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175/2002
Stand: 01.07.2002
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Umweltverträgliche Entsorgung von Altholz gewährleisten

/Umwelt/Verordnung

Berlin: (hib/NEI) Eine "Verordnung über die Entsorgung von Altholz" (14/9506) hat die Bundesregierung vorgelegt, um eine umweltverträgliche Entsorgung bei der Verwertung von Altholz zu gewährleisten. Es existierten derzeit keine bundesweit einheitlichen Anforderungen an die Altholzentsorgung und nicht alle in der Entsorgungspraxis genutzten Entsorgungswege könnten als ordnungsgemäß und schadlos eingestuft werden, heißt es in der Begründung. Die Verordnung solle deshalb zumindest national umweltverträgliche Entsorgungsstandards für Altholz festlegen. Ziel sei es zunächst, nähere Anforderungen an die stoffliche und energetische Verwertung sowie an die Beseitigung von Altholz zu bestimmen. Als Verwertungsverfahren in diesem Sinne gelten die Aufbereitung von Altholz zur Herstellung von Holzwerkstoffen, die Herstellung von Aktivkohle und Synthesegas sowie die energetische Verwertung von Altholz. Die Betreiber von Altholzverwertungsanlagen sollen verpflichtet werden, dieses in bestimmten Kategorien den vorgesehenen Entsorgungswegen zuzuordnen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_175/11
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