hib-Meldung
287/2004
Stand: 23.11.2004
Arbeitslosenanteil schwer behinderter Menschen auf 4,1 Prozent gestiegen
15/4219) auf eine Kleine Anfrage der
CDU/CSU-Fraktion (15/4101). Die Regierung verweist
darauf, dass sich die Zahl der arbeitslos gemeldeten
Schwerbehinderten einschließlich der ihnen gleichgestellten
behinderten Menschen 1998 im Jahresdurchschnitt auf 194.412
Personen belaufen habe. Im Oktober dieses Jahres habe ihre Zahl bei
172.516 gelegen. Daher dürfe nicht übersehen werden, dass
in den letzten sechs Jahren durchaus Erfolge erzielt worden seien.
Die Regierung zeigt sich überzeugt, dass die mit der Agenda
2010 eingeleiteten Reformen für Wachstum und
Beschäftigung auch die Situation behinderter und schwer
behinderter Menschen verbessern werden. Im Haushaltsplan der
Bundesagentur für Arbeit für 2005 seien für die
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
und für die Förderung besonders betroffener schwer
behinderter Menschen Mittel von 2,92 Milliarden Euro veranschlagt.
Davon entfielen auf Pflichtleistungen 2,53 Milliarden Euro, auf
Ermessungsleistungen 170 Millionen Euro und auf die Förderung
besonders betroffener schwer behinderter Menschen 216 Millionen
Euro. Die Regierung versichert, die Bundesagentur werde weiterhin
sicherstellen, dass alle behinderten Menschen die zu ihrer Teilhabe
am Arbeitsleben erforderlichen Leistungen "ungeschmälert"
erhalten. Dies gelte auch für Leistungen in Einrichtungen der
beruflichen Rehabilitation. Die Berufsförderungswerke,
Berufsbildungswerke und vergleichbare Rehabilitationseinrichtungen
seien unverzichtbare Bestandteile des Systems der beruflichen Aus-
und Weiterbildung behinderter und schwer behinderter Menschen.
Preisabweichungen von nahezu 100 Prozent bei einzelnen
Berufsbildungswerken und Berufsförderungswerken sind nach
Auffassung der Regierung nicht nur mit unterschiedlichen
Rahmenbedingungen, Qualitätsstandards und
Betreuungsintensitäten zu erklären, so die Regierung
weiter. Die Bundesagentur strebe daher an, bei Verhandlungen mit
den Einrichtungen eine geringere Bandbreite bei den
Kostensätzen für vergleichbare Angebote zu erreichen. Die
maximale Förderdauer für junge behinderte Menschen
beträgt den Angaben zufolge 21 Monate. Mit der Einrichtung
gemeinsamer Servicestellen aller Rehabilitationsträger in
jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt sollen Rat suchende
Bürger transparente und verbindliche Informationen erhalten,
heißt es in der Antwort weiter. Im Juli dieses Jahres seien
578 gemeinsame Servicestellen eingerichtet gewesen. Die Regierung
räumt jedoch ein, dass der Bekanntheitsgrad dieser
Servicestellen "gering" ist. Voraussetzung für deren Erfolg
sei, dass die damit verbundenen Chancen sowohl von den behinderten
Menschen als auch von Rehabilitationsträgern erkannt und
wahrgenommen werden. Das Bundesgesundheitsministerium werde die
Rehabilitationsträger in Kürze auffordern, sich auf
einheitliche Öffnungszeiten, gemeinsame Absprachen über
die Zusammenarbeit mit den Verbänden der behinderten Menschen,
über neue Aufgaben der Servicestellen und über eine
Öffentlichkeitsarbeit "aus einer Hand" zu
verständigen.
Berlin: (hib/VOM) Der Anteil schwer behinderter Menschen an allen
Arbeitslosen ist im Oktober auf 4,1 Prozent gestiegen. Dies
berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_287/03