Rückbesinnung auf Grundlagen der Nachhaltigkeit gefordert
Berlin: (hib/STA) Die Bundesregierung hat das "Umweltgutachten 2002" des Rates der Sachverständigen für Umweltfragen (14/8792) vorgelegt. In der über 500 Seiten umfassenden Unterrichtung wird mit Bezug auf eine "inflationäre und zunehmend willkürliche Verwendung des Begriffs der nachhaltigen Entwicklung in der politischen Debatte" die Rückbesinnung auf die normativen und konzeptionellen Grundlagen einer nachhaltigen, also dauerhaft-umweltgerechten Entwicklung gefordert. Das Konzept starker Nachhaltigkeit gehe als regulative Idee im langfristigen Umgang mit natürlichen Ressourcen davon aus, vorhandenes Naturkapital konstant zu halten, weil natürlicher Reichtum in der Regel nicht durch andere Kapitalformen wie Sach- oder Humankapital ersetzt werden könne, erklären die Sachverständigen. Der Grundsatz, Naturkapital über die Zeit hinweg konstant zu halten, müsse zur Leitlinie des Nachhaltigkeitsverständnisses gemacht werden. Deutschland solle national wie international eine Führungsrolle in der Umweltpolitik einnehmen, um im Rahmen der Europäischen Union und auch für industriell weniger stark entwickelte Länder als Vorbild zu dienen, heißt es.
Obwohl insgesamt eine positive Bilanz bestehe, sieht der Umweltrat in verschiedenen Punkten Handlungsbedarf. So habe sich trotz teilweise beachtlicher Erfolge insbesondere bei der technischen Kontrolle von Schadstoffemissionen aus stationären Quellen die allgemeine Qualität der Umwelt seit Beginn der modernen Umweltpolitik nicht verbessert. Vielmehr sei häufig ein anhaltend negativer Trendverlauf mit weiter zunehmenden Belastungen in der Zukunft zu beobachten. Eine innovationsorientierte Umweltpolitik sei daher notwendig, um auch im internationalen Standortwettbewerb der entwickelten Industrieländer der steigenden Bedeutung dieses Themas gerecht zu werden, heißt es in der Unterrichtung. Unter anderem geht das Umweltgutachten näher auf die Rolle der aktiven Einflussnahme des Bürgers in der Umweltpolitik ein und fordert die konsequentere Umsetzung des Leitbildes des "aktivierenden Staates", um mehr Anreize zur Teilnahme zu schaffen. Weitere Schwerpunkte der Unterrichtung liegen danach in der Erneuerung des Bundesnaturschutzgesetzes und in einer Diskussion der aktuellen und zukünftigen Probleme der Abfallentsorgung. Auch im Rahmen der europäischen Umweltpolitik fordert der Umweltrat eine klarere Umsetzung von zukunftsweisenden Modellen, mit denen Deutschland zum Beispiel beim Thema Klimaschutz weiterhin internationales Leitbild sein würde.