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März 02/1999
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OPPOSITION ZUR ÖKOSTEUER

CDU/CSU spricht von Willkür bei der Begünstigungsregelung

(fi) Die Opposition hat ihre Haltung zum Einstieg in die ökologische Steuerreform (14/40, 14/408, 14/409) in Änderungs­ und Entschließungsanträgen während der Plenardebatte am 3. März zum Ausdruck gebracht. Darin wird deutlich, daß CDU/CSU, F.D.P. und PDS das Gesetz ablehnen.

Der Bundestag wies mit der Koalitionsmehrheit drei Änderungsanträge der CDU/CSU­Fraktion in namentlicher Abstimmung ab. Mit 336 Nein­Stimmen bei 304 Ja­Stimmen fand der Vorschlag, den Selbstbehalt von 1.000 DM für die Land­ und Forstwirtschaft zu streichen, keine Mehrheit. 332 Abgeordnete votierten gegen, 300 für die Initiative der Unionsfraktion, die Land­ und Forstwirtschaft dem produzierenden Gewerbe gleichzustellen und sie in dessen Entlastungsregelung einzubeziehen (14/426). Bei 330 Nein­Stimmen und 299 Ja­Stimmen traf dies ebenso für den Vorschlag zu, die neuen Länder in die Begünstigungsregelung für das produzierende Gewerbe aufzunehmen (14/425).

"Erhöhungen zurücknehmen"

Auch mit ihrem Entschließungsantrag (14/427) zur ökologischen Steuerreform konnte sich die CDU/CSU nicht durchsetzen. Darin hatte sie die Regierung aufgefordert, die Mineralölsteuererhöhung und die Einführung einer Stromsteuer zurückzunehmen und auf eine Angleichung der Energiebesteuerung in Europa hinzuarbeiten. Die Begünstigungen für das produzierende Gewerbe seien willkürlich gewählt und verschlechterten deutsche Wettbewerbspositionen auf dem Weltmarkt. Die komplizierte Anrechnungsmethode werde bei Unternehmen und Staat zu enormem Personal­ und Kostenaufwand führen.

Die Benzinpreiserhöhung treffe Bürger in ländlichen Räumen und vor allem in den neuen Ländern überdurchschnittlich hoch, argumentierte die Fraktion. Außerdem seien vor allem Rentner und Arbeitslose betroffen, die nicht von der Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen profitieren. Durch die neuen Steuern würden Mehrkosten für die Deutsche Bahn von über 300 Millionen DM und für die übrigen öffentlichen Verkehrsunternehmen von über 100 Millionen DM geschätzt. Höhere Preise und schlechterer Service seien die Folge.

263 Abgeordnete stimmten einem Entschließungsantrag der F.D.P.­Fraktion (14/447) zu, 330 lehnten ihn ab und 32 enthielten sich. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf über eine ökologisch wirksame Umstellung der Besteuerung ohne Mehrbelastung für Bürger und Wirtschaft ab 1. Januar 2000 vorzulegen, der die aufkommensneutrale Umwandlung der Kilometerpauschale in eine vom Verkehrsmittel unabhängige Entfernungspauschale enthält.

In ihrem zweiten Entschließungsantrag (14/448) tritt die F.D.P. für die Abschaffung der Kraftfahrzeugsteuer und die aufkommensneutrale Umlegung dieses Steueraufkommens auf die Mineralölsteuer bei einem entsprechenden Ausgleich für die Länder ein. 45 Abgeordnete befürworteten diesen Vorschlag, 561 wandten sich dagegen und 32 enthielten sich.

SPD und Bündis 90/Die Grünen lehnten auch den dritten Entschließungsantrag (14/449) der Liberalen ab. Darin verlangen die Abgeordneten, den Agrarbereich von der Ökosteuer zu befreien. Auch die Gleichstellung der Land­ und Forstwirtschaft mit dem produzierenden Gewerbe belaste die Betriebe mit mehreren 100 Millionen DM und verschlechtere ihre Wettbewerbssituation in Europa. Von der Einführung der Geringfügigkeitsgrenze von bis zu 1.000 DM, bis zu der die Betriebe voll der Ökosteuer unterworfen werden, profitierten nur wenige Großbetriebe.

"Etikettenschwindel"

Die Mehrheit von SPD, Bündnisgrünen und PDS stimmte auch gegen den vierten Entschließungsantrag der F.D.P.­Fraktion (14/450), dem die CDU/CSU zustimmte. Darin heißt es, die Ökosteuer sei ein Etikettenschwindel. Die Bundesregierung müsse die Zeit ihrer EU­Ratspräsidentschaft dafür nutzen, den "falschen Weg" einer Energiebesteuerung zu verlassen, der die Wirtschaft ungleichmäßig belaste und Arbeitsplätze vernichte. Auf europäischer Ebene müßten die Voraussetzungen für die Einführung eines dritten Umsatzsteuersatzes auf Energie geschaffen und seine Einführung mit einer umfangreichen Senkung des Steuertarifs verbunden werden.

Mit Koalitionsmehrheit lehnte der Bundestag ebenso den fünften Entschließungsantrag der F.D.P. (14/456) ab, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Busse, Bahnen und den öffentlichen Personennahverkehr von der Ökosteuer zu befreien. Lediglich für die Bahn sei eine unzureichende Ermäßigung der Stromsteuer vorgesehen. Damit würden die umweltfreundlichen Verkehrsmittel Bahn, Omnibus und öffentlicher Personennahverkehr geschwächt. Schienenverkehr und öffentlicher Personennahverkehr sollten nach dem Willen der Abgeordneten von der Ökosteuer befreit werden. Bei der Mineralölsteuer müßten Bahn, Omnibusse und öffentlicher Personennahverkehr einen Erstattungsanspruch in Höhe der Mineralölsteuererhöhung auf Benzin und Dieselkraftstoff erhalten.

"Braunkohle schonen"

Bei gleichem Abstimmungsverhalten stieß auch der sechste Entschließungsantrag der F.D.P. (14/457) auf Ablehnung. Die Bundesregierung wird darin aufgerufen, die grundlegenden Änderungen der Rückstellungspraxis im Steuerentlastungsgesetz 1999/ 2000/2002 (14/23, 14/442) zurückzunehmen, weil sonst der Bergbau, vor allem die deutsche Braunkohle, mit zusätzlichen Steuerlasten in mehrfacher Milliardenhöhe belastet würde. Sie sollte ferner ein energiepolitisches Gesamtkonzept vorlegen, das die "deutsche Braunkohle" angemessen berücksichtigt und damit die wirtschaftliche Substanz der Unternehmen und der betroffenen Regionen auf Dauer sichert.

Mit 608 Nein­Stimmen bei 32 Ja­Stimmen lehnte das Parlament einen Entschließungsantrag der PDS (14/423) ab. Die Fraktion fordert eine Steuer auf alle fossilen Primärenergieträger und die Befreiung regenerativer Energien von der Besteuerung. Mit den Ökosteuer­Einnahmen sollten der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und die effiziente Verwendung von Energierohstoffen finanziert werden. Eine Ungleichbehandlung von Unternehmen und Wirtschaftsbereichen lehnt die PDS ab.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902022
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