Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1998 > Blickpunkt Bundestag - Juni 1998, Nr. 1/98, Seite 2, Inhalt >
Juni 01/1998
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Bier wird verändert

(ge)Mit dem Ziel, das deutsche Reinheitsgebot wahren zu können, will die SPD-Fraktion das Vorläufige Biergesetz dahingehend ergänzen, daß gentechnisch modifizierte Bestandteile für Bier ausgeschlossen werden. Den Gesetzentwurf der Sozialdemokraten zur Änderung des vorläufigen Biergesetzes (13/6132) hat der Gesundheitsausschuß am 27. Mai diskutiert; abgestimmt wird in einer der nächsten Sitzungen.
Die Sozialdemokraten erklärten, angesichts zunehmender gentechnisch veränderter Bestandteile des Bieres werde das Reinheitsgebot gefährdet und der Verbraucher getäuscht. Das bisherige Reinheitsgebot gehe davon aus, daß die für die Bierherstellung zugelassenen Bestandteile natürlich seien und nicht in ihrer Struktur modifiziert werden. Der Einzug der Gentechnologie in der Lebensmittelherstellung erlaube aber, Bier mit beispielsweise gentechnisch modifizierter Gerste oder Hefe herzustellen. Dies widerspreche dem Wortlaut des geltenden Reinheitsgebotes in vielen Fällen zwar nicht wörtlich, aber dessen Intention. Deshalb müsse explizit im Gesetzestext festgehalten werden, daß Gerste, Hopfen und Hefe nicht "gentechnisch modifiziert sein" dürfen. Bündnis 90/Die Grünen schloß sich dieser Argumentation an und unterstrich ebenfalls die Notwendigkeit der Gesetzesänderung. Dadurch werde der Vorteil des deutschen Reinheitsgebotes gefördert und gestärkt. Im übrigen gebe es bereits in der deutschen Brauereiwirtschaft Kräfte, die keine gentechnisch veränderten Zutaten verwenden.
Die CDU/CSU-Fraktion sprach sich gegen die Novelle des Biergesetzes aus, zumal es den Herstellern nicht möglich sei, die Herstellungsmethode der importierten Zusatzstoffe zu überwachen. Zu 70 Prozent würden ohnehin einheimische Inhaltsstoffe verwendet, die nicht gentechnisch verändert seien. Nachgedacht werden könne über einen zusätzlichen Hinweis auf die Inhaltsstoffe, unabhängig von der Vorschrift des Reinheitsgebotes. Es müsse aber auch gesehen werden, daß zusätzliche Kriterien für die Herstellung deutschen Bieres ein Wettbewerbsnachteil für die deutschen Produzenten sei.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801032a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion