Bundesregierung will Schicksal eines syrischen Flüchtlings aufklären
Berlin: (hib/HAU) Das Auswärtige Amt hat unter Beteiligung der deutschen Botschaft in Damaskus zahlreiche Gespräche mit der syrischen Regierung zur Aufklärung des Verbleibs eines aus Deutschland abgeschobenen syrisch-kurdischen Flüchtlings geführt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (14/9513) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/9190) hervor. In der Anfrage erkundigte sich die Fraktion auch nach den Gründen der Nichtanerkennung des Asylantrages des Flüchtlings. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge habe den Asylanträgen nicht entsprochen, weil nach den vorliegenden Auskünften Kurden in Syrien nicht systematisch als ethnische Minderheit verfolgt würden. Die politischen Nachfluchtaktivitäten des Betroffenen in Deutschland, die zu politischer Verfolgung im Heimatland führen könnten, seien dem Bundesamt zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt gewesen.