hib-Meldung
295/2004
Stand: 01.12.2004
Visaerteilungspraxis soll auf den Prüfstand
15/4285) die Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses. Der Ausschuss soll klären, ob durch
Mitglieder der Bundesregierung oder andere Personen in deren
Verantwortungsbereich durch Erlasse, Weisungen oder in sonstiger
Weise gegen geltendes Recht oder internationale Verpflichtungen der
Bundesrepublik Deutschland verstoßen wurde. Untersucht werden
soll auch, ob Schwarzarbeit, Prostitution, Frauenhandel,
terroristische Handlungen oder sonstige Kriminalität
ermöglicht oder erleichtert wurden und ob auf andere Weise die
Sicherheit der Bundesrepublik oder anderer Schengenstaaten
beeinträchtigt oder gefährdet wurde. Aufgrund seiner
Erkenntnisse soll der Untersuchungsausschuss nach dem Willen der
Union gegebenenfalls auch Vorschläge zu rechtlichen
Veränderungen des Visaerteilungsverfahrens machen, um die
Sicherheitslage Deutschlands und der Schengenstaaten zu verbessern,
die Abwehr illegaler Migrationsbewegungen zu verstärken und
das Interesse an Offenheit in der globalisierten Welt nicht durch
eine falsche Visapolitik zu gefährden. Dem Ausschuss sollen
laut Antrag 13 Mitglieder (SPD 6, CDU/CSU 5, Bündnis 90/Die
Grünen 1, FDP 1) und ebenso viele stellvertretende Mitglieder
angehören.
Berlin: (hib/MAR) Die Visaerteilungspraxis der deutschen
Auslandsvertretungen, insbesondere in Moskau, Kiew, Tirana und
Pristina, soll auf den Prüfstand. Die CDU/CSU-Fraktion fordert
deshalb in einem Antrag (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_295/02