Gaststätten nicht besser stellen(fi) Keine Mehrheit hat am 20. Januar ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (14/294) gefunden, die Bundesregierung möge sich bei der Europäischen Union für eine Harmonisierung der unterschiedlichen Umsatzsteuersätze im Gastgewerbe einsetzen. Dem Beschluss lag eine Empfehlung des Finanz-ausschusses (14/1899) zugrunde. Die Union hatte argumentiert, das deutsche Hotel- und Gaststättengewerbe sei gegenüber den Mitbewerbern in den meisten EU-Staaten umsatzsteuerlich benachteiligt. Deutsche Hotels und Gaststätten unterlägen dem vollen Steuersatz von 16 Prozent, während bei den Umsätzen in Gaststätten acht und bei den Hotelumsätzen zwölf der fünfzehn Mitgliedstaaten den ermäßigten Steuersatz anwendeten. Falls eine Harmonisierung kurzfristig nicht zu erreichen sei, so die Fraktion, sollte die Regierung auf Beherbergungsumsätze vorerst den ermäßigten Satz von sieben Prozent anwenden. Die Koalition verwies auf hohe Steuermindereinnahmen bei einer Annahme des Antrags, die sich allein im Beherbergungsgewerbe auf rund 1,5 Milliarden DM pro Jahr beliefen. Als Regierungsfraktion habe die CDU/CSU einen ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Hotels und Gaststätten ebenfalls abgelehnt. |