Interfraktionelle Initiative für Behinderte angestrebt(as) Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung wird sich bemühen, eine interfraktionelle Initiative zur Integration von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten. Ziel müsse es dabei sein, eine eigenständige Teilhabe der Behinderten am gesellschaftlichen Leben zu erreichen. Das kristallisierte sich am 19. Januar heraus, als der Ausschuss drei Anträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/2237), von CDU/CSU (14/2234) und von der PDS (14/827) zu dieser Thematik diskutierte. Ein abschließendes Votum zu den drei Vorlagen fassten die Abgeordneten noch nicht. Die Koalitionsfraktionen betonten, in der Behindertenpolitik gebe es einen "Paradigmenwechsel". Es gehe nicht darum, Behinderte zu bevormunden und ihnen Fürsorge zukommen zu lassen, sondern vielmehr gelte es Eigenverantwortung und Selbstbestimmung zu fördern. Dabei sei es notwendig, die Behinderten und ihre Vertretungen ebenso wie die Länder in den Gesetzgebungsprozess einzubinden. Die CDU/CSU-Fraktion hob hervor, ihr Antrag sei bis auf wenige Nuancen identisch mit der Koalitionsinitiative. Es mache deshalb Sinn, im Bereich der Behindertenpolitik "mit großer Mehrheit des Parlaments zu sagen, wohin wir wollen". Im Übrigen sei es nicht nur ein Geldproblem, so die Union weiter, wenn man darüber diskutiere, wie Förderinitiativen gebündelt werden sollen. In den letzten Jahren sei sehr viel Geld für die Integration Behinderter in den Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt worden. Bei der Diskussion um neue Ansätze müsse aber auch gesehen werden, dass bestehende Trägerorganisationen ihre Interessen wahren und den Status quo beibehalten wollten. Auch die F.D.P. votierte für eine gemeinsame Initiative und plädierte dafür, von gegenseitigen Schuldzuweisungen über Versäumnisse der Vergangenheit abzusehen. Um zu einer nachhaltigen Verbesserung zu gelangen, habe man einen langjährigen Prozess vor sich. Gesehen werden müsse aber auch, dass neue Pläne finanzielle Konsequenzen hätten. Es sei nicht angemessen, so die Liberalen, Behinderte auf die Sozialhilfe zu verweisen. Bei gesetzlichen Neuregelungen sei vor allem die Menschenwürde der Behinderten zu achten. Die PDS warf Sozialdemokraten und Bündnisgrünen vor, auch in ihrer Regierungszeit – trotz gegenteiliger Ankündigung – nichts unternommen zu haben, um den Status der Behinderten zu verbessern. Der PDS-Antrag stelle ein "schlüssiges Konzept" dar. Zudem wolle er das "Finalitätsprinzip" durchsetzen. Bei der gleichen Art der Behinderung müsse es die gleiche Art der Unterstützung geben, egal, wie es zu dieser Behinderung gekommen sei. |