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293/2004
Stand: 29.11.2004
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Auch in Südostasien gibt es eine "erhöhte Gefahr terroristischer Anschläge"

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Aufgrund der Aktivitäten von terroristischen Gruppierungen wie zum Beispiel der "Jemaah Islamiyah" muss auch in Südostasien von einer erhöhten Gefahr terroristischer Anschläge ausgegangen werden. Anschläge können generell nicht ausgeschlossen werden, konkrete Anhaltspunkte dafür in einzelnen Staaten der Region gibt es jedoch derzeit nicht. Dies macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/4224) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/3988) deutlich. In der ganzen Region stelle regionaler, lokaler und separatistisch motivierter Terrorismus schon seit längerem ein Problem dar. Nach dem 11. September 2001 sei auch die Bedrohung durch Al Qaida und ihr verbundene oder nahe stehende Organisationen gestiegen. Es gebe kleine, aber gefährliche Gruppen islamistischer Terroristen, so die Regierung weiter, die ihre Ziele mit Gewalt verfolgen und vorgeben, im Namen des Islam zu handeln. Die Bundesregierung verurteile jede Form von anti-demokratischem Extremismus, von politischer Gewalt und jede Art von Terrorismus. Islamistische Terroristen nutzten dabei immer wirtschaftliche, soziale und politische Unzufriedenheit aus, um Anhänger zu rekrutieren und ihre radikalen Ansichten zu verbreiten. Die Bundesregierung sehe aber zahlreiche Anzeichen dafür, dass sich die Staaten Südostasiens in zunehmendem Maße der strategischen Bedrohung durch den Terrorismus und der Notwendigkeit intensiver internationaler Kooperation bewusst werden. Dies gelte auch für die Zusammenarbeit der Länder der Region untereinander. Wie weiter auf die Kleine Anfrage der Union mitgeteilt wird, böten die von den deutschen Botschaften vor Ort vorgehaltenen Krisenpläne den in den jeweiligen Ländern lebenden Deutschen und ihren Familien die Einbeziehung - auf freiwilliger Basis - in konkrete Krisenvorsorgemaßnahmen an. Über das rund um die Uhr besetzte Krisenreaktionszentrum im Auswärtigen Amt und die deutschen Botschaften vor Ort könnten jederzeit Maßnahmen zum Schutz und zur konsularischen Betreuung von deutschen Staatsangehörigen und deutschen Einrichtungen eingeleitet werden. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass den Handlungsmöglichkeiten deutscher Botschaften im Ausland rechtliche und praktische Grenzen gesetzt sind. Der Eigenverantwortung der betroffenen deutschen Staatsangehörigen und Einrichtungen komme im jedem Fall eine besondere Bedeutung zu.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_293/05
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