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293/2004
Stand: 29.11.2004
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Zahl der adoptierten Kinder in Deutschland zurückgegangen

Familie/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die Zahl von Adoptionen in Deutschland ist nach Angaben der Bundesregierung seit vielen Jahren rückläufig. Während es 1999 noch 6.399 Kinder waren, ist ihre Zahl im Jahr 2003 auf 5.336 abgesunken. In ihrer Antwort (15/4240) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/3994) verweist die Regierung darauf, dass die Zahl von Kindern, die nicht mehr von ihren Eltern betreut werden können, in den letzten zehn Jahren dem gegenüber gestiegen ist. Während 1991 insgesamt 47.657 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in einer Pflegefamilie untergebracht waren, belief sich die Zahl der in Vollzeitpflege untergebrachten Kinder im Jahr 2000 auf 53.321. Konstant gehalten hat sich im gleichen Zeitraum die Anzahl derer, die in Heimen erzogen werden mit 73.273, gegenüber 73.392 Kinder und Jugendliche im Jahr 1995. Dabei ist Nordrhein-Westfalen das Bundesland mit den meisten Inlandsadoptionen. Das waren 1999 insgesamt 1.679 Kindern und Jugendlichen gegenüber 1.297 im Jahr 2003. An zweiter und dritter Stelle folgen Baden-Württemberg mit 849 Kindern und Jugendlichen und Bayern mit 786 . Mehr Kinder wurden im gleichen Zeitraum aus dem Ausland adoptiert. Waren es 1999 noch 794 Kinder, so stieg ihre Zahl auf 960 im Jahr 2002. Angaben der Bundeszentralstelle für Auslandsadoptionen aus dem Jahr 2002 zufolge stammten die adoptierten Kinder sowohl aus Staaten, die die Haager Adoptionskonvention ratifiziert haben (etwa Burkina Faso oder Chile), als auch aus Staaten, die dieser beigetreten sind (z.B. Burundi oder Georgien) und aus Nicht-Mitgliedsstaaten der Konvention (etwa Nepal oder Togo) sind. Gefragt ob Adoptionsverfahren im Inland beschleunigt werden könnten antwortet die Bundesregierung, zeitliche Vorgaben für den Entscheidungsprozess seien nicht hilfreich. Ziel müsse sein, eine langfristig tragfähige Eltern-Kind-Beziehung zu erreichen, wie sie das Gesetz erfordere. Das örtliche Jugendamt prüfe in der Regel zwischen sechs und 12 Monaten die Eignung der potentiellen Eltern; bei problematischen Bewerbungen im Einzelfall könne dies sogar länger dauern. Würden die Eltern als geeignet eingestuft, hänge die Dauer des Adoptionsvermittlungsverfahrens entscheidend davon ab, ob die Kinder zur Adoption frei gegeben werden. Die Regierung sieht sich nicht in der Lage, eine bestimmte Zeitspanne anzugeben, innerhalb derer die Bewerbung um ein Adoptiv-Kind bis zur erfolgreichen Adoption erfolgt. Vor allem bei zur Vermittlung freigegebenen Kindern, die dauerhaft krank, verhaltensauffällig oder behindert sind, schlügen Adoptionsverfahren häufig fehl. Auch sei es bisweilen schwierig, geeignete Adoptionsbewerberinnen und Bewerber für ältere Kinder oder Geschwister zu finden. Die Regierung bezieht sich im Weiteren auf Angaben des Statistischen Bundesamtes, dem zufolge auf ein zur Vermittlung freigegebenes Kind 13 Adoptionsbewerberinnen und -bewerber entfallen. Aus Regierungssicht ist eine weitere Erhöhung der Vermittlungschancen für die genannten Gruppen kaum realistisch, weil einerseits die Anforderungen an Bewerber, für Kinder mit besonderen Anforderungen zu sorgen, besonders hoch sind. Andererseits aber auch, weil die potentiellen Eltern häufig nur begrenzt bereit seien, verhaltensauffällige, dauerhaft kranke oder behinderte Kinder adoptieren zu wollen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_293/06
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