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114/2003
Stand: 27.05.2003
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Europäischen Biopatentrichtlinie baldmöglichst umsetzen

Bildung und Forschung/Antrag

Berlin: (hib/OHO) Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Regierung in einem Antrag (15/1024) dazu auf, einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Biopatentrichtlinie aus dem Jahr 1998 vorzulegen. Die Richtlinie hätte nach Angaben der Union bis zum 30. Juli 2000 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Nachdem ein entsprechender Gesetzentwurf in der letzten Legislaturperiode zurückgezogen worden ist, ist seitdem "ein völliger Stillstand im gesetzgeberischen Verfahren zu verzeichnen", heißt es im Antrag weiter. Die Zeit für eine Umsetzung dränge aber, da die EU-Kommission jederzeit ein Vertragsverletzungsverfahren beginnen könne mit der Folge, dass auf Deutschland hohe Schadensersatzzahlungen zukommen könnten. Die bestehende Rechtsunsicherheit hat laut Union darüber hinaus negative wirtschaftliche Konsequenzen für die betroffenen Forschungs- und Entwicklungsbereiche sowie Industriezweige. Inhaltliche Bedenken, mit denen eine weitere Verzögerung der Umsetzung begründet werden soll, seien nicht überzeugend. So werde in der öffentlichen Diskussion oft die Frage, worauf ein Patent erteilt wird, verwechselt mit der Frage, wozu es berechtigt. Die Nutzung werde unter anderem im Arzneimittelgesetz und im Tierschutzgesetz geregelt. Die Biopatentrichtlinie gibt laut Union in vielen sensiblen Fragen eine klarere Orientierung als das bisherige Recht. Sie führe im Ergebnis "zu mehr Rechtssicherheit bei gleichzeitiger Formulierung und Berücksichtigung ethischer Grenzen". CDU/CSU fordern, bei der Umsetzung die Gewährleistung ethischer Maßstäbe sicherzustellen, so dass die Patentierung des menschlichen Körpers ab seiner Entstehung "vollständig ausgeschlossen bleibt".

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_114/04
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