Versorgungsrecht vereinheitlichen(as) Die Bundesregierung soll vom Parlament aufgefordert werden, im Rahmen der Rechtsaufsicht sicherzustellen, dass die Rentenversicherungsträger für alle Beschäftigten der ehemaligen Deutschen Reichsbahn der DDR die für die Rentenhöhe maßgebliche Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte nach dem Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) in Umsetzung der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom November 1998 vornehmen. Das sieht ein Antrag (14/2522) der CDU/CSU-Fraktion vor, in der die Fraktion festhält, eine befriedigende interessen- und sachgerechte Regelung der von den Beschäftigten der ehemaligen Deutschen Reichsbahn der DDR erworbenen Ansprüche und Anwartschaften aus dem System der Altersversorgung Deutsche Reichsbahn stehe bislang immer noch aus. |