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107/2003
Stand: 21.05.2003
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Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern beraten

Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit (Anhörung)

Berlin: (hib/CFR) Der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern (15/907) war am Mittwochmittag Gegenstand einer öffentlichen Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit. Zur Diskussion stand außerdem ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (15/919). Gehört wurden zehn Sachverständige.

Der Gesetzentwurf setze auf staatliche Kontrolle und nicht auf die Verbraucherrechte, konstatierte der Sachverständige Rechtsanwalt Niko Härting. Wohl möge das Gesetz dazu führen, dass die derzeit zu beobachtende Flut von Missbrauchsfällen eingedämmt werde. Für den Verbraucher, der eine Telefonrechnung mit überhöhten Mehrwertgebühren erhält, ändere sich durch das geplante Gesetz jedoch wenig. Nach Ansicht Härtings liegt das Hauptproblem darin, dass Provider nach ihren Geschäftsbedingungen berechtigt sind, Mehrwertgebühren auch dann einzuziehen, wenn der Telefonkunde Einwendungen gegen die Gebührenhöhe erhebt. Er plädierte dafür, dass Mehrwertdienste ihre Gebühren selber einklagen müssen. Dann werde sich die "Spreu vom Weizen" trennen.

Für die Beschränkung des Maßnahmenpakets auf die 0190/0900-Mehrwertdiensterufnummern plädierte Wolf Osthaus vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien (Bitkom). Eine Übertragung auch auf andere Mehrwertdienste würde den besonderen Eigenheiten bei anderen Diensten oder anderen Rufnummern nicht Rechnung tragen. Er forderte, im Gesetz in jedem Fall hinreichende Übergangsfristen vorzusehen, die die zum Teil "sehr komplexe Umsetzung der neuen Vorgaben in den Netzsystemen" berücksichtigen.

Eine Kombination von Gesetzesregelung und Einbeziehung des Verbandes Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) schlug der FST-Sachverständige Renatus Zilles vor. Carola Elbrecht vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte, den Geltungsbereich auf sämtliche Mehrwertdienstenummern auszudehnen. Angesichts der "Kreativität" einzelner Diensteanbieter, mit immer neuen Tricks und über neue Nummernarten die Verbraucher "abzuzocken", müsse der Gesetzgeber dafür Sorge tragen, dass diese Anbieter keine Ausweichmöglichkeiten vorfinden.

Da die Nutzungsmöglichkeiten für 0190er-Rufnummern am 31.12.2005 enden, ist eine zentrale Datenbank mit den Daten sämtlicher beteiligter Unternehmen für die Gasse 0190 nach Einschätzung von Karsten Schierloh von der Regulierungsbehörde Telekommunikation und Post wenig zweckmäßig. Dies würde einen erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Regulierungsbehörde bedeuten. Zudem würden nur wenige Prozent der zugeteilten 0190er-Rufnummern missbräuchlich genutzt. Der Sachverständige vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten, Harald Geywitz, hält eine Klarstellung für erforderlich, dass die Preisansagepflicht bei online-gebillten Telekommunikationsdiensten nicht gilt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_107/09
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