Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens erörtern
Berlin: (hib/BOB) Überlegungen, das Gerichtsvollzieherwesen zu privatisieren, sind Gegenstand einer Kleine Anfrage der FDP (15/2031). Der Deutsche Gerichtsvollzieherbund sei der Auffassung, dass der bisherige Status und die bisherigen Funktionsbestimmungen des deutschen Gerichtsvollzieherwesens in der gegebenen Form nicht aufrecht zu erhalten seien. Es bedürfe vielmehr einer Neustrukturierung, die in der Konsequenz auf eine Form von freiem und selbstständigem Gerichtsvollziehertums hinauslaufe. Freiberuflich tätige Gerichtsvollzieher ohne Beamtenstand, die entsprechend mit hoheitlichen Befugnissen beliehen würden, könnten dann diese Aufgaben wahrnehmen.
Die Bundesregierung wird aufgefordert zu sagen, welche Überlegungen sie hierzu vertritt. Welche Gesetzesänderungen auf Bundes- und Landesebene notwendig seien, um die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens zu ermöglichen, soll sie ebenfalls sagen. Sie ist aufgefordert, darzulegen, ob ein selbständiger, vom Beamtenstatus losgelöster Gerichtsvollzieher hoheitliche Aufgaben übernehmen kann, und falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschehen müsste. Inwiefern bei einer Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens die Ausbildung dazu reformiert werden sollte, wollen die Freien Demokraten ebenfalls wissen. Welche Einsparungen sich durch eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens für die öffentlichen Haushalte erreichen ließen, und wie sich das jetzige Kostenrecht und die Gebühren durch eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens verändern würden, will die Fraktion ebenfalls in Erfahrung bringen.