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Juni 01/1998
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Sozialabkommen ratifizieren

(as)Die Bundesregierung kann die Abkommen über soziale Sicherheit mit Polen, Slowenien, Kroatien und Bulgarien ratifizieren. Das beschloß der Sozialausschuß am 27. Mai, als er alle vier Gesetzentwürfe der Bundesregierung zu den Abkommen (13/10124, 13/10125, 13/101433, 13/10434) einstimmig annahm. Das Parlament folgte dieser Empfehlung (13/10830) am nächsten Tag.
Die Vereinbarung über das Abkommen mit Polen enthält insbesondere Bestimmungen über die gegenseitige Amtshilfe der deutschen und polnischen Stellen, die gegenseitige Übermittlung von Angaben und das Verfahren bei Erstattungen und Zahlungen durch einen Versicherungsträger in das Gebiet des anderen Staates.
 Die Verträge zwischen Deutschland und Slowenien, Kroatien sowie Bulgarien beruhen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und begründen Rechte und Pflichten von Einwohnern der beteiligten Staaten in Bezug auf die innerstaatlichen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit im Rahmen ihrer sachlichen Geltungsbereiche. Sie enthalten die Grundsätze der Gleichbehandlung dieser Staatsangehörigen und der uneingeschränkten Leistungserbringung bei Aufenthalt der betroffenen Personen im anderen Vertragsstaat. Im Verhältnis zu Kroatien und Slowenien ist im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung zudem vorgesehen, daß die Versicherten beim Aufenthalt im anderen Vertragsstaat Sachleistungen aushilfsweise vom dortigen Träger der Kranken- beziehungsweise Unfallversicherung erbracht werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801032d
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