Bundesregierung will grenzüberschreitende Beweisaufnahme vereinfachen
Berlin: (hib/BES) Die grenzüberschreitende Beweisaufnahme in Zivilsachen soll vereinfacht, beschleunigt und modernisiert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (15/1062) hat die Bundesregierung vorgelegt. Damit soll die EG-Beweisaufnahmeverordnung des Europäischen Rates vom 28. Mai 2001 umgesetzt werden, die auf einem Vorschlag Deutschlands beruht.
Das geplante EG-Beweisaufnahmedurchführungsgesetz betreffe - wie die Verordnung selbst - grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in den Mitgliedstaaten, für welche die Verordnung gelte, schreibt die Regierung in der Begründung. Vorrangig solle von dem Gestaltungsspielraum, den die Verordnung den Mitgliedstaaten einräumt, im dem Maße Gebrauch gemacht werden, in dem dies unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtshilfepraxis und künftiger Bedürftnisse geboten erscheint. Bestehende Regelungen der internationalen Zustellung in der Europäischen Union sollen darüber hinaus übersichtlicher gestaltet und in die Zivilprozessordnung zurückgeführt werden, so die Begründung weiter. Hierzu werde dort ein Buch zur justiziellen Zusammenarbeit in der Europäischen Union geschaffen. Schließlich solle das Gesetz die Regeln des dinglichen Arrestes im Ausland vereinfachen.