Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2000 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 01/2000 Inhaltsverzeichnis >
Januar 01/2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Anteil Behinderter 1998 rückläufig

(as) Mit einem Anteil Schwerbehinderter von 6,6 Prozent bei den Bundesministerien und den sonstigen Bundesdienststellen und ihren nachgeordneten Dienststellen ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote von 6 Prozent im Jahr 1998 deutlich überschritten worden. Wie die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Beschäftigung Schwerbehinderter im öffentlichen Dienst, den sie in Form einer Unterrichtung (14/2415) vorgelegt hat, weiter darlegt, sei die Beschäftigungsquote allerdings gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozentpunkt gesunken. Berücksichtige man hingegen die Beschäftigungsquote Schwerbehinderter bei den Bundesministerien ohne nachgeordneten Bereich, so habe die Beschäftigungsquote um 0,1 Prozentpunkt auf 7,3 Prozent im Jahr 1998 verbessert werden können. Die Anzahl der insgesamt zu zählenden Arbeitsplätze liegt der Unterrichtung zufolge bei 322.333. Die Zahl der Pflichtplätze beträgt 19.340 und die besetzten Arbeitsplätze 21.145. Durch die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestquote von 6 Prozent musste der öffentliche Dienst auch 1998 keine Ausgleichsabgabe zahlen.

Die Regierung erläutert weiter, entsprechend der Entwicklung der Beschäftigungsquote Schwerbehinderter im Bund mit einem Rückgang von 0,1 Prozentpunkt habe sich der Anteil Schwerbehinderter bei den Neueinstellungen mit einem Rückgang von 3 Prozent auf 2,9 Prozent im Jahr 1998 entwickelt. Dabei habe der Anteil schwerbehinderter Frauen bei den Neueinstellungen um 7,2 Prozentpunkte von 32,4 Prozent auf nun 39,6 Prozent erhöht werden können. In ihrer Vorlage räumt die Bundesregierung allerdings ein, zur mittel- und langfristigen Stabilisierung der Beschäftigung Schwerbehinderter und zur dauerhaften Erfüllung der Beschäftigungsquote sei es unumgänglich, einen Ausgleich zwischen Zu- und Abgängen von Schwerbehinderten und dabei einen deutlich höheren Anteil Schwerbehinderter bei den Neueinstellungen zu erreichen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0001/0001060b
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion