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185/2003
Stand: 09.09.2003
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Regierung legt Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vor

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (15/1502) vorgelegt. Damit sollen vor allem wesentliche Elemente des von der Bundesregierung am 2. Juli 2003 beschlossenen Haushaltsstabilisierungskonzeptes 2004 sowie das Vorziehen der dritten Steuerentlastungsstufe von 2005 auf 2004 umgesetzt werden, heißt es. Vom Vorziehen der Steuerreformstufe verspricht sich die Regierung eine "spürbare" Entlastung von Bürgern und Unternehmern im Umfang von insgesamt 21,8 Milliarden Euro. Daneben soll laut Gesetzentwurf unter anderem die Eigenheimzulage und die Wohnungsbauprämie für neue Fälle ab 2004 wegfallen und die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz abgesenkt werden: Für Entfernung bis zu 20 Kilometer soll die Pauschale wegfallen und ab dem 21. Kilometer 0,40 Euro betragen.

Daneben soll die Halbjahresreglung bei Absetzung für Abnutzung (AfA) wegfallen, der Haushaltsfreibetrag endgültig abgeschmolzen und die Vergütung der Mineralölsteuer für in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Dieselkraftstoff zurückgeführt werden. Weiter plant die Regierung, die allgemeinen Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung um jährlich 2 Milliarden Euro zu reduzieren. Bei den Beamten, Richtern und Soldaten des Bundes soll das Weihnachtsgeld auf 60 Prozent eines Monatsbezuges reduziert und das Urlaubsgeld völlig gestrichen werden. Schließlich soll die Einkommensgrenze beim Erziehungsgeld während der ersten sechs Monate abgesenkt werden.

Die Regierung geht davon aus, dass die Haushalte des Bundes, der Länder und der Gemeinden einmalig im kommenden Jahr um insgesamt 10,06 Milliarden Euro belastet werden. Davon sollen 2,98 Milliarden Euro auf den Bund entfallen. Diese "Einmalbelastung" will die Regierung durch Privatisierungsmaßnahmen und durch eine höhere Nettokreditaufnahme ausgleichen. Die Gegenfinanzierung der hieraus resultierenden Zinsbelastung im Bundeshaushalt soll durch Änderungen des Umsatzsatzsteuergesetzes erreicht werden. Nach der Belastung im Jahr 2004 sollen die Etats von Bund, Ländern und Gemeinden in den darauffolgenden Jahren entlastet werden: 2005 um 10,66 Milliarden Euro, 2006 um 11,24 Milliarden Euro und 2006 um 12,96 Milliarden Euro.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_185/04
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