ÜBERFRAKTIONELLER GESETZENTWUF Wahlstatistik fortführen(in) Die allgemeine und repräsentative Wahlstatistik zu Bundestags und Europawahlen soll nicht generell abgeschafft werden. Dies fordern SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Gesetzentwurf (14/401). Es bestehe ein erhebliches Allgemeininteresse, die repräsentative Wahlstatistik fortzuführen. Die unterschiedliche Wahlbeteiligung und die Differenzen im Wahlverhalten zwischen Frauen und Männern in den verschiedenen Altersgruppen zeigten ein zuverlässiges Bild der politischen Partizipation innerhalb der Wahlbevölkerung. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft habe die Statistik als "eine der wichtigsten Datenquellen der empirischen Wahlforschung" bezeichnet, die als einziges Instrument langfristig angelegte sozialstrukturelle Analysen erlaube. Sie könne nicht durch demoskopische Umfragen ersetzt werden. Mit dem vorliegenden Entwurf soll nun den gegen die bisher durchgeführten Wahlstatistiken vorgebrachten Bedenken Rechnung getragen werden. Deshalb würden nun zur weiteren Stärkung des ohnehin strafrechtlich geschützten Wahlgeheimnisses unter anderem die schon bisher praktizierten Schutzmaßnahmen gesetzlich festgeschrieben. So werde eine Mindestzahl von Wahlberechtigten für die Stichprobenwahlbezirke festgelegt. Geburtsjahrgänge würden so zusammengefaßt, daß daraus keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Wähler ermöglicht werde. Die für die Stimmenauszählung und für die statistische Auswertung zuständigen Stellen sollen laut Entwurf getrennt werden. Außerdem werde die Zusammenführung von Wahlverzeichnis und gekennzeichneten Stimmzetteln oder Ergebnisausdrucken der Wahlgeräte verboten. |