ebene. Nach Einschätzung der Regierung ist eine Harmonisierung des Lauterkeitsrecht auf europäischer Ebene "vordringlich", weil nur so Wettbewerbsverzerrungen und eine Absenkung des Verbraucherschutzniveaus im grenzüberschreitenden Handel vermieden werden könnten. Weiter heißt es, das Handeln im geschäftlichen Verkehr sei grundsätzlich nicht teilbar. Es müssten deshalb für die gesamte Spannbreite der Geschäftsbeziehungen harmonisierte Regelungen entwickelt werden, einschließlich einer Generalklausel, die einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Verbraucherschutz biete und auch die Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen erfasse. Des Weiteren hält die Regierung es für notwendig, auf ein universelles Leitbild des Verbraucherschutzes hinzuwirken, das auf europäischer Ebene harmonisiert ist.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_049/13
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