hib-Meldung
281/2004
Stand: 17.11.2004
FDP stellt gesetzliche Gütergemeinschaft auf den Prüfstand
15/4194) gemacht. Die
Gütergemeinschaft sei durch die Bildung eines
gesamthänderisch gebundenen gemeinschaftlichen Vermögens
der Eheleute gekennzeichnet und unterscheide sich dadurch von der
Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung. Diese würden
im Gegensatz dazu nur das getrennte Vermögen jedes einzelnen
Ehegatten kennen. Die Gütergemeinschaft sei wegen der
Komplexität der Vorschriften für die Eheleute aber wenig
attraktiv und werde anscheinend in der Praxis wenig genutzt, so die
Liberalen. Die Regierung soll Zahlen über die Verbreitung der
Gütergemeinschaft vorlegen und sagen, welchen Einfluss die
berufliche Stellung der Ehepartner auf deren Verbreitung hat. Die
Abgeordneten wollen zudem wissen, welche Schlussfolgerungen die
Regierung aus der Verbreitung zieht, welcher bürokratische
Aufwand damit verbunden ist und welche Probleme sie im Hinblick auf
die Notwendigkeit der Auseinandersetzung sieht, wenn die
Gütergemeinschaft beendet wird. Schließlich will die
Fraktion erfahren, ob die gesamthänderische Bildung des
gemeinschaftlichen Vermögens noch von den heutigen
Vorstellungen der Bevölkerung von der Ehe getragen wird.
Berlin: (hib/VOM) Die Bedeutung und Verbreitung der gesetzlichen
Gütergemeinschaft hat die FDP-Fraktion zum Gegenstand einer
Kleinen Anfrage (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_281/05