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Juni 01/1998
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Mindestalter bleibt

(ge)Den Gesetzentwurf der PDS zur Änderung des Krankenpflegegesetzes (13/7093) hat der Gesundheitsausschuß am 27. Mai abgelehnt. Somit konnte sich die Gruppe mit der Forderung, das Mindestalter zur Aufnahme einer Ausbildung in einem Beruf in der Krankenpflege von 17 auf 16 Jahre herabzusetzen, nicht durchsetzen.
Die Abgeordneten der Gruppe hatten in ihrem Papier unter anderem argumentiert, die Mehrheit der Jugenlichen schließe die Realschule mit 16 Jahren ab, so daß ein nahtloser Übergang in eine Krankenpflegeausbildung gewährleistet werden müsse.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801032c
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