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Juni 01/1998
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SPD-Konzept im Ausschuß abgelehnt

(ge) Am 27. Mai hat der Gesundheitsauschuß einen SPD-Antrag zur Prävention und Gesundheitsförderung in der gesetzlichen Krankenversicherung (13/8090) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und dem Hinweis darauf, die Finanzmittel reichten derzeit nicht aus, abgelehnt.
Die Fraktion hatte darin festgehalten, daß Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Maßnahmen der Prävention und der Gesundheitsförderung einen Rechtsanspruch haben sollen. Die Bundesregierung müsse dieses "unverzüglich" im Sozialgesetzbuch verankern. Im Ausschuß argumentierten die Antragsteller, Ziel sei es, bestimmte Krankheiten gar nicht erst entstehen zu lassen.
Wissenschaftliche Analysen zeigten, daß Prävention die Kosten in der GKV senken.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801032b
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