ANTRAG DER F.D.P.FRAKTION Personen und Kapitalgesellschaften nicht unterschiedlich behandeln(fi) Die F.D.P.Fraktion lehnt den Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein Steuersenkungsgesetz (14/2683, siehe S. 19) entschieden ab. Der Entwurf sei ein erster Schritt in ein Wirtschaftssystem, in dem nicht mehr die freie Entscheidung des Unternehmers im Sinne von mehr Investitionen und Arbeitsplätzen im Vordergrund steht, heißt es in einem Antrag der Fraktion mit dem Titel "Unternehmenssteuerreform – Liberale Positionen gegen die Steuervorschläge der Koalition" (14/2706). Die F.D.P. tritt dafür ein, alle Einkunftsarten und damit die der Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften gleich zu behandeln. Die Unterschiede bei der Besteuerung verschiedener Einkunftsarten sollten abgeschafft werden, damit Gestaltungen zur Steuervermeidung überflüssig würden. Darüber hinaus sollten die Tarife umfassend abgesenkt werden, so die F.D.P. Nur wenn neben den Unternehmenseinkommen auch die Arbeitseinkommen weniger belastet würden, steige die Beschäftigung, da sich die Bedingungen für Angebot und Nachfrage verbesserten. Für alle Einkunftsarten schlägt die Fraktion einen Stufentarif von 15, 25 und 35 Prozent vor. Die Körperschaftsteuer sollte mit der privaten Einkommensteuer übereinstimmen. Ausgeschüttete Gewinne seien nicht zu besteuern, eine Doppelbelastung sollte entfallen, heißt es in dem Antrag. Gewinne bei der Betriebs oder Beteiligungsveräußerung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften oder Einzelunternehmen müssten steuerlich gleich behandelt werden, etwa durch die Wiedereinführung des im letzten Jahr abgeschafften halben Steuersatzes. Eine Absenkung der Grenze für wesentliche Beteiligungen auf ein Prozent lehnt die Fraktion ab. Sie plädiert ferner für eine Abschaffung der Gewerbesteuer als Voraussetzung dafür, dass alle Steuerpflichtigen einschließlich der Unternehmen gleich behandelt werden können. Die Gewerbesteuer stehe der Schaffung von Arbeitsplätzen entgegen. Die Liberalen wollen außerdem die Zinsabschlagsteuer durch eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent ersetzen und den Solidaritätszuschlag stufenweise abbauen. |