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114/2004
Stand: 29.04.2004
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Saatgutkennzeichnung soll sich an Nachweisgrenze orientieren

Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Für einen Schwellenwert bei der Saatgutkennzeichnung, der sich an der Nachweisgrenze orientiert, plädieren die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (15/2972). Deshalb fordern sie die Bundesregierung dazu auf, sich in der EU auf allen Ebenen für die Reinhaltung des Saatgutes einzusetzen. Anlass für eine entsprechende Initiative der Koalitionsfraktionen bietet ein von der EU-Kommission am 22. September vorigen Jahres zurückgezogener Vorschlag für eine Richtlinie über genetisch verändertes Saatgut. Da die EU-Kommission demnächst einen überarbeiteten Entwurf vorlegen wolle, solle sich die Regierung bei der Diskussion um einen erneuten Vorschlag für Schwellenwerte bei der Kennzeichnung von Saatgut, das genetisch veränderte Organismen (GVO) enthält, für die Orientierung an der Nachweisgrenze einsetzen.

Bereits auf der Agrarministerkonferenz in Rostock vergangenes Jahr habe sich die große Mehrheit der Fachminister für die Einführung eines Schwellenwertes für Saatgut eingesetzt, der sich an der technischen Nachweisgrenze orientiert. Nach Ansicht der Koalitionsfraktionen wird sich an der Frage der Reinheit des Saatgutes entscheiden, ob eine gentechnikfreie Agrarproduktion auch in Zukunft möglich sei. Deshalb komme der Entscheidung der EU-Kommission eine zentrale Bedeutung zu. Damit sowohl GVO-haltiges Saatgut neben gentechnikfreier Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion existieren könne, müsse genetisch verändertes Saatgut strikt gekennzeichnet werden. Die Wahlfreiheit der Landwirte und letztlich auch der gesamten Lebensmittelkette bis hin zum Verbraucher sei sicherzustellen. Das Gemeinschaftsrecht habe daher zu gewährleisten, dass über eine strikte Reinheits- und Kennzeichnungspflicht ein ordnungsgemäßes Risikomanagement möglich werde, wie es in einer entsprechenden EG-Richtlinie vorgeschrieben sei. Darüber hinaus heißt es, Schwellenwerte oberhalb der Nachweisgrenze würden einer unkontrollierten Form des Einbringens von genetisch veränderten Pflanzen Vorschub leisten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_114/03
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