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169/2002
Stand: 26.06.2002
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Ausländerbeauftragte weist auf geringen Wanderungssaldo hin

Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung/

Berlin: (hib/RAB) Bei der Zu- und Abwanderung in der Bundesrepublik hat es im Jahre 2000 einen Überschuss von 86 000 Menschen gegeben. In den beiden vorhergegangenen Jahren war der Wanderungssaldo sogar negativ. Mehr Ausländer hatten die Bundesrepublik also verlassen als eingewandert sind, erklärte die Ausländerbeauftragte Marie-Luise Beck (Bündnis 90/Die Grünen) am Mittwochvormittag im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung zu ihrem Migrationsbericht (14/7720). Unter dem Strich gebe es große Wanderungsbewegungen, aber nur wenige Menschen blieben per Saldo dauerhaft in der Bundesrepublik. Als wichtigste Zuwanderungsgruppe nannte die Ausländerbeauftragte Personen aus EU-Ländern. Während im Jahr 2000 135 000 Menschen aus EU-Partnerstaaten die Bundesrepublik gekommen seien, hätten 141 000 das Land verlassen. Zu der zweitwichtigsten Gruppe gehörten die Spätaussiedler, gefolgt von den Asylbewerbern und der Familienzusammenführung. Aus ihrer Sicht gibt es bei einer Bevölkerung von 82 Millionen keinen Anlass zur Besorgnis über die Entwicklung der Zuwanderung. Immer wichtiger werde die Gruppe der "Menschen mit Migrationshintergrund", die laut Beck bei der Arbeitsförderung gesondert berücksichtigt werden müsse. Insbesondere die Zuwanderer der zweiten und dritten Generation stellten ein Problem dar, da sich ihre Situation auf Grund von Versäumnissen in der Vergangenheit nicht verbessert habe. Im Rahmen des kürzlich verabschiedeten Zuwanderungsgesetzes würden nun rund 170 000 Menschen durch Sprachkurse gesondert gefördert.

Nach Aussage der CDU/CSU-Fraktion gibt es eine hohe Fluktuation von Ausländern in die Bundesrepublik, die pro Jahr in einer Zuwanderung von rund 500 000 Personen resultiere. Problematisch sei, dass die Zahl der Nichtdeutschen weiter steige, ohne dass die Beschäftigungsquote dieser Personengruppe damit Schritt halten könne. Die Zuwanderung gehe also am Arbeitsmarkt vorbei. Auch sei die Entwicklung einer Parallelgesellschaft zu beobachten, die nach Überzeugung der Abgeordneten Besorgnis erregend ist. Die Fraktion werde sich nicht dauerhaft mit dem Gesetz zur doppelten Staatsangehörigkeit und dem Zuwanderungsgesetz abfinden. Wichtig sei ein Gesetz, das die Zuwanderung begrenze und keine neue Tatbestände der Migration eröffne.

Die SPD wies auf die Anfang der neunziger Jahre als Folge politischer Entscheidungen in großen Zahlen zugewanderten Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion hin, für die nicht per Sprachkurs besondere Integrationsleistungen erbracht worden seien. Mit dem Zuwanderungsgesetz sei es nun möglich, diesen Zuwanderern durch Sprachkurse die Integration zu erleichtern. Mit dem Migrationsbericht werde klar und deutlich gesagt, dass die Zuwanderung in diesem Land ein Fakt ist. Der Union warf den Sozialdemokraten vor, diese Tatsache bewusst zu übersehen. Für die Bündnisgrünen hat die Debatte über die Zuwanderung in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Zuwanderung weitgehend als Realität anerkannt wird. Die Parlamentarier fragten, warum für die Arbeitsmigranten insbesondere der sechziger und siebziger Jahre keine klar umrissenen Integrationsleistungen erbracht worden seien. Die Haltung sei offenbar gewesen, dass Migration nicht stattfinde und man deshalb auch nichts dafür tun müsse. Die FDP erklärte, man stehe für eine grundlegende Änderung oder gar für eine Abschaffung des Zuwanderungsgesetzes nicht zur Verfügung. Die Abgeordneten fragten, wie Ausländer mit hohem Bildungsniveau in die Bundesrepublik geholt werden könnten. Die PDS erkundigte sich, was gegen die Problematik der sich illegal in Deutschland aufhaltenden Ausländer getan werden könne. Die Wirksamkeit der derzeitigen Regelungen zum Aufenthaltsstatus müsse überprüft werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_169/01
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